Beschlussempfehlung:

 

Vom Gewinnvortrag in Höhe von 2.606.066,61 Euro gemäß Bilanz der Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2006 wird ein Betrag von 1.387.000,-- Euro an die Stadt Kamen ausgeschüttet.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Auf Nachfrage von Herrn Standop wies Herr Baudrexl darauf hin, dass der vorgelegte Beschluss zur Gewinnausschüttung zunächst nur den Betrag von 1.387.000,00 € vorsehe. Die weitere Ausschüttung werde erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2007 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Herr Kloß erinnerte an die Festsetzung der Gebühren im Betriebsausschuss am 27.11.07. Hierfür sei die gleiche Beschlussvorlage wie im Rat vorgelegt worden. Somit sei der Betriebsausschuss auch vorher entsprechend über die geplante Gewinnausschüttung zu informieren gewesen. Hier sei die Verwaltung ihrer Informationspflicht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nachgekommen.

 

Herr Baudrexl wies diese Aussage als irreführend zurück und kritisierte, dass der Eindruck erweckt werde, dass der Ausschuss nicht ausreichend informiert worden sei. Nochmals betonte er, dass die handelsrechtliche Situation überhaupt nichts mit der Gebührenkalkulation zu tun habe, was durch die Änderung der Abläufe (Einbringung der Gebührensatzung für 2008 ohne gleichzeitiger Einbringung des Wirtschaftsplanes) zudem zusätzlich belegt werde. Er habe pflichtgemäß im Rat als Kämmerer im Rahmen seiner Einbringungsrede zum Haushalt die Gewinnausschüttung als Entscheidungsvorschlag vorgestellt. Ein Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation sei, wie vielfach erläutert, nicht gegeben.

 

Herr Eckardt schloss sich der Kritik an. Die Aussagen von Herrn Kloss seien unsachlich und würden nur die Inhalte zurückdrängen. Zudem werde bei der Bevölkerung der falsche Eindruck erweckt, dass die vorgesehene Gewinnausschüttung Einfluss auf die Gebühren habe. Die Sachlichkeit würde durch solche irreführenden Äußerungen überdeckt. Da der Tochterbetrieb SEK sehr gesund sei, sei es selbstverständlich und gängige Praxis, sich gegenseitig zu helfen. Er betonte, dass keinem Bürger etwas genommen werde, aber allen bliebe ein Nothaushalt erspart.

 

Auch Herr Standop wies darauf hin, dass es üblich und Normalität sei, Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen vorzunehmen. Vor dem dargestellten finanziellen Hintergrund des Eigenbetriebes und der Stadt werde die CDU-Fraktion daher der Gewinnausschüttung zustimmen. Allerdings sei die Gewinnausschüttung eher eine einmalige Angelegenheit, da sie den erzielten Jahresgewinn weit überschreite. Sie sei somit auch nicht beliebig wiederholbar.

 

Herr Baudrexl erklärte, dass keine Absicht bestehe, ständig Gewinnausschüttungen in gleicher Höhe durchzuführen. Es handele sich lediglich um eine nachholende einmalige Ausschüttung. Zudem verwies er darauf, dass nicht der gesamte Betrag des eingestellten Gewinnvortrages in Höhe von rd. 2,6 Mill. € ausgeschüttet werde, sondern nur ca. die Hälfte und zudem bereits der doppelte Betrag durch Gewinnverzicht an die Bürger zurückgegeben wurde. Gewinnausschüttungen seien zudem gedeckelt, da das Eigenkapital sich in der Bilanz der Stadt widerspiegele und somit auch haushaltsrechtliche Folgen zu berücksichtigen seien. Weitere Ausschüttungen könnten nur nach Beratung im Betriebsausschuss erfolgen.

 

Herr Kühnapfel lobte den Vortrag von Herrn Baudrexl bei der Einbringung des Haushaltes und der Information zur Gewinnausschüttung als sehr klar und eindeutig. Auch er bezeichnete die Äußerungen von Herrn Kloß als verwirrend und irreführend für den Bürger. Abschließend teilte er mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Gewinnausschüttung zustimmen werde, da es fatal wäre, wenn der Eigenbetrieb Gewinne in die Rücklage stecke während die Stadt in einen Nothaushalt rutsche.