Beschlussempfehlung:

 

1.      Das vorliegende gesamtstädtische Einzelhandelskonzept für die Stadt Kamen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

2.      Das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept ist bedarfsorientiert fortzuschreiben und zu aktualisieren.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hupe ergänzte die Vorlage und machte deutlich, dass mit dem heutigen Beschluss keine planungsrechtliche Festlegung verbunden sei. Das Konzept sei eine Leitlinie für die Ansied­lungspolitik und eine Schnittstelle zum Planungsrecht. Darüber hinaus gebe es einen Orientie­rungsrahmen für künftige Entscheidungen.

 

Frau Dyduch machte darauf aufmerksam, dass die Fraktionen das Einzelhandelskonzept seit einiger Zeit beraten und begrüßte die von der Verwaltung vorgelegte Vorlage. Ziel müsse es sein, eine flächendeckende Nahversorgung mit kurzen Wegen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Konzept sei nicht statisch und diene als Instrument, Ansiedlungen auf der grünen Wiese zu verhindern.

Das Konzept, so Frau Dyduch, werde in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Der heute zu fassende Beschluss werde sich unterstützend bei der Aufstellung von künftigen Bebauungs­plänen auswirken. Ihre Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass es hier nur um Planungsrecht gehen könne, da der städt. Handlungsspielraum in diesem Fall begrenzt sei. Entscheidungen über mögliche Ansiedlungen werden von privaten Investoren getroffen. Er vermisse jedoch konkrete Umsetzungsperspek­tiven.

 

Herr Baudrexl stellte fest, dass das Einzelhandelskonzept ein planungsrechtliches Instrument sei, den Einzelhandel zu steuern. Dabei werden nicht Sortimente und Standorte festge­schrieben. Durch den Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept werde formaljuristisch eine Anbindung an zukünftige Bebauungspläne geschaffen. Das Einzelhandelskonzept, so Herr Baudrexl, könne keine Defizite verhindern, dies sei eine Aufgabe der Wirtschaftsförderung und eine Frage von privaten Investoren. Er wies darauf hin, dass Kamen keine Potentialflächen aufweisen könne, eine verbindliche Festlegung sei daher auch nicht möglich.

Er machte klar, dass mit diesem Konzept die vorhandenen und im Konzept definierten Versor­gungszentren geschützt werden sollen.

 

Herr Hupe ergänzte, dass es hierbei um die Unterstützung des Gesamtziels gehe. Eine politische Mitwirkung sei bei einzelnen Ansiedlungsvorhaben wegen des Diskretionsprinzips nicht möglich.

 

Herr Kühnapfel wies darauf hin, dass er mit seinem Wortbeitrag darauf hinweisen wollte, dass die politischen Möglichkeiten begrenzt seien und man politisch nur planungsrechtlich unter­stützen könne.

 

Herr Kaminski meinte, dass ein derartiges Konzept nur für einen begrenzten Zeitraum Gültigkeit habe. Hier müsse man die Trends beobachten. Die Politik könne nur eine Moderator-Funktion ausüben und Hilfestellung geben.

 

Herr Lipinski lobte die Verwaltung für die anstehende REWE-Umsiedlung. Die Verwaltung sei auch ohne das Konzept auf dem richtigen Weg.

 

Herr Kissing erklärte, dass das Konzept für seine Fraktion kein Konzept, sondern Statistik und Analyse sei. Darüber hinaus vermisse er von der Verwaltung die Vorlage einer Bewertung von Flächen in der Innenstadt, die noch Entwicklungspotentiale für Nahversorgung haben. Seine Fraktion werde sich daher an der heutigen Abstimmung nicht beteiligen.

 

Herr Baudrexl stellte die Frage, welche Erwartungshaltung die CDU an ein Einzelhandels­konzept habe. Fest stehe, dass die neue Landesregierung mit der Änderung des Landes­entwicklungsprogramms Ansiedlungen auf der grünen Wiese verhindern wolle. Ein Instrument hierfür sei auch das Einzelhandelskonzept.

 

Herr Hupe machte klar, dass eine wirtschaftliche Bewertung von Potentialflächen in der Innen­stadt sehr schwierig sei. Wenn derartige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, führe das in der Regel dazu, dass betroffene Eigentümer ihre Preisvorstellungen nach oben treiben.