Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner GmbH beschlossen:

 

 

1.       Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2006 in der vorliegenden Form fest.

2.       Der Jahresgewinn 2006 von 590.420,22 Euro wird in Höhe von 461.717,61 € der All­gemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss von 128.702,61 € auf das Wirtschaftsjahr 2007 vorgetragen.


Abstimmungsergebnis:       vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einstimmig angenommen


Herr Degenhardt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH stellte den Ablauf und die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Kamen (SEK) für das Wirtschaftsjahr 2006 anhand von Folien vor (siehe Anlage 1).

 

Er führte aus, dass nach Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften nach HGB, EigVO NRW und ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspräche und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes vermittele. Der Lagebericht stehe im Einklang mit dem Jahres­abschluss, vermittele insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Auch bei der Prüfung gemäß § 53 HGrG seien keine wesentlichen Sachverhalte festgestellt worden, die nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung seien. Er merkte jedoch an, dass, wie in den vergangenen Jahren, die Investitionen unter dem Ansatz des Wirt­schaftsplanes geblieben seien. Dadurch entstehe die Gefahr eines Investitionsstaus, der in der Folge der Abarbeitung zu einer Kostenerhöhung durch die anfallenden Abschreibungen führen könne.

 

Bezüglich des Umganges mit Finanzderivaten empfahl Herr Degenhardt aufgrund der Risiko­behaftung dieser Instrumente entsprechende Arbeitsanweisungen zu erlassen, in denen der generelle Umgang mit Derivaten geregelt werde.

 

Als Ergebnis der Prüfungen hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2006 erteilt.

 

Herr Müller wies darauf hin, dass mit dem erneut guten Ergebnis des Jahresabschlusses 2006 auch die Richtigkeit des Beschlusses zur Gründung des Eigenbetriebs bestätigt werde. Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion daher die Beschlussvorschläge positiv bewerte.

 

Herr Kissing konnte sich die von dem Wirtschaftsprüfer dargelegte Gefahr des Investitions­staus, der in der Folge der Abarbeitung zu einer sprunghaften Kostenerhöhung durch die anfallenden Abschreibungen führen könne und somit zu höheren Gebühren, nicht realistisch vorstellen. Seines Erachtens seien die notwendigen Rahmenbedingungen (insbesondere Finanzen und Personalausstattung), um Investitionen in einer Größenordnung von 10 bis 20 Mio. Euro umzusetzen, beim Eigenbetrieb nicht vorhanden.

 

Herr Baudrexl merkte an, dass die Aussage des Wirtschaftsprüfers strukturell richtig sei. Jedoch werde der Wirtschaftsplan jeweils so aufgebaut, dass der Eigenbetrieb handlungsfähig bleibe, auch wenn Maßnahmen verschoben oder aufgehoben werden müssen, weil noch nicht alle Rahmenbedingungen wie Planungsrecht oder notwendige Genehmigungen vorliegen. Somit werden jeweils mehr Maßnahmen im Wirtschaftsplan vorgesehen als tatsächlich mit der vorhan­denen Personalkapazität abgearbeitet werden könne. Im Falle einer zeitlichen Verschie­bung von Maßnahmen sei man aber weiterhin handlungsfähig. Die Gefahr der Investitionssprünge sei auch vor dem Hintergrund der Finanzierungshürde durch zusätzliche Kreditaufnahmen eher theoretisch.

 

Herr Kloß wies darauf hin, dass die Abweichung der Investitionsplanung von den tatsächlich jeweils durchgeführten Investitionen schon seit vielen Jahren kritisiert werde und regte an, zukünftig auch eine Personalerhöhung zur Abarbeitung des geplanten Programms in Betracht zu ziehen.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass die Wirtschaftsprüfer berechtigt sind, solche Anmerkungen zu machen, die Gefahr sei jedoch seines Erachtens eher theoretisch als real. Die vorgeschlagene Personalerhöhung würde sich jedoch auf jeden Fall auf die Gebühren auswirken. Höhere Investitionen lösten höhere Kreditaufnahmen aus und trügen somit zu einer Steigerung der Verschuldungsquote bei.

 

Der Betriebsleiter führte nochmals aus, dass die Durchführung von Maßnahmen jeweils vom Stand der Projekte und den vorliegenden Rahmenbedingungen abhänge. Im Wirtschafts­plan werde das Programm deshalb so gestaltet, dass es die Handlungsmöglichkeiten sichere. Erfahrungsgemäß seien Maßnahmen nicht exakt zu planen, da oftmals die notwendigen Rahmenbedingungen wie Abstimmungen, Genehmigungen, Planungsrecht u. ä. nur teilweise beeinflusst werden könnten. Dies sei jedoch nicht von der Personalkapazität abhängig. Diese Vorgehensweise sichere die Handlungsfähigkeiten und diene auch zum weiteren Abbau der Verschuldung. Eine Erhöhung des Investitionsvolumens führe auch zu einer Gebührensteige­rung und zur Steigerung der Verschuldung. Daher müsse man bei Planung und Durchführung von Investitionen immer alle Parameter in Einklang bringen

 

Herr Kissing fragte nach, ob schon Informationen zum Ergebnis für das erste Halbjahr 2007 im investiven Bereich vorlägen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung seien hierfür jeweils ca. 10 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Zudem regte er an, den Stand und die Ergebnisse der Kanalinspektionen vorzustellen, da sich hieraus auch der notwendige Investitionsbedarf für Sanierungen in den nächsten Jahre ableiten lasse.

 

In Abstimmung mit dem Leiter der technischen Abteilung der SEK, Herrn Jungmann, wurde diese Anfrage von der Vorsitzenden Frau Dyduch unter TOP 3 “Sachstandsbericht zu laufenden Kanalbaumaßnahmen” zurückgestellt.

 

Herr Kloß merkte Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Baudrexl zu den Folgen von Personalerhöhungen an, dass es evtl. ausreiche, wenn die Mitarbeiter der SEK nicht auch für andere Aufgaben außerhalb der SEK eingesetzt würden.

 

Herr Baudrexl erwiderte, dass tatsächlich Mitarbeiter der SEK temporär eingesprungen seien, um bei dem krankheitsbedingten Ausfall des zuständigen Mitarbeiters des Tiefbaubereiches kurzfristig bei der Innenstadtsanierung dringend anstehende Arbeiten durchzuführen. Dies sei jedoch der Ausnahmefall.

 

Herr Hasler regte an, beim Investitionsstau zu differenzieren und Prioritäten zu setzen. Seines Erachtens sei eine Unterscheidung des Investitionsvolumens für Neuerrichtungen von Kanälen und von notwendiger Sanierung oder Austausch bestehender Anlagen notwendig. Schon aus rechtlichen Gründen sei es notwendig, wenn Schäden festgestellt werden, diese umgehend zu beheben. Abschließend stellte er die Frage, ob es schadhafte Kanäle gebe, bei denen ein Investitionsstau vorliege.

 

Der Betriebsleiter Herr Baudrexl wies darauf hin, dass je nach festgestelltem Schaden eine Priorität zur Sanierung vergeben werde und bei festgestellten akuten Schäden schon aus juristischen Gründen die Schadensbehebung sofort bzw. mit höchster Priorität erfolge. Jedoch lasse die Schadensentwicklung in den meisten Fällen eine zeitliche Bandbreite zur Schadens­behebung zu.