Herr Liedtke gab anhand von Fotos eine aktuelle Information zum Sachstand, erläuterte die Baustellensituation sowie die weiteren zeitlichen Abläufe.

 

·         Verbindungsweg Kampstraße/Nordstraße (Bereich Hertie/Sedes Bau):
Fertigstellung noch im September 2007.

·         Weststraße, östlicher Teil:
Strom und Gas wurden durch die GSW verlegt; Kanalbauarbeiten haben heute begonnen; Fertigstellung Ende 2007.

·         Willy-Brandt-Platz:
Wasserspiel im Bereich der Platane ist installiert; Probelauf folgt in der kommenden Woche.

·         Weststraße, westlicher Teil:
im Wesentlichen fertiggestellt; Restarbeiten wie Baumbeete, Fahrradständeraufstellung, folgen zügig; Bronzeintarsien sind beauftragt.

 

Insgesamt erklärte Herr Liedtke, dass der Bauzeitenplan sowie die Kostenkalkulation nach derzeitigem Stand eingehalten werden.

Herr Steffen berichtete, dass sich die Servicebetriebe intensiv mit der Reinigungsthematik beschäftigt hätten. Einzelheiten zum Straßenreinigungskonzept stellte er wie folgt anhand einer Präsentation vor:

 

·         Die beiden vorhandenen Kehrmaschinen sind nicht für die Reinigung der neu gestalteten Fußgängerzone geeignet. Die Fugen werden ausgekehrt bzw. ausgesaugt.

·         Bielefeld hat z. B. eine Kehrmaschine umgebaut, so dass nur loses Material aufgesaugt wird. Im Mai wurde eine Erprobung durchgeführt. Es wurde dabei jedoch ein unzureichendes Reinigungsergebnis erzielt.

·         Bei weiteren Recherchen wurde eine Waschkehrmaschine entdeckt, die das Pflaster wäscht, die Fugen schont und mit der sich durch den Einsatz von umweltverträglichen Reinigungsmitteln ein gutes Reinigungsergebnis erzielen lässt. Darüber hinaus ist diese Maschine auch für die Ölbekämpfung einsetzbar, so dass für die Feuerwehr eine Mitnutzungsmöglichkeit bestünde. Im Juni fand ein Reinigungsprobelauf statt. Bei der Reinigung werden die Fugen nicht ausgefegt. Das Reinigungsergebnis ist ebenfalls als gut beurteilt worden. Die getestete Maschine erfüllte die Anforderungen. Die Maschine entfernt auch frische Kaugummiflecke.

·         Für die gezielte Beseitigung auch fest sitzender Kaugummiflecken schlägt die Verwaltung die Beschaffung des sog. Gumtrolley vor. Dieser wurde ebenfalls mit gutem Ergebnis getestet.

Das neue Straßenreinigungskonzept soll insgesamt wie folgt aussehen:

·         4 Tage in der Woche (Mo, Mi, Do, Sa) maschinelle Reinigung mit der Waschkehrmaschine jeweils morgens zwischen 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr

·         an Markttagen (Di, Fr) nach Beendigung des Marktes zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr.

·         zusätzliche bedarfsorientierte Sonderreinigung nach Veranstaltungen

·         Fortsetzung der Reinigung durch die GWA “Saubere Stadt Kamen” gem. Vertragsstand (montags bis freitags 2 x täglich, samstags 1 x täglich / Reinigung der Papierkörbe u. Aschenbecher sowie Beseitigung grober Verunreinigungen)

·         Beseitigung von Kaugummiflecken durch die Mitarbeiter der Servicebetriebe mit dem Gumtrolley (Aufwand: ca. 10 Std. p. Monat)

·         Kosten:
Waschkehrmaschine 112.000,-- €
Gumtrolley 11.000,-- €


Herr Baudrexl wies nochmals ausdrücklich auf die Einsatzmöglichkeit bei der Beseitigung von Ölspuren hin. Bisher war das Verfahren so, dass die Feuerwehr die Ölbindung vornahm und die Reinigung durch den Straßenbaulastträger erfolgte. Nach aktueller Rechtsprechung vom 16.02.2007 muss die Feuerwehr die Komplettreinigung vornehmen. Die Waschkehrmaschine könne somit vom Baubetriebshof und der Feuerwehr genutzt werden.

Frau Gerdes erkundigte sich nach den Folgekosten, insbes. dem Wasserverbrauch.

