Beschluss:

 

1.      Das vorliegende gesamtstädtische Einzelhandelskonzept für die Stadt Kamen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

2.      Das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept ist bedarfsorientiert fortzuschreiben und zu aktualisieren.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Baudrexl wies auf die vorangegangenen Beratungen in den Fraktionen sowie im Wirtschaftsausschuss hin und die abschließende Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss. Auf seine Nachfrage hin ergab sich kein Erläuterungsbedarf.

Herr Kissing erklärte, dass sich die CDU-Fraktion sich – wie bereits bei der Sitzung im Wirtschaftsausschuss - an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt im Planungs- und Umweltausschuss nicht beteiligen werde.