Beschluss:

 

1.      Das vorliegende gesamtstädtische Einzelhandelskonzept für die Stadt Kamen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

2.      Das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept ist bedarfsorientiert fortzuschreiben und zu aktualisieren.


Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Für die SPD-Fraktion nahm Frau Dyduch zu dem gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept Stellung. Das vorliegende Gutachten sei ein guter Orientierungsrahmen, stelle als planerisches Instrument eine Hilfe zur Einzelhandelsansiedlung dar und zeige der Verwaltung Gestaltungspotenziale auf. Im Bereich der Nahversorgung werde eine Orientierung für die einzelnen Stadtteile gegeben. Sie begrüße die durch die Wirtschaftsförderung realisierte Stärkung der Stadtteilzentren durch Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen. Als positives Beispiel sei hier unter anderem der Rewe-Umzug in der Innenstadt zu nennen.

In der SPD-Fraktion sei das Einzelhandelskonzept intensiv diskutiert und bewertet worden. Frau Dyduch erklärte, dass dieses städtische Entwicklungskonzept durch ihre Fraktion unterstützt werde, aber auch in der Zukunft weiter fortgeschrieben werden müsse.

 

In ihren Ausführungen bezog sich Frau Scharrenbach auf die erstmalige Vorstellung des Einzelhandelsgutachtens im Juni 2005. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, dass der Aspekt der Umlandbeziehungen in der Region nicht berücksichtigt wurde. Bereits in der Ratssitzung am 27.04.2006 sei seitens der CDU-Fraktion eine weitergehende inhaltliche Erörterung gewünscht worden. Ein verbindlicher Rahmen sei im Einzelhandelskonzept nicht zu erkennen. Sie habe ebenfalls festgestellt, dass sich die Verwaltung nicht mit Fragen einer 100prozentigen Versorgung auseinander gesetzt habe. Darüber hinaus hätte sie es begrüßt, wenn bei der Entwicklung des Gutachtens die Einzelhändler als unmittelbar Betroffene mit einbezogen worden wären. Das vorgelegte Einzelhandelskonzept stelle für sie kein verbindliches Planungsinstrument dar, da keine verbindlichen Versorgungsstandorte definiert seien. Ihrer Meinung nach basiere das Gutachten auf veralteten Daten und hätte zunächst aktualisiert werden müssen, um es in seiner jetzigen Form zu beschließen. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion auch das vorgelegte Einzelhandelskonzept ablehnen.

 

Herr Baudrexl erläuterte den rechtlichen Aspekt des Einzelhandelskonzeptes. Demnach sei nach dem Baugesetzbuch das Einzelhandelskonzept als ein Entwicklungskonzept zu verstehen, in dem Vorschläge hinsichtlich Zentrenbildung und Gestaltung einer möglichst flächendeckenden Nahversorgung gegeben würden. Mit diesem Konzept werde den entscheidungsrelevanten Gremien eine Leitlinie für zukünftige Planungen zur Verfügung gestellt.

 

Frau Scharrenbach hielt es für falsch, dass die Fraktionen und auch die Einzelhändler im Findungsprozess nicht mit eingebunden wurden. Ihrer Meinung nach sei dieses Thema nicht hinreichend im Rat diskutiert worden und verwies auf andere Städte, die ihre Einzelhandelskonzepte umfassender definiert hätten.

 

Herr Hupe erwiderte, das Konzept sei bereits im Wirtschaftsausschuss thematisiert worden. Dadurch habe es die Gelegenheit zur inhaltlichen Auseinandersetzung sowie einer sachlichen Diskussion gegeben. Bislang sei jedoch eine Stellungnahme seitens der CDU nicht erfolgt. Durch eine Analyse der Umlandbeziehungen könne die Ansiedlung von Einzelhandel in Kamen nicht forciert werden. Die Möglichkeit der Kanalisierung, d. h. welches Gewerbe sich wo ansiedeln würde, sei nur im Rahmen der Standortfrage zu entscheiden. Dabei seien Solitärstandorte restriktiv zu behandeln.

 

Herr Lipinski legte dar, dass sich die SPD-Fraktion eingehend mit dem Einzelhandelskonzept befasst habe, insbesondere seien die stadtteilbezogenden Gesichtspunkte diskutiert worden. Eine sortimentsnahe Beschreibung werde als nicht sinnvoll angesehen. Daher werde es begrüßt, dass das Konzept Spielräume zulasse. Die Auffassung der Verwaltung werde in vollem Umfang unterstützt.

