13.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

13.1.1 “JobSozial 100”-Programm für Langzeitarbeitslose

 

Herr Brüggemann berichtete über das von der ARGE geförderte Programm “JobSozial 100”. Das sehe vor, Langzeitarbeitslose an ÖPNV-Plätzen einzusetzen, um Beratung und Informationen zu An- und Abfahrzeiten und Umsteigemöglichkeiten zu geben, älteren und behinderten Menschen Hilfeleistungen beim Ein- und Aussteigen anzubieten sowie Verhaltensaufklärung zur Vermeidung von Verunreinigungen zu betreiben. Des weiteren sollten grobe Verunreinigungen beseitigt und die Leerung der Abfallbehälter vorgenommen werden. Durch die Anwesenheit solle den ÖPNV-Nutzern mehr Sicherheit gegeben werden, vorzugsweise an den Standorten Alter Markt und Busbahnhof. Das Projekt sei nicht als gemeinnützige Tätigkeit zu sehen. Vielmehr werde den Langzeitarbeitslosen ein 2-Jahresvertrag angeboten. Der Zuschuss zu den Personalkosten sei mittlerweile durch die ARGE bewilligt. Die Bewerberauswahl, so Herr Brüggemann, werde in den nächsten Wochen stattfinden. Die Qualifizierung erfolge in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie den Ordnungsbehörden, um Informationsschulungen insbesondere zum Umgang mit Bürgern in Konfliktsituationen zu geben. Es sei beabsichtigt, 5 Langzeitarbeitslose einzusetzen.

 

Darüber hinaus sei zur Pflege des Stadtgrüns ein Projekt in ähnlicher Struktur geplant. Jedoch sei hier bislang noch keine Bewilligung seitens der ARGE erfolgt.

 

 

13.1.2 Nordstadt

 

Herr Brüggemann schilderte, dass zur Fortführung des Nordstadtforums und zur Entwicklung eines Stadtteilkonzeptes eine soziologische Wohnbereichsanalyse durchgeführt werden sollte. Eine zunächst geplante wissenschaftliche Begleitung durch die Fachhochschule Dortmund und das Mulikulturelle Forum Lünen habe nicht umgesetzt werden können. Aus diesem Grund habe die Verwaltung 3 Teams gebildet, die Daten insbesondere zum Thema Sprachförderung, Schulbesuch von Kindern mit Migrationshintergrund sowie die Bewohnerstruktur in der Nordstadt ermitteln bzw. erfragen werden. Die Zusammenstellung der Daten werde u.a. in der nächsten Stadtteilkonferenz im März bzw. im Integrationsrat im April des nächsten Jahres vorgestellt.

 

 

13.1.3 Hülpert-Autopark

 

Herr Hupe informierte über die Absicht der Geschäftsführung des Hülpert-Unternehmens, das Bauvorhaben im Kamen Karree aufzugeben sowie die Filiale an der Unnaer Straße zu schließen. Es sei vereinbart, mit Hülpert Gespräche zur Nachnutzung im Januar zu führen. Des weiteren stehe man im laufenden Kontakt mit dem Autohändler Muermann sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna, um neue Investoren zu finden. Eine zeitnahe Vermarktung der Fläche könne durch die Firma Hülpert selbst gemanagt werden oder alternativ durch die Stadt, indem das Grundstück unter vertretbaren Konditionen zurückgekauft werde. Die vom Investor bereits getätigten Investitionen und Erschließungen dürften nicht zu Lasten der Bürger gehen und würden daher nicht im vollem Umfang getragen. Bislang sei der Stadt kein Schaden entstanden.

Zu führende Gespräche mit eventuellen Investoren, so Herr Hupe, müßten unter dem Aspekt des geltenden Planungsrechtes erfolgen. Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes sei zunächst nicht angedacht. Er zeigte sich zuversichtlich, zeitnah eine sachgerechte Lösung zu entwickeln.

 

Herr Kissing erklärte, in seiner Fraktion sei der Rückzug von Hülpert aus dem Kamen Karree ebenfalls intensiv diskutiert worden. Die Vorgehensweise der Verwaltung, einen Rückerwerb des Grundstücks zur weiteren Vermarktung zu realisieren, werde unterstützt. Jedoch müsse die Neuansiedlung von Gewerbe in Einklang mit dem Bebauungsplan stehen und dürfe nicht dem innerstädtischen Einzelhandel schaden. Da die Gewerbefläche im Karree eine sehr gute Lage habe, sehe er gute Chancen in einer relativ zügigen Vermarktung.

 

 

13.2 Anfragen

 

13.2.1 Urteil zum Gemeindefinanzierungsgesetz

 

Frau Dyduch bezog sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006, das eine Rückerstattung des zuviel gezahlten Solidarbeitrages der Kommunen vorsehe. Sie erkundigte sich, ob die Verwaltung bereits Angaben zu den finanziellen Auswirkungen machen könne.

 

Herr Baudrexl führte aus, dass der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden habe, dass die kommunale Zahlungsverpflichtung die bundesrechtlich vorgegebene Obergrenze von 40 v.H. des Landessolidarbeitrages nicht überschreiten dürfte. Durch den von den Kommunen zu leistenden Beitrag sei eine deutliche Überzahlung festgestellt worden, die als nicht verfassungsgemäß eingestuft wurde. Grundsätzlich sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW zu begrüßen. Im Hinblick auf die sich aus dem Wohngeldausgleichsgesetz ergebene unterschiedliche Lastenverteilung sei das Urteil als wichtiges Signal zu sehen, da der Kreis Unna eine Klage gegen diese Regelung anstrebe.

Bezüglich der Rückabwicklung des zuviel geleisteten Beitrages könne er noch keine Angaben machen. Der Städte- und Gemeindebund NRW habe empfohlen, die erforderlichen Finanzmittel nicht durch die Absenkung des Verbundsatzes zu kompensieren.

Auf die Zahllast von Kamen bezogen hätte das Urteil keine wesentlichen Auswirkungen. In 2006 sei ein Betrag von 920.000 € gezahlt worden. Der Erstattungsbetrag könne zur Zeit noch nicht beziffert werden, bewege sich aber eher im unteren sechsstelligen Bereich.

 

13.2.2 Fördergeld

 

Herr Hasler nahm erneut Bezug auf die Erläuterungen zum Projekt “JobSozial 100” und bat um Informationen zur Förderungshöhe der ARGE. Darüber hinaus erkundigte er sich nach einem Urteil, das den Verkauf öffentlicher Grundstücke mit für Investoren geltende Bauverpflichtungen nach dem Vergaberecht vorsehe und hinterfragte, ob das Urteil sich auf beabsichtigte Erschließungen auswirken werde.

 

Zum 1. Teil der Anfrage von Herrn Hasler antwortete Herr Brüggemann, dass seitens der ARGE eine Förderzusage in Höhe von 190.000 € vorläge. Die Personalkosten würden sich in einem Rahmen von 220.000 bis 240.000 € belaufen. Insoweit sei auch ein kommunaler Anteil zu leisten. Dieser sei im Hinblick auf eine eventuelle Gebührenrelevanz noch zu prüfen.

 

Zu den durch das Urteil des OLG Düsseldorf festgelegten Ausschreibungsmodalitäten für städtische Grundstücke schilderte Herr Baudrexl, dass konkrete Planungsprojekte davon nicht betroffen seien. Weitere Entwicklungen seien abzuwarten.