Sitzung: 11.06.2007 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 044/2007
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert durch Art. 1 des ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NRW S.
498)
Es erklärte sich kein
Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung”
Gemarkung Heeren-Werve; Flur 2; Flurstücke 63, 70, 83, 405, 481, 566, 571, 759 tlw., 835, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 844, 845, 846, 847, 848, 849, 850, 851, 852, 853, 854, 855, 856, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 877, 878, 879, 880, 881, 882, 883, 884, 885, 886, 887, 888, 889, 890, 891, 892, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950, 951, 952, 953, 954, 955, 956, 957, 958, 959
gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. § 7 sowie § 41 GO NW die
in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 11 für den
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18
Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung” gem. dem von der Verwaltung
vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Baudrexl erinnerte daran, dass vor etwa 2 Jahren die THS ihre Verkaufsabsicht für die Grundstücke und Häuser gegenüber ihrer Mieterschaft äußerte. Daraufhin einigten sich THS und Stadt Kamen, dass vor einer Veräußerung für dieses Quartier ein Bebauungsplan und eine Gestaltungssatzung erarbeitet werden sollen, um die städtebaulich erhaltenswerten Strukturen zu sichern.
Unglücklicherweise habe die THS nun schon konkrete Verkaufsangebote verschickt, obwohl die genannten Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die Stadt habe darauf aufmerksam gemacht und schlägt im Einvernehmen mit der THS den Erlass einer Veränderungssperre vor.
Herr Liedtke ergänzte, dass auch einige Bewohner ihr Interesse an einer einheitlichen Gestaltung dieses Bereiches geäußert hätten. Da der Bebauungsplan für diesen Bereich bereits im Verfahren sei, bestehe überhaupt erst die Möglichkeit eine Veränderungssperre zu erlassen. Nach der Änderung des BauGB ergebe sich überdies ggf. die Möglichkeit, hier das vereinfachte Verfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung anzuwenden (§ 13 a BauGB). Die Verwaltung werde in Kooperation mit der THS nach der Sommerpause sowohl den Ausschuss als auch die betroffenen Bürger über den Stand der Planungen informieren.
Herr Müller bestätigte, dass die Verkaufsangebote in dem Quartier zu einer gewissen Unruhe geführt hätten. Für seine Fraktion begrüßte er daher eine Veränderungssperre. Er betonte die Wichtigkeit einer umfassenden Information im Rahmen einer Bürgerversammlung.