 

Herr Steffen erläuterte, dass das benutzte Wasser von der Maschine wieder aufgenommen, aufbereitet und wieder benutzt werde.

Herr Baudrexl ergänzte, dass hinsichtlich des Reinigungsrythmusses keine Änderungen vorgesehen seien und die Waschkehrmaschine lediglich die vorhandene Reinigungsmaschine ersetze.

 

Herr Kühnapfel bat um Informationen zum Einsatz der Waschkehrmaschine bei groben Verunreinigungen und im Winter bei Frost auch im Hinblick auf den Einsatz von Streusalz.

 

Daraufhin erklärte Herr Steffen, dass Kehrmaschinen grundsätzlich nicht bei Temperaturen unter 5°C eingesetzt werden. Die Beseitigung von groben Verunreinigungen erfolge auch heute per Handreinigung, so dass sich hier keine Änderung ergebe. Insgesamt sei bei der Waschkehrmaschine die Saugleistung weitaus höher, als bei der bisherigen Kehrmaschine, so dass grundsätzlich auch grobe Verunreinigungen aufgenommen werden könnten, diese jedoch aufgrund der Fugenbeschaffenheit auf die dafür optimale Saugleistung einzustellen und zu reduzieren sei.

Herr Baudrexl informierte darüber, dass mit der Lieferfirma ausgehandelt wurde, dass die Waschkehrmaschine mit einer entsprechenden Kaufopiton zunächst für 6 Monate angemietet werden könne, wobei bei Kauf eine Anrechnung der Mietkosten auf den Kaufpreis erfolge. Als Deckungsvorschlag für die Kosten könne die Buchungsstelle für die Innenstadtsanierung beim Produkt 51.01.01 herangezogen werden.


Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach der Reinigungstiefe, den Auswirkungen auf die Fugen, dem Grad der Fugenverhärtung und ob bei der Reinigung auch die bereits jetzt festzustellende partielle Veralgung des Granits entfernt werden könne.

Diesbezüglich teilte Herr Steffen mit, dass die Algenproblematik mit der vorgestellten Reinigungsmaschine lösbar sei. Die Aushärtung der Fugen werde erst nach einem längeren Zeitraum (3-5 Jahre) erreicht und sei bei Einsatz der Waschkehrmaschine noch nicht abgeschlossen. Durch entsprechende Anpassung der Saugstärke werde dies berücksichtigt.

Herr Liedtke informierte in diesem Zusammenhang nochmals über den 16 cm umfassenden Fugenaufbau und die bei der vorgestellten Waschkehrmaschine vorhandene Flexibilität in Bezug auf die individuell regelbare Saugkraft.

Auf Nachfrage von Frau Dyduch bestätigte Herr Steffen, dass die turnusmäßige Innenstadtreinigung in der Zeit von 6.00 bis 9.00 Uhr durchgeführt werden solle.

Frau Dyduch stellte fest, dass sich die Verwaltung intensiv mit der Thematik beschäftigt habe. Dies sowie der aufgezeigte Synnergieeffekt durch die Mitnutzbarkeit von der Feuerwehr beurteilte sie positiv.

Herr Kissing verdeutlichte die Kostensituation (112 T€ und die Kosten für 1 Mitarbeiter), die bei Einhaltung des Idealzustandes (Erhaltung sauberer Flächen durch die Nutzer) nicht entstünde. Er kritisierte das tlw. nachlässige Bürgerverhalten und bemerkte dazu, dass hier eine Bewusstseinsdiskussion zu führen sei.

 

Herr Kloß erkundigte sich nach dem Aufwand für die Umrüstung bei Straßenreinigung u. Ölbeseitigung.

Herr Steffen teilte mit, dass mehrere Bürstensätze im Lieferumfang enthalten seien, so dass diesbezüglich keine Mehrkosten entstünden. Die Entsorgung des Restöls erfolge wie zuvor entsprechend der geltenden Vorschriften (Sondertank, Ölabscheidestelle).

Herr Müller stellte fest, dass die Personalkostenanteile sich beim neuen Konzept nicht verändern werden, so dass dies keine Auswirkungen auf die Straßenreinigungsgebühren erwarten ließe.

Herr Lipinski dankte Herrn Steffen für die ausführlichen Informationen und wünschte ihm auf diesem Wege alles Gute für sein neues Tätigkeitsfeld als Leiter der Servicebetriebe.