Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der verfüg­baren Mittel entsprechend der strategischen Vorgaben des vorliegenden Planes in den kommenden Jahren bedarfsgerecht umzusetzen.

 

2.    Neben der aktuellen offenen Kinder- und Jugendarbeit soll sukzessiv eine Erweiterung der Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit in den Bereichen

 

-                     Jugendsozialarbeit zur Förderung der schulischen und beruflichen Bildung,

 

-                     Jugendverbandsarbeit, durch Intensivierung der Zusammenarbeit mit freien Trägern und selbstorganisierten Kinder- und Jugendgruppen,

 

-                     Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,

 

-                     Migration und Integration

 

erfolgen.

 

Dazu sind detaillierte Konzeptionen einschließlich der finanziellen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen vorzulegen.

 

3.    Auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (3.AG-KJHG – KJFöG) sind die im Kinder- und Jugendförderplan dargestellten Positionen

 

-                     politische und soziale Bildung,

-                     schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit

-                     interkulturelle und kulturelle Kinder- und Jugendarbeit,

-                     der sportlich und freizeitorientierten Jugendarbeit,

-                     Kinder- und Jugenderholung, Ferien- und Freizeitmaßnahmen, internationale Jugendarbeit,

-                     geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit

 

weiterhin zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Güldenhaupt stellte nochmals die gesetzliche Entwicklung und die Notwendigkeit zur Aufstellung dieses Planes dar. Insbesondere sei er auch Voraussetzung zur weiteren Erlangung von Mitteln aus dem Landesjugendplan. Bei den Projektförderungen sei immer auch eine angemessene Leistung der Kommune einzubringen.

 

Mit dem 3. AG zum KJHG sei aber auch deutlich gemacht worden, dass die Kinder- und Jugendhilfe nunmehr ein eigenständiges Handlungsfeld neben dem Bereich Kindertageseinrichtungen und Hilfen zur Erziehung sei.

 

Zunächst sei umfangreich eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Teilpläne erfolgt, dann seien Schwerpunktthemen erörtert worden.

Die Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit, die Jugendverbandsarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz und das Thema Migration und Integration seien derartige Schwerpunktthemen. In der Zukunft seien diese Themen auch im Ausschuss zu diskutieren.

Ein wesentlicher Inhalt des Gesetzes sei auch die engere Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, die allerdings durch organisatorische Veränderungen (FB 51) schon angegangen sei.

 

Der Plan sei ständig an neue Erfordernisse anzupassen, insofern werde keine starre Vorgabe und Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre vorgelegt.

 

Da es keine Vorgaben seitens des Landesjugendamtes gegeben habe, sei der Plan recht umfangreich ausgefallen, es werde jedoch damit gerechnet, dass künftig Vorgaben hinsichtlich Umfang und Inhalt erfolgen werden und somit eine bessere Vergleichbarkeit und Auswertung möglich sei.

Insgesamt stelle der Plan eine verläßliche Grundlage für die Weiterentwicklung der bisher bewährten Kinder- und Jugendarbeit dar.

 

Frau Möller teilte mit, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorlage zustimmen werde. Sie sprach ein großes Lob an die Verfasser des vorgelegten Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes aus. Dieser stelle ein gut ausformuliertes Arbeitspapier dar, welches auch in Zukunft in solch umfassender Form gewünscht werde.

 

Herr Klanke machte deutlich, dass die SPD-Fraktion ebenfalls den vorgelegten Kinder- und Jugendhilfeförderplan mittragen werde. Dieser stelle eine fundierte Analyse dar, welche einen guten Überblick gebe, was bereits in Kamen geleistet werde. Er dankte der Verwaltung für die gute und umfassende Arbeit und wies darauf hin, dass aufgrund der hohen Ressourcenbindung eine derart umfassende Ausführung künftig nicht unbedingt notwendig sei.

