Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umfrage bei allen Eltern in Kamen durchzuführen, deren Kinder derzeit ein Angebot im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule besuchen, um den künftigen Betreuungsbedarf – insbesondere in den Klassen fünf und sechs der weiterführenden Schulen – ermitteln zu können. Zugleich sind die Eltern der derzeitigen Fünftklässler an den Kamener weiterführenden Schulen nach deren Wünschen zu einer Nachmittagsbetreuung zu befragen. Die Ergebnisse sind in eine der nächsten Sitzungen des Schul- und Sportausschusses mit Einbringung einer Beschlussvorlage vorzutragen.


Abstimmungsergebnis: bei 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit abgelehnt

 


Herr Eisenhardt erläuterte die aus Sicht der CDU-Fraktion bestehende Notwendigkeit einer Bedarfsabfrage zur Betreuungsform “Dreizehn Plus” an den weiterführenden Schulen. Durch die offene Ganztagsschule im Primarbereich werde offensichtlich ein bestehender Betreuungsbedarf abgedeckt, der nach dem Übergang in die Sekundarstufe nicht einfach wegfalle.

 

Herr Güldenhaupt stellte die rechtliche Grundlage und das bereits bestehende Betreuungsangebot dar. Die Voraussetzungen für die Betreuungsangebote “Schule von acht bis eins” und “Dreizehn Plus” seien in dem Runderlass “Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen vor und nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I) vom 19.02.2001 geregelt. Es würden Landeszuschüsse zu den Personal- und Sachkosten gewährt. Diese Betreuungsmaßnahmen würden jedoch sowohl an offenen als auch gebundenen Ganztagsschulen nicht gefördert, insoweit sei ein Betreuungsangebot “Dreizehn Plus” an der Gesamtschule nicht möglich.

Da es sich um eine schulische Veranstaltung handeln würde, sei für die Einrichtung und die Ausgestaltung der Betreuung ein Beschluss der Schulkonferenz und die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.

In Kamen erfolge eine Umsetzung des Betreuungsangebotes “Dreizehn Plus” seit dem Schuljahr 2001/02 mit einer Gruppe an der Hauptschule und seit dem Schuljahr 2003/04 mit einer weiteren Gruppe an der Realschule. Ein Bedarf für eine Betreuung am Städt. Gymnasium sei durch die Schulleitung und die Schulgremien dem Schulträger gegenüber bisher nicht formuliert worden. Insoweit sei hier kein Bedarf festzustellen.

Die Verwaltung schlage daher vor, den Antrag abzulehnen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion sei, so Herr Klanke, überflüssig. Der Betreuungsbedarf sei durch die bestehenden Gruppen an der Hauptschule und der Realschule gedeckt. Es sei auch nicht in Frage zu stellen, dass der Schulleiter des Städt. Gymnasiums den Bedarf an seiner Schule richtig beurteilt. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass Schule den Betreuungsbedarf der Eltern kenne.
Der Antrag sei der Versuch eines Hineinregierens in interne Schulangelegenheiten.

Es bestehe aus Sicht der SPD-Fraktion kein Handlungsbedarf.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde nach Mitteilung von Frau Möller den Antrag mittragen. Der insgesamt gestiegene Betreuungsbedarf habe auch Auswirkungen auf das Städt. Gymnasium. Im Übrigen würde es sich nur um eine Bedarfsabfrage handeln, die keinen zu großen Aufwand für die Verwaltung bedeuten würde.

 

Herr Eckardt machte deutlich, dass es sich nach der Rechtslage eindeutig um eine Schulangelegenheit handelt. Dem Antrag könne daher nicht zugestimmt werden, auch wenn ein Betreuungsbedarf bestehe.