Herr Sparbrod referierte anhand einer der Niederschrift in Fotokopie beigefügten Powerpoint-Präsentation. Im Mai 2007 hat die Landesregierung beschlossen, zum 31.12.2007 die 11 staatlichen Versorgungsämter aufzulösen. In Auswirkung dieses Beschlusses würden ab dem  27.12.2007 die dem Kreis zugewiesenen Aufgaben in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung wahrgenommen.

Zukünftig haben die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts sowie die aus dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz resultierenden Tätigkeiten wahrzunehmen.

Für die Aufgabenerfüllung wurde der Kreisverwaltung Personal zur Verfügung gestellt. Die tariflich beschäftigten Arbeitnehmer werden weiterhin aus Mitteln des Landes bezahlt.

Die für den Kreis tätigen Beamten haben ihren Dienstherrn gewechselt und sind “echte” Kreismitarbeiter.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Kreis vorgegeben, mit welchem personellen Aufwand die übertragenen Tätigkeiten zu verrichten sind. Die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht sind mit 22,5 Vollzeitstellen zu erledigen. Schon jetzt wurde jedoch zur Auflage gemacht, bis zum Jahre 2014 zwei Vollzeitstellen abzubauen.

Für die Bewältigung der Aufgaben nach Elterngeld- und Elternzeitgesetz sind 4,5 Vollzeitstellen, für Begutachtungstätigkeiten 1,5 Stellen vorgegeben worden. Auch hier ist die Absenkung der Stellenzahl bis zum Jahre 2014 bereits festgelegt.

Organisatorisch sind die Mitarbeiter im Schwerbehindertenrecht dem Sozialamt, die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes dem Gesundheitsamt und die Elterngeld- und Elternzeitsachbearbeiter dem Jugendamt zugeordnet.

Herr Sparbrod wies daraufhin, dass nach dem ihm vorliegenden Zahlenmaterial jährlich ca. 18.000 Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht abzuwickeln sind.

Für die Erteilung von Widerspruchsbescheiden sei hier die Bezirksregierung zuständig.

Eventuell anstehende Klageverfahren seien seitens des Kreises Unna zu bearbeiten.

 

Frau Müller erkundigte sich, inwieweit die Bestimmungen des Bürokratieabbaugesetzes greifen würden.

 

Herr Sparbrod erwiderte, dass das Bürokratieabbaugesetz in diesem Rechtsgebiet keine Anwendung finde.

Herr Sparbrod wies darauf hin, dass Anträge, Formulare etc. bei den kreisangehörigen Kommunen hinterlegt würden.

Eine Delegation der dem Kreis übertragenen Aufgaben auf die Kommunen werde nicht erfolgen, da es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung handle, die nicht delegiert werden können.

Inwieweit das zur Verfügung stehende Personal für die Aufgabenbewältigung reichen werde, könne er zur Zeit nicht beantworten. Für den Fall des Personalmangels müsse man in Nachverhandlungen mit dem Land treten.

In Bezug auf die Kostensituation teilte Herr Sparbrod mit, dass die seitens des Landes gewährten Mittel z.Zt. auskömmlich seien. Er äußerte jedoch die Befürchtung, dass in der Zukunft das Konnexitätsprinzip nicht gewahrt bleibe.

Die räumliche Unterbringung des neuen Personals stelle für die Kreisverwaltung kein Problem dar.

 

Frau Jung fragte nach, ob im Kamener Rathaus weiterhin Schwerbehindertenausweise verlängert werden können.

 

Herr Sparbrod bejahte dies.

 

Herr Plümpe fragte nach, wer die Kosten für anhängige Klageverfahren tragen müsse.

 

Herr Sparbrod erwiderte, dass das Personal für die Abwicklung der Klageverfahren wohl ausreiche. Anderweitig anfallende Kosten seien aus der Pauschalzuweisung des Landes zu bestreiten.

 

Herr Gercek führte aus, dass die bisherige Arbeitsweise der Versorgungsverwaltung nach  seiner beruflichen Erfahrung zu vielen unnötigen Klageverfahren geführt habe.

 

Herr Puls erkundigte sich, welche Sachbearbeiter in das Verwaltungsgebäude an der Hansastraße ziehen würden.

 

Herr Sparbrod teilte mit, dass das für die Erledigung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zuständige Personal diese Gebäude beziehen werde.

 

Frau Hartig fragte nach, warum der vom Land vorgegebene Personalschlüssel von vorn herein eine Absenkung vorschreibe.

 

Herr Sparbrod erwiderte, der einzige Grund hierfür seien Personalkosteneinsparungen.

Der Kreis wird versuchen, die zu leistende Arbeit auch mit zukünftig weniger Personal durch die Verbesserung von Arbeitsabläufen zu schultern.