 

Herr Klanke teilte mit, dass die Perspektiven, die der Kinder- und Jugendförderplan aufzeige, von der SPD-Fraktion unterstützt würden. Er warf ein, dass viele Faktoren, wie beispielsweise das KiBiz, zukünftig viel verändern könnten. Dennoch könne der Verwaltung nicht vorgeworfen werden, nicht alles denkbar Mögliche für die Kinder und Jugendlichen zu tun. Damit sei der Sinn und Zweck dieses Förderplanes erfüllt.

 

Frau Scharrenbach erläuterte, dass es sich bei dem Kinder- und Jugendhilfeförderplan um eine sehr ausführliche Bestandsaufnahme handele und dankte den Verfassern. Alle vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen würden in Kamen durchgeführt. Sie bemängelte jedoch, dass sich aus dem Plan keine realistische Ziel- und Zeitplanung ableiten ließe. Sie forderte eine jährliche Beteiligungskonferenz und warf die Frage auf, wer daran alles teilnehmen solle.

 

Frau Scharrenbach bemerkte, dass viele Aufgabenbereiche des Kinder- und Jugendhilfeförderplanes, wie zum Beispiel die Jugendberufshilfe und der Jugendschutz, für die Zukunft thematisiert werden sollten, obwohl sie längst Schwerpunkte der täglichen Arbeit seien.

 

Sie machte darauf aufmerksam, dass folgender Satz auf Seite 76 des Kinder- und Jugendhilfeförderplanes zu streichen sei: “Damit wird erkennbar, dass sich die Hoffnung mancher Kommunalpolitiker nicht erfüllen wird, allein durch einen numerischen Rückgang der potentiellen Adressaten von Kinder- und Jugendhilfeleistungen Kosten einzusparen.”

 

Sie formulierte deutlich, dass niemand im Ausschuss Mittel für den Jugendbereich streichen wolle.

 

Zum Thema Kinder mit Migrationshintergrund wünschte sich Frau Scharrenbach eine stärkere Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Weiterhin merkte sie an, dass die Mädchenförderung in intensivem Maße verfolgt werde und regte an, auch eine gezielte Jungenförderung zu betreiben.

 

Letztlich bemängelte Frau Scharrenbach, dass sämtliche Finanzdaten im Bericht fehlen würden und diese mit der Vorlage des Finanzplanes 2008 nachzureichen seien.

 

Herr Brüggemann beschrieb den Kinder- und Jugendhilfeförderplan als einen Versuch, alle relevanten Projekte zusammengefasst darzustellen. Ferner sei er davon überzeugt, dass dieser Förderplan einen Rahmen biete, um zukünftig projektorientierte Diskussionen zu den einzelnen Punkten führen zu können. Es ergebe sich daraus die Möglichkeit, den Förderplan künftig mit Leben zu füllen und in dem Zusammenhang dann auch Personal- und Finanzressourcen zu diskutieren, wie auch Zeitfenster zur Umsetzung zu erörtern.

 

Frau Scharrenbach bemerkte, dass immer vielfältigere Ziele formuliert, z. B. Sprechstunden des ASD in Kindertageseinrichtungen, viele Perspektiven und Visionen vorgelegt würden, aber islamische Vereine ausschließlich mit dem Integrationsrat und nicht mit der Jugendhilfe diskutieren würden. Sie sei der Auffassung, dass der Jugendhilfeausschuss seine Ziele zu diesem Thema verdeutlichen solle.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass hier ein originäres Aufgabenfeld des Integrationsrates ausgesprochen sei. So sei es nicht die ausschließliche Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, integrative Konzepte zu entwickeln.

 

Frau Dyduch warf ein, dass die Integration Aufgabe in vielen Ausschüssen darstelle und nicht allein im Jugendhilfeausschuss verankert sei.

 

Herr Klanke hob hervor, dass die Mitglieder des Integrationsrates intensiv an neuen Strukturen arbeiten würden. Das geschilderte Problem sei bekannt und man erarbeite bereits Lösungen.

 

Frau Dyduch bat um Abstimmung über die Beschlussvorlage.