Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung”

 

Gemarkung Heeren-Werve; Flur 2; Flurstücke 63, 70, 83, 405, 481, 566, 571, 759 tlw., 835, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 844, 845, 846, 847, 848, 849, 850, 851, 852, 853, 854, 855, 856, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 877, 878, 879, 880, 881, 882, 883, 884, 885, 886, 887, 888, 889, 890, 891, 892, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950, 951, 952, 953, 954, 955, 956, 957, 958, 959

 

gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. § 7 sowie § 41 GO NW die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 11 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18
Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung” gem. dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl erinnerte daran, dass vor etwa 2 Jahren die THS ihre Verkaufsabsicht für die Grundstücke und Häuser gegenüber ihrer Mieterschaft äußerte. Daraufhin einigten sich THS und Stadt Kamen, dass vor einer Veräußerung für dieses Quartier ein Bebauungsplan und eine Gestaltungssatzung erarbeitet werden sollen, um die städtebaulich erhaltenswerten Strukturen zu sichern.

Unglücklicherweise habe die THS nun schon konkrete Verkaufsangebote verschickt, obwohl die genannten Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die Stadt habe darauf aufmerksam gemacht und schlägt im Einvernehmen mit der THS den Erlass einer Veränderungssperre vor.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass auch einige Bewohner ihr Interesse an einer einheitlichen Gestal­tung dieses Bereiches geäußert hätten. Da der Bebauungsplan für diesen Bereich bereits im Verfahren sei, bestehe überhaupt erst die Möglichkeit eine Veränderungssperre zu erlassen. Nach der Änderung des BauGB ergebe sich überdies ggf. die Möglichkeit, hier das vereinfachte Verfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung anzuwenden (§ 13 a BauGB). Die Verwaltung werde in Kooperation mit der THS nach der Sommerpause sowohl den Ausschuss als auch die betroffenen Bürger über den Stand der Planungen informieren.

 

Herr Müller bestätigte, dass die Verkaufsangebote in dem Quartier zu einer gewissen Unruhe geführt hätten. Für seine Fraktion begrüßte er daher eine Veränderungssperre. Er betonte die Wichtigkeit einer umfassenden Information im Rahmen einer Bürgerversammlung.