Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Kamen”.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Grosch bezog sich auf den Punkt 3 des § 10 Abs. 1 der Änderungssatzung. Darin werde für Apparate, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere darstellten oder die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges bzw. pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, eine Steuer erhoben. Er sei der Auffassung, dass solche Geräte inhaltlich Straftatbestände erfüllten. Insofern bat er um Erläuterung.

 

Herr Baudrexl legte dar, dass sich die Formulierung an die vom Städte- und Gemeindebund aufgestellte Mustersatzung orientiere. Ihm sei nicht bekannt, ob im Stadtgebiet solche Geräte aufgestellt seien. Er könne jedoch dazu einen Bericht in der nächsten Sitzung geben.