Frau Riedel und Herr Neuhaus stellten anhand von Folien neue Integrationsangebote zur beruflichen Förderung von Frauen im SGB II - Bezug vor. Die Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Sie hoben besonders hervor, dass in der Vergangenheit festgestellt wurde, dass viele Regelinstrumente nicht dem Bedarf arbeitsloser Frauen entspreche. Besonders auffällig sei, dass z.B. die klassische Unterrichtsform nicht motivierend wirke, sondern eher abstoße. Angebote der Bundesagentur für Arbeit seien oft “von der Stange”, d.h. für Personen, die nur kurz arbeitslos sind, ein geeignetes Mittel. Für Langzeitarbeitslose hingegen seien sie eher ungeeignet, da dieser Personenkreis eine intensivere Strategie der Aktivierung benötige. Der Gesetzgeber habe diesen Defiziten durch ergänzende Fördermöglichkeiten Rechnung getragen, so dass die ARGE entsprechende Projektideen entwickeln könne. Dazu zähle auch, dass die ARGE zu dem Stundensatz von 3,79 € zusätzlich eine sozialpädagogische Begleitung finanzieren könne. Konkret für Frauen nannte Frau Riedel das Integrationsprojekt für Mädchen unter 25 Jahren in besonderen Lebenslagen “ChancePlus”. Das Projekt habe das Ziel “Leben Lernen” und soll die jungen Frauen weg führen von dem alleinigen Ziel, das viele Mädchen verfolgen “Mutter werden”, hin zu einer aktiven Lebensplanung.

 

Frau Hartig erkundigte sich nach dem konkreten Ablauf dieser Maßnahme.

 

Frau Riedel erklärte, dass auf dem Stundenplan tatsächlich “Benimm-Regeln” stehen, um den Teilnehmerinnen bestimmte Umgangsformen zu vermitteln. Die Maßnahme habe einen sehr hohen Praxisanteil, dazu gehöre laut Stundenplan auch schon mal ein Restaurantbesuch. Mit diesem aufgelockerten Angebot sollen die lernungewohnten jungen Frauen motiviert werden, an dem Projekt bis zum Schluss teilzunehmen.

 

Auf die Frage von Frau Mann antwortete Frau Riedel, dass die Maßnahme, die in Bergkamen durchgeführt werde, durch das Jobcenter Jugend in Kamen begleitet werde. An dieser Maß­nahme nehmen 25 Mädchen überwiegend aus Kamen und Bergkamen teil.

 

Als weitere Projekte, mit denen Frauen eine gute Vermittlungschance haben, wurden Maß­nahmen genannt, die eine gezielte Vorbereitung auf die Beschäftigung in besonderen Berufs­feldern ermöglichen, z.B. in der Altenpflege. Mit Unterstützung der Diakonie und der Alten­pflegeschule werden nach einem intensiven Profiling und einem Reinschnuppern in den Beruf, diejenigen ausgewählt, die in besonderem Maße für diesen Beruf geeignet scheinen (Pflege­trichter) und dementsprechend hohe Integrationschancen in den Arbeitsmarkt haben. Frau Riedel und Herr Neuhaus berichteten weiter, dass die ARGE für 2007/2008 mehrere frauen­fördernde Maßnahmen plane. Hier seien insbesondere zu nennen, der Übergang des Projektes “Job Start 400”, einem Kooperationsprojekt des Arbeitgeberservice, des Fallmanagements und der Arbeitsvermittlung, vom Modellprojekt in die Regelförderung. Als frauenspezifische Maß­nahme sei z.B. der Ausbau von Teilzeit-Ausbildungen im Kreis Unna beabsichtigt. Hierfür sei aber noch sehr viel Überzeugungsarbeit bei den Firmen zu