Herr Baudrexl wies zunächst darauf hin, dass bei den Nutzern der Gewässer differenzierte Zufriedenheiten festzustellen sind, die unter anderem auf unterschiedliche Auffassungen bzgl. des Naturschutzes beruhen und das Thema nur unter Einbeziehung der durch die untere Landschaftsbehörde vorgegebenen Rahmenbedingungen betrachtet werden kann.

 

Herr Jungmann erinnerte daran, dass vor Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen (SEK) die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung vom ehemaligen städtischen Tiefbauamt durchgeführt wurde. Mit Gründung des Eigenbetriebes erfolge die technische Begleitung und finanzielle Abwicklung über den Wirtschaftsplan der SEK. Im Kamener Stadtgebiet seien rd. 60 km Wasserläufe II. Ordnung gemäß der sogenannten Blauen Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW zu unterhalten. Weitere Vorgaben bildeten das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz. Hiernach sei das geplante, jährliche Unterhaltungsprogramm zunächst entsprechend mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Erst hiernach könne das entsprechende Leistungsverzeichnis erstellt werden und die Vergabe der Aufträge erfolgen.

 

Der technische Leiter der SEK erläuterte, dass Gewässer I. Ordnung die größeren Flüsse umfassen und die II. Ordnung die sonstigen Fließgewässer und Wasserläufe. Er betonte, dass zur zweiten Kategorie jedoch nicht die Wegeseitengräben gehörten, die zur Entwässerung von Straßen dienten und deren Unterhaltung bei der Stadt Kamen liege. Für die Unterhaltung der Seseke, des Körnebaches und des Mühlbaches sei der Lippeverband zuständig.

 

Anhand einer Folie stellte Herr Jungmann die in den Jahren 2004 bis 2007 jährlich gemäß Wirtschaftsplan veranschlagten Ansätze und die tatsächlich verausgabten Aufwendungen in den jeweiligen Wirtschaftsjahren gegenüber und wies darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten jeweils annähernd auch den veranschlagten Ansätzen entsprachen. Da die SEK aber wirtschaftlich mit den zur Verfügung gestellten Mitteln arbeiten müsse, könne man nicht auf alle Wünsche der Gewässeranlieger in bezug auf Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung eingehen.

 

Herr Kissing berichtete, dass in der Bevölkerung Vermutungen bzw. Gerüchte existieren, wonach in 2007 seitens der Stadt bzw. der SEK keine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung mehr durchgeführt werden könne, da alle bereitgestellten Finanzmittel für Unterhaltung durch die Kosten für die Beseitigung der Schäden des Sturmes Anfang des Jahres 2007 eingesetzt worden seien und fragte nach, ob hier ein Zusammenhang bestehen könne.

 

Herr Jungmann bestätigte, dass auf Grund des Orkans “Kyrill” an den Uferbepflanzungen umfangreiche Schäden und damit verbundene Vorflutstörungen aufgetreten sind. Für die Beseitigung dieser Schäden mussten zusätzliche Finanzmittel in Anspruch genommen werden.

 

Herr Jungmann wies abschließend darauf hin, dass die Gewässerunterhaltung 2007 auch weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werde.

 

Herr Plümpe regte an, zu prüfen, ob evtl. öffentliche Fördermittel für die Schadensbehebung beantragt werden können. Von Herrn Baudrexl wurde darauf hingewiesen, dass Fördermittel nur für sehr große Schäden (Notlagen) gewährt werden.

 

Eine Abstimmung über den Antrag erfolgte nicht.