Herr Hermani wies zunächst darauf hin, dass die Grundlagen der Betriebsabrechnung durch das KAG gegeben seien und daher erfahrungsgemäß starke Abweichungen von dem Jahres­abschluss 2006 nach HGB aufweise. Die Betriebsabrechnung schließe mit einer Unterdeckung von rd. 630.000,00 € ab. Hiervon seien jedoch bereits 300.000,00 € aus den Gewinnen der letzten Jahre zur Gebührenstabilisierung eingesetzt worden, so dass eine Unterdeckung von 330.000,00 € verbleibe. Eine Unterdeckung von ca. 630.000,00 € bedeute ein Kostendeckungs­grad von rund 94 % und eine Unterdeckung von rd. 330.000,00 € bereits ein Kostendeckungs­grad von rd. 97 %.

 

Abschließend verwies er darauf, dass über die Einstellung der nicht eingeplanten Unterdeckung in Höhe von 330 T€ im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2008 zu beraten sei, wenn alle Rahmenbedingungen für die Kalkulation der Gebührensätze bekannt seien.

 

Herr Hasler resümierte, dass die Unterdeckung von 330.000,00 € gemäß Betriebsabrechnung nach KAG als Differenz in die Kalkulation für das Jahr 2008 einzugehen habe. Er stellte folgende Abweichungen besonders heraus:

 

·         Die Erlöse für Schmutzwasser weichen um rd. 250.000,00 € von der Kalkulation ab,

·         die Ausgaben für verschiedenste Kataster wurden nicht realisiert,

·         die Abschreibungen nach KAG fallen um rd. 100.000,-- Euro höher aus als in der Kalkulation und

·         die Betriebsabrechnung weist rd. 170.000,00 € höhere Zinsen aus als die Kalkulation.

 

Abschließend bat er um Erläuterung der Abweichungen bei den Zinsen und den Erlösen für Schmutzwasser.

 

Herr Hermani erklärte, dass die höheren Zinsen darauf beruhen, dass in 2005 und 2006 mehr Zugänge im Anlagevermögen realisiert werden konnten als in der Kalkulation berück­sichtigt wurden und somit auch höhere Zinsen angefallen seien. Zu den Gebührenerlösen wies er darauf hin, dass die Größenordnung neben dem Preis insbesondere von der Menge des Wasserverbrauches abhängig sei, dieser Verbrauch aber teilweise auf Schätzungen beruhe und für die Gebührenkalkulation nur sehr schwer planbar sei. Dennoch sei eine Ertragsdeckung von ca. 98 % erreicht worden.

 

Herr Hasler konnte die Abweichungen bei den Gebührenerlösen nicht vollständig nachvoll­ziehen, da nach seinem Kenntnisstand die Grundlage für die Gebührenkalkulation und für die Jahresveranlagung gleich seien.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass beim Wirtschaftsplan vorsichtiger kalkuliert und eher eine Unterdeckung als eine Gebührenerhöhung eingeplant werde.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.