Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West­falen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498)

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme für den Bebauungsplan Unna Nr. 87 “Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna” im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB im Sinne der nachstehenden Ausführungen.


Abstimmungsergebnis: mit 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Zunächst erläuterte Herr Liedtke ausführlich die vorliegende Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt. Ein Aspekt von besonderer Bedeutung komme der geplanten Erschließung aufgrund des Anschlusses an die innere Erschließung des Kamen Karree. Auf Kamener Seite wäre hierfür eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 70 Ka erforderlich. Eine Untersuchung der verkehrlichen Auswirkung auf Kamener Verkehrsflächen auch in Bezug auf die Anbindung der OW III a sei erforderlich. Zunächst sei Kamen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden angesprochen. Im weiteren Verfahren werde die Stadt Kamen wiederum beteiligt, so dass Detailinformationen noch nachfolgen werden und der Planungs- und Umweltausschuss entsprechend beteiligt werde.

Herr Kühnapfel beurteilte die verkehrliche Anbindung sehr skeptisch, da das Verkehrssystem dort bereits jetzt die Leistungsgrenze erreicht habe. Insgesamt betrachte er eine weitere Gewerbeansiedlung in diesem Bereich sehr problematisch. Raumgrenzen zwischen Kamen und Unna gingen verloren. Ein komplettes flächendeckendes Gewerbegebiet werde von seiner Fraktion grundsätzlich abgelehnt. Darüber hinaus sei eine richtige Koordination in Bezug auf das “Interkommunale Gewerbegebiet” nicht erkennbar.

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zu aktuellen Verkehrszahlen und einer Prognose erläuterte Herr Liedtke, dass bei der letzten Verkehrszählung 2005 eine Belastung der L 678 im Bereich ATU / Burger King von ca. 26.000 Fahrzeugen ermittelt wurde. Dabei seien die Zuflüsse durch die DHL-Ansiedlung und –Erweiterung noch nicht berücksichtigt. Die Stellungnahme ziele daher darauf ab, eine umfassende Untersuchung zur verkehrlichen Belastung und Belastbarkeit zu erhalten.

Herr Nathmann zeigte sich erfreut über die große Beachtung der Verkehrsproblematik und regte an, diese auch für die Lünener Straße und die Werver Mark zu untersuchen. Bei der Werver Mark wies er insbesondere auf die besondere Lärmbelastung aufgrund der DHL-Ansiedlung hin. Er bat um entsprechende Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung.

In diesem Zusammenhang wies Herr Lipinski auf die Möglichkeit der Entlastung der Werver Mark durch die geplante Ortsumgehung hin.

Herr Liedtke wies darauf hin, dass durch das geforderte Gutachten die Auswirkungen auf das Kamener Stadtgebiet aufgezeigt werden sollen. Insgesamt sei die Zusammenarbeit mit der Stadt Unna in Bezug auf das interkommunale Gewerbegebiet als gut zu beurteilen. Die Planungshoheit für diese komplett auf Unnaer Stadtgebiet befindlichen Fläche läge bei der Stadt Unna.

Frau Dyduch verdeutlichte die Wichtigkeit einer guten interkommunalen Zusammenarbeit und die Notwendigkeit einer behutsamen Entwicklung. Sie erkundigte sich, wann das Gutachten vorliegen werde.

 

Herr Liedtke konnte keinen genauen Zeitpunkt benennen, da dies von der zeitlichen Abfolge der Verfahrensschritte abhängig sei. Das Gutachten werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auf jeden Fall benötigt.

Herr Kissing erklärte, dass seine Fraktion über die Fortschritte bei der Planung des “Interkommunale Gewerbegebietes” erfreut sei. Insbesondere die Schaffung neuer Arbeitsplätze stehe im Vordergrund. Der FNP sei beschlossen, die Bezirksregierung und das Land NRW unterstützen diese interkommunale Zusammenarbeit. Die grundsätzliche Problematik des Zusammenwachsens der Städte treffe in diesem Fall nicht zu, da keine Beeinträchtigung bei der Wohnbebauung vorläge, sondern es sich um ein reines Gewerbegebiet handele.

Herr Baudrexl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Prinzip des Abstandes zwischen den Stadtgrenzen bereits im Rahmen des GEP und FNP bewusst aufgegeben wurde. Diese interkommunale Zusammenarbeit sei geprägt durch frühzeitige Verständigung und Abstimmung in Bezug auf Nutzung und verkehrlichen Planung. Finanzielle Risiken und Erschließungskosten werden gemeinsam getragen. Die zu entwickelnde Gewerbefläche liegt auf dem Unnaer Stadtgebiet und damit auch die Planungshoheit bei der Stadt Unna.

Herr Kühnapfel betonte, dass selbstverständlich Arbeitsplätze wichtig seien. Andererseits seien jedoch die verkehrlichen Aspekte ausschlaggebend, die s. E. die Kamener Bevölkerung in weitaus höherem Maße belasten werden. “Interkommunal” bewerte er anders. Insgesamt gehe ihm die Stellungnahme nicht weit genug.

Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus , ob Lärmschutzmaßnahmen, Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen, Pufferzonen zwischen Gewerbe und Wohnbebauung vorgesehen seien, antwortete Herr Liedtke, dass diese Fragen z. Zt. nicht zu beantworten seien, da detaillierte Pläne und Informationen dazu noch nicht vorliegen.