Sitzung: 03.09.2007 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 061/2007
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498)
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme für den Bebauungsplan Unna Nr. 87 “Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna” im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB im Sinne der nachstehenden Ausführungen.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Zunächst erläuterte Herr Liedtke ausführlich die
vorliegende Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt. Ein Aspekt von
besonderer Bedeutung komme der geplanten Erschließung aufgrund des Anschlusses
an die innere Erschließung des Kamen Karree. Auf Kamener Seite wäre hierfür
eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 70 Ka erforderlich. Eine
Untersuchung der verkehrlichen Auswirkung auf Kamener Verkehrsflächen auch in
Bezug auf die Anbindung der OW III a sei erforderlich. Zunächst sei Kamen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden angesprochen. Im
weiteren Verfahren werde die Stadt Kamen wiederum beteiligt, so dass
Detailinformationen noch nachfolgen werden und der Planungs- und
Umweltausschuss entsprechend beteiligt werde.
Herr Kühnapfel beurteilte die verkehrliche Anbindung sehr skeptisch, da
das Verkehrssystem dort bereits jetzt die Leistungsgrenze erreicht habe.
Insgesamt betrachte er eine weitere Gewerbeansiedlung in diesem Bereich sehr
problematisch. Raumgrenzen zwischen Kamen und Unna gingen verloren. Ein komplettes
flächendeckendes Gewerbegebiet werde von seiner Fraktion grundsätzlich
abgelehnt. Darüber hinaus sei eine richtige Koordination in Bezug auf das
“Interkommunale Gewerbegebiet” nicht erkennbar.
Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zu aktuellen Verkehrszahlen und
einer Prognose erläuterte Herr Liedtke, dass bei der letzten
Verkehrszählung 2005 eine Belastung der L 678 im Bereich ATU / Burger King von
ca. 26.000 Fahrzeugen ermittelt wurde. Dabei seien die Zuflüsse durch die
DHL-Ansiedlung und –Erweiterung noch nicht berücksichtigt. Die Stellungnahme
ziele daher darauf ab, eine umfassende Untersuchung zur verkehrlichen Belastung
und Belastbarkeit zu erhalten.
Herr Nathmann zeigte sich erfreut über die große Beachtung der
Verkehrsproblematik und regte an, diese auch für die Lünener Straße und die
Werver Mark zu untersuchen. Bei der Werver Mark wies er insbesondere auf die
besondere Lärmbelastung aufgrund der DHL-Ansiedlung hin. Er bat um
entsprechende Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung.
In diesem Zusammenhang wies Herr Lipinski auf die Möglichkeit der
Entlastung der Werver Mark durch die geplante Ortsumgehung hin.
Herr Liedtke wies darauf hin, dass durch das geforderte Gutachten die
Auswirkungen auf das Kamener Stadtgebiet aufgezeigt werden sollen. Insgesamt
sei die Zusammenarbeit mit der Stadt Unna in Bezug auf das interkommunale
Gewerbegebiet als gut zu beurteilen. Die Planungshoheit für diese komplett auf
Unnaer Stadtgebiet befindlichen Fläche läge bei der Stadt Unna.
Frau Dyduch verdeutlichte die Wichtigkeit einer guten interkommunalen
Zusammenarbeit und die Notwendigkeit einer behutsamen Entwicklung. Sie
erkundigte sich, wann das Gutachten vorliegen werde.
Herr Liedtke konnte keinen genauen Zeitpunkt
benennen, da dies von der zeitlichen Abfolge der Verfahrensschritte abhängig
sei. Das Gutachten werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auf jeden Fall
benötigt.
Herr Kissing erklärte, dass seine Fraktion über die Fortschritte bei der
Planung des “Interkommunale Gewerbegebietes” erfreut sei. Insbesondere die
Schaffung neuer Arbeitsplätze stehe im Vordergrund. Der FNP sei beschlossen,
die Bezirksregierung und das Land NRW unterstützen diese interkommunale
Zusammenarbeit. Die grundsätzliche Problematik des Zusammenwachsens der Städte
treffe in diesem Fall nicht zu, da keine Beeinträchtigung bei der Wohnbebauung
vorläge, sondern es sich um ein reines Gewerbegebiet handele.
Herr Baudrexl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Prinzip
des Abstandes zwischen den Stadtgrenzen bereits im Rahmen des GEP und FNP
bewusst aufgegeben wurde. Diese interkommunale Zusammenarbeit sei geprägt durch
frühzeitige Verständigung und Abstimmung in Bezug auf Nutzung und verkehrlichen
Planung. Finanzielle Risiken und Erschließungskosten werden gemeinsam getragen.
Die zu entwickelnde Gewerbefläche liegt auf dem Unnaer Stadtgebiet und damit
auch die Planungshoheit bei der Stadt Unna.
Herr Kühnapfel betonte, dass selbstverständlich Arbeitsplätze wichtig
seien. Andererseits seien jedoch die verkehrlichen Aspekte ausschlaggebend, die
s. E. die Kamener Bevölkerung in weitaus höherem Maße belasten werden.
“Interkommunal” bewerte er anders. Insgesamt gehe ihm die Stellungnahme nicht
weit genug.
Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus , ob Lärmschutzmaßnahmen, Ausgleichs-
u. Ersatzmaßnahmen, Pufferzonen zwischen Gewerbe und Wohnbebauung vorgesehen
seien, antwortete Herr Liedtke, dass diese Fragen z. Zt. nicht zu
beantworten seien, da detaillierte Pläne und Informationen dazu noch nicht
vorliegen.