Im Zuge der anstehenden Privatisierung der Siedlung im Bebauungsplanbereich Nr. 18 Ka-HW schlägt die Verwaltung als Steuerungsinstrument zur Erhaltung der Charakteristik dieser Siedlung den Erlass einer Gestaltungssatzung vor, so erläuterte Herr Liedtke. Der erste Entwurf dieser Gestaltungssatzung wurde mit der Mitteilungsvorlage vorgestellt. Sowohl die TreuHandStelle als auch ein Teil der Bewohner haben ein Interesse an dem Erlass einer Gestaltungssatzung. Einzelheiten zur Gestaltung können über den Bebauungsplan nicht detailliert geregelt werden, deshalb wurde hier die Möglichkeit des Erlasses einer Gestaltungssatzung gewählt. Die verschiedenen inhaltlichen Regelungen erläuterte Herr Liedtke anhand von Fotos. Zum weiteren Vorgehen erläuterte er, dass die Stadt Kamen im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung vorstelle. Die TreuHandStelle werde die Mieter der Siedlung dazu einladen und selbst über Einzelheiten der geplanten Privatisierung informieren.  In der letzten Sitzung des Jahres 2007 solle dann die Gestaltungssatzung beschlossen werden.

Herr Müller brachte zum Ausdruck, dass das Ansinnen des Erlasses einer Gestaltungssatzung für diesen Bereich berechtigt sei. Dies sei durch die gezeigten Beispiele verdeutlicht worden. Damit werde ein Instrument eingesetzt, um die wilde und unkontrollierte Entwicklung dieser historisch gewachsenen bergbautypischen Siedlung zu verhindern. Die Gestaltungssatzung greife diesbezüglich regulierend ein. Er signalisierte insgesamt zustimmende Kenntnisnahme. Im Rahmen der fraktionsinternen Diskussion werde man sich weiter mit diesem Entwurf beschäftigen.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass seine Fraktion zwar grundsätzlich keine Probleme mit dem Erlass von Gestaltungssatzungen habe, jedoch in diesem Fall die Situation insgesamt anders beurteile. Zum einen lehne seine Fraktion die Reglementierung in Bezug auf Fotovoltaikanlagen ab. Zum anderen habe seine Fraktion die Siedlung vor Ort besichtigt. Eine marode Bausubstanz sei vorgefunden worden. Die Häuser sind nicht isoliert, weisen Risse auf und verfügen über eine zu kleine Wohnfläche. S. E. würden der Erlass von Bebauungsplan und Gestaltungssatzung an diesem Zustand nichts ändern. Er befürchtete grundsätzliche Probleme bei der Überführung in Privateigentum (begrenzte finanzielle Möglichkeiten der jetzigen Mieter, Altersstruktur, Erschwernisse durch Vorgaben der Gestaltungssatzung,..). Er bat die Verwaltung zu prüfen, für diesen Bereich andere Modelle zu überlegen, wie die Festlegung eines Sanierungsgebietes zur Erreichung einer optimalen Nutzung und besseren Entwicklung z. B. durch Abriss und Neuentwicklung des gesamten Bereiches. Eine Abstimmung mit einem Investor und die Einbindung der Anwohner in diesen Prozess seien jedoch erforderlich.

Herr Baudrexl erläuterte, dass hier die Grenzen des Planungsrechts angesprochen seien. Marode Zustände könne das Planungsrecht nicht verhindern. Die weitere Entwicklung sei abzuwarten. Grundsätzlich sei die Frage der Gestaltungsmöglichkeiten für Käufer relevant. Eine Gestaltungssatzung verschaffe da die notwendige Sicherheit. Sollten sich keine Käufer finden, so habe sich auch die TreuHandStelle an diese Gestaltungssatzung zu halten. Der Vorschlag auf Festlegung eines Sanierungsgebietes werde von ihm als ungewiss beurteilt. Dieses sei abhängig von der Haltung der Mieter, Eigentümer und Politik.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh erklärte Herr Liedtke, dass für die Reihenhausblöcke ein Bestandsschutz bestehen werde.

Von der von Herrn Kühnapfel geäußerten Position zeigte sich Herr Kasperidus sehr erschrocken. Er befürchtete, dass ein neuer Investor die gewachsenen Strukturen zerschlagen würde. Die Privatisierungsumsetzung beurteilte er optimistisch (Grundstücksgröße, Nachbarschaftsbindungen, günstiger Preis,…). In der Reinhardtstraße seien Vermarktung und Modernisierung auch gelungen.

Herr Kühnapfel entgegnete, dass die Wohnungen nicht zeitgemäß seien (insbesondere auch wegen der geringen Wohnfläche von ca. 50 m² - 60 m² und des umfangreichen Sanierungsbedarfes), daher der Erwerb unattraktiv und die Privatisierung gefährdet wäre. Er habe hier nur eine weitere Prüfmöglichkeit aufzeigen wollen, wobei natürlich auch die Sozialverträglichkeit gegeben sein müsse.

Die Gesamtsituation wurde auch von Herr Kissing als nicht so pessimistisch beurteilt. Die gewachsenen Strukturen und nachbarschaftlichen Verhältnisse würden positiv einwirken. Auch er sah Vorteile bei den kleinen Wohnungen und großen Grünflächen sowie bei dem zu erwartenden geringen Preis. Er bat Herrn Kühnapfel, seinen Ansatz nochmals zu überdenken. Seiner Meinung nach solle die TreuHandStelle gebeten werden, die Modernisierung und Umgestaltung mit zu koordinieren und entsprechende vertragliche Regelungen mit den Erwerbern zu treffen.

 

Herr Baudrexl bat um Beachtung der Zeitachse. Die TreuHandStelle habe bereits vor 2 Jahren die Verkaufsabsichten geäußert. In diesem Zusammenhang seien verschiedene Varianten diskutiert worden. Konkrete Angebote wurden an die Mieter gerichtet. Der Verkaufsprozess sei somit bereits eingeleitet.

Herr Liedtke wies darauf hin, dass in Gesprächen mit den Kaufinteressenten der Wunsch geäußert wurde, Instrumente zur Erhaltung des Wohnumfeldes zu entwickeln. Durch die Zusammenlegung von 2 Reihenhauseinheiten lasse sich zudem die Wohnfläche erweitern. Der bauliche Zustand habe Einfluss auf den Preis. Des Weiteren profitiere die Siedlung von der Grünstruktur und der Lage im Ortsteil.

Herr Wiedemann bezweifelte, dass die Wohnungsgröße für die Erwerber entscheidend sei und sprach sich für einen Erhalt der Siedlung aus.

Herr Lipinski berichtete von seinen Erfahrungen über die Nachbarschafts- und Siedlungsstruktur und sprach sich für den Erhalt dieser typischen Bergarbeitersiedlung aus.