 

Zu den Ausführungen seines Vorredners entgegnete Herr Kissing, dass sich die Beschlussvorlage inhaltlich nur auf planungsrechtliche Aspekte und Beschreibungen beschränke. Das vorliegende Einzelhandelskonzept gebe lediglich eine Analyse wider. Seiner Meinung nach hätten zum Thema Versorgungszentren auch Aussagen zu gewachsenen Strukturen in den Stadtteilen getroffen werden müssen. Zudem sei der Grundsatz “Verdichtung vor Erweiterung” nicht hinreichend formuliert. Eine umfassende Aussage zur Weiterentwicklung der Innenstadt unter Einbeziehung der Immobilienbesitzer und Einzelhändler sowie zum kostenlosen Parkraumangebot sei nicht getroffen worden. Herr Kissing erklärte weiter, dass das vorgestellte Gutachten Fragen zu sogenannten Kleinflächenkonzepten, z.B. über die Einzelhandelsversorgung einzelner Ortschaften (innerhalb der Stadtteile), offen ließe.

 

Frau Dyduch betonte, als oberstes Kriterium des Einzelhandelskonzeptes sei die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu sehen. Gleichzeitig zeige das Gutachten, auch unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels, Potenziale in der Entwicklung des Einzelhandels und der Gewerbeflächen auf. Sie hinterfragte kritisch, warum die Denkansätze seitens der CDU-Fraktion nicht früher unterbreitet wurden, um sich mit den einzelnen Kritikpunkten auseinander zu setzen.

Die aktuelle Entwicklung in der Innenstadt (Rewe-Ansiedelung) zeige, dass die Verwaltung einen guten Kontakt zur Kaufmannschaft habe und in dem ihrer Meinung nach sehr sensiblen Bereich Stadtmarketing verantwortungsvoll handele.

 

Frau Scharrenbach wies nochmals auf die fehlende Beteiligung der Kaufmannschaft hin und dass das Konzept Vorgaben zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung und -ansiedlung offen lasse. So wie beim regionalen Einzelhandelskonzept hätten die Umlandbeziehungen auch für das städtische Einzelhandelskonzept erarbeitet werden müssen.

 

Die Annahme, so Herr Hupe, die Stadt könne dezidiert über vorgegebene Kriterien die Einzelhandelsansiedlung steuern, sei irrig. So sei der Umgang mit Filialisten nicht nur ein Problem von Kamen, vielmehr sei dieser Konflikt bundesweit zu verzeichnen und nicht über ein Einzelhandelskonzept steuerbar. In diesem Zusammenhang sei auch die Situation der Ladenlokale in Kamen zu nennen. Die Verwaltung habe keine Möglichkeit, nur bestimmte Bereiche mit Handelsketten zu belegen. Er unterstrich die Bedeutung der Zentrenbildung und verwies auf die Schwierigkeit, Unternehmen für Kleinstzentren zu gewinnen. Die kostenfreie Parkraumbewirtschaftung unterliege politischer Entscheidungen und dürfe daher lediglich als Konsensgrundlage zu sehen sein. Durch Gespräche mit Händlern werde die Problematik der Einzelhandelssteuerung ebenfalls nicht erfasst. Er sehe weniger die Kanalisierung des Einzelhandels als die Erhaltung vorhandenen Gewerbes als Zielvorgabe.

 

Dem fügte Herr Baudrexl hinzu, dass die Zentrenbildung auf historischen Entwicklungen basiere, die nun durch das Einzelhandelskonzept planungsrechtlich festgelegt bzw. geschützt würden. Er verwies auf die Planungen zum Bahnhofsumfeld, bei denen bewusst auf Neuansiedlung von Einzelhandel innerhalb des Parkhauskomplexes verzichtet wurde. Er führte weiter aus, dass das Einzelhandelskonzept als Entwicklungskonzept in das Baugesetzbuch eingebunden sei. Nicht erwünschter Einzelhandel sei dadurch aber nicht zu verhindern, allenfalls ließe sich ein solches Problem gerichtlich klären.

 

Herr Kissing stellte fest, dass Fragen zum städtischen Einzelhandel immer wichtiger und noch intensiver diskutiert werden müssten. Er stimmte zu, willkürliche Einzelhandelsansiedlungen zu unterbinden. Von der Verwaltung wünsche er sich mehr informellen Austausch mit der Politik über geplante Einzelhandelsentwicklungen und –ansiedlungen.

 

Herr Hupe stellte fest, dass das vorliegende Konzept hilfreich sei, durch den Zentrenbegriff Einzelhandel nicht uneingeschränkt zuzulassen. Zu dem Punkt der Informationsweitergabe an die Politik teilte er mit, er stehe für Anfragen seitens der Fraktionen jederzeit zur Verfügung. Er bat jedoch um Verständnis, wenn die Verwaltung mit Angaben zu Verhandlungsgesprächen, die auf Wunsch der Beteiligten vertraulich geführt würden, sehr sensibel und diskret umgehe.

Abschließend plädierte Herr Hupe für die Fortsetzung der Diskussion, um den Entwicklungsprozess weiter zu begleiten.