Frau Bublitz unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über die Ergebnisse der am 23.05.2007 stattgefundenen Sitzung der Unfallkommission.

 

Im Jahre 2006 habe sich im Stadtgebiet Kamen der Kreisverkehr Nordenmauer / Nordstraße zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt.

Insgesamt hätten sich hier sechs Unfälle mit drei Leichtverletzten ereignet. In vier Fällen wären Vorfahrtverletzungen die Unfallursachen gewesen, zweimal hätten Geschwindigkeitsüber­schreitungen in Verbindung mit Alkohol zu den Unfällen geführt.

Zur Verbesserung der Verkehrssituation habe die Unfallkommission den Beschluss gefasst, dass im Bereich der Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehres ein weiträumiger Rückschnitt der vorhandenen Begrünung durchzuführen sei und alle Fahrbahnmarkierungen zu erneuern seien.

Frau Bublitz führte weiter aus, dass die genannten Maßnahmen bereits Ende Juli 2007 durch­geführt worden seien.

 

Als weitere Unfallhäufungsstelle sei der Kreuzungsbereich Dortmunder Allee (L 663) / Südka­mener Straße in der Unfallkommission erörtert worden.

Hier hätten sich sechs Unfälle mit einem Leichtverletzten ereignet.

Es handele sich dabei um vier Vorfahrtsverletzungen, von denen sich zwei unter Alkoholeinfluss ereigneten. Bei den übrigen beiden hätten Auffahrunfälle vorgelegen.

 

Zur Verbesserung der Situation sei der Beschluss gefasst worden, bis Ende Juli 2007 durch die Verwaltung der Stadt Kamen eine Ermittlung der Geschwindigkeit in Höhe der Ortseingangstafel (aus Richtung Unna-Afferde kommend) vorzunehmen.

Sollten sich dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben, sei anschließend das Verkehrs­zeichen 274-55 (50 km/h) ca. 200 m in südliche Richtung zu versetzen. Hierbei sei dann die vorhandene Tempotrichterung zu beachten und anzupassen.

Ferner sei vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt, den Fahrbahnbelag zu erneuern und anschließend neu zu markieren.

 

Die von der Stadt Kamen durchgeführte Geschwindigkeitsmessung habe ergeben, dass 85 % der gemessenen Fahrzeuge eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h fuhren. Aufgrund dessen sei vom Landesbetrieb Straßenbau NRW das Verkehrszeichen 274-55 (50 km/h) in die Nähe der Einmündung der Bückeburger Straße versetzt worden. Die Trichterungen seien ange­passt worden.

Die Erneuerung der Fahrbahndecke und der Markierungen sei beabsichtigt, vom Landesbetrieb noch in diesem Jahr vorzunehmen.

Anmerkung: Die Maßnahmen sind Ende Oktober 2007 beendet worden.

 

Zu der dritten und letzten Unfallhäufungsstelle im Kreuzungsbereich Westicker Straße (K 40) / Lindenallee (L 821) führte Herr Brüggemann wie folgt aus:

Der Kreuzungsbereich sei im Jahre 2006 erneut als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung getre­ten. Insgesamt hätten sich hier sechs Unfälle mit einem Schwerverletzten und drei Leichtver­letzten ereignet. Bei allen Unfällen habe es sich um Vorfahrtsverletzungen gehandelt.

 

Zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle sei von der Unfallkommission festgehalten worden, dass neben einer Ermittlung der Geschwindigkeit auf allen vier Ästen und Aufstellung von zu­sätzlichen Verkehrszeichen (Unfallhäufungsstelle) eine Lichtsignalanlage errichtet werden soll. Dies mit Blick darauf, dass nach Aussagen der an der Unfallkommission beteiligten Lan-desbe­diensteten für die Errichtung einer Lichtsignalanlage vermutlich bereits im Jahre 2008 Haus­haltsmittel vorhanden seien, während der Bau eines Kreisverkehres erst in wesentlich späteren Jahren erfolgen könne.

 

Dieser Vorschlag stünde allerdings der Philosophie des Straßenverkehrsausschusses der Stadt Kamen entgegen, nach der zum besseren Verkehrsfluss und aus weiteren Gründen (geringerer

CO² -Ausstoss, keine Folgekosten) dem Bau von Kreisverkehren der Vorzug gegeben werde.

Die Überlegungen seien im Jahre 2002 aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion in eine Prio­ritätenliste bezüglich des Baus von Kreisverkehren eingeflossen. Danach belegte der Kreisver­kehr den Rang 6 dieser Liste.

Im diesbezüglichen Beschluss des Straßenverkehrsausschusses sei u.a. festgehalten worden, dass die Auflistung nicht statisch sei und besondere Entwicklungen die vorgesehene Reihen­folge verändern könnten.

 

Einige der damaligen gewünschten Kreisverkehre seien mittlerweile realisiert.

Aufgrund der jetzt wieder erfolgten Zuordnung des genannten Kreuzungsbereichs als Unfall­häufungsstelle genieße der Ausbau an dieser Stelle nunmehr eine hohe Priorität.

 

Um dem Grundgedanken des Straßenverkehrsausschusses nachzukommen, habe die Verwal­tung Überlegungen angestellt, wie nach den Aussagen der Unfallkommission gleichwohl eine Kreisverkehrslösung zeitnah erfolgen könne.

 

Die Verwaltung plane daher, vorab die Kosten für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage und eines Kreisverkehres zu ermitteln. Bezüglich des Kreisverkehres solle dabei von einem Proviso­rium ausgegangen werden, wie es zurzeit im Kreisverkehr Germaniastraße / Händelstraße / Robert-Koch-Straße im Einsatz ist.

 

Da in nächster Zeit beabsichtigt sei, eine Kanalbaumaßnahme aus der Germaniastraße unter dem Kreisverkehrsprovisorium hindurch zu führen, könne nach Fertigstellung dieser Maßnahme das Provisorium zur Kreuzung Lindenallee / Westicker Straße verlegt werden.

 

Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, sei geplant, ein Ingenieurbüro mit dem Ziel zu beauftra­gen, die Funktionsweise und die Kosten einer Kreisellösung in einer Schlichtversion – Proviso­rium – zu überprüfen und die Kosten ermitteln zu lassen. Parallel hierzu sei vorgesehen, eine Erörterung dieser Problematik auf Leitungsebene zwischen der Verwaltung einerseits und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW andererseits mit dem Ziel zu führen, evtl.  bereitstehende Mittel für eine Lichtzeichenanlage (wohl ca. 100.000 bis 150.000 €) zugunsten eines Kreisverkehrs­provisoriums umzuschichten, wenn der Finanzaufwand in etwa auf gleichem Niveau läge.

 

Alternativ sei geplant, auch den Bau eines Kreisverkehrs unter Anrechnung der Erstellungs- und Betriebskosten einer Lichtzeichenanlage anzusprechen.

 

Als weitere Möglichkeit zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes sei von der Unfallkommission die Aufmarkierung einer Rüttelstrecke angedacht worden. Hierauf sei zunächst allerdings bei näherer Erörterung verzichtet worden, weil Lärmbelästigungen für die Anlieger befürchtet wor­den seien.

 

Nach Gesprächen mit Anwohnern sei die Verwaltung allerdings zu der Überzeugung gekom­men, dass eine abgeschwächtere Rüttelstrecke aufmarkiert werden sollte. Falls es zu Lärmbe­lästigungen kommen sollte, würde die Rüttelstrecke wieder demarkiert.

 

Weiterhin war von den Anwohnern vorgeschlagen worden, in den Einmündungsbereichen von der Westicker Straße in die Lindenallee Sperrflächen einzubringen, in welche Poller aufgestellt werden sollten, wie im Kreuzungsbereich Lortzingstraße / Robert-Koch-Straße / Lindenallee. Um diese aufgezeigten Möglichkeiten zu realisieren, werde die Verwaltung mit den Mitgliedern der Unfallkommission Kontakt aufnehmen.

 

Herr Grod wies darauf hin, dass es eine Rüttelstrecke bereits an der Autobahnabfahrt von der

A 1 auf die Unnaer Straße (L 678 / B 233) gäbe.

 

Herr Fuhrmann sah beim Aufbringen einer Rüttelstrecke Probleme bei Zweiradfahrern im Win­ter.

 

Herr Brüggemann merkte hierzu an, dass der Fahrradverkehr den Seitenstreifen benutze und motorisierte Zweiräder aufgrund einer nur geringen Höhe der Rüttelstrecke eher nicht gefährdet seien.

 

Es sei vorgesehen, falls ein Kreisverkehrsprovisorium errichtet werde, um das Provisorium herum eine Wasser führende Rinne einzubringen. Hierdurch würde verhindert, dass es stellen­weise zu Vereisungen der Fahrbahn wie im Kreisverkehr Germaniastraße / Händelstraße / Ro­bert-Koch-Straße kommen könne.

 

Herr Kaminski vertrat die Auffassung, dass die Rüttelstrecke aufmarkiert und die Poller aufge­stellt werden sollten, bevor für weitere Maßnahmen hohe Geldsummen aufgewendet würden. Es bestünde auch die Möglichkeit, an der Kreuzung ein ausgesondertes Polizeifahrzeug aufzustel­len. Dies im Hinblick darauf, dass hier schon mehrere Jahre eine Unfallhäufungsstelle vorliege.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass die Aufstellung eines Polizeifahrzeuges nur kurzzeitig Ab­hilfe schaffen würde, da sich danach ein Gewöhnungseffekt einstelle.

 

Herr Böttcher stimmte den Ausführungen von Herrn Brüggemann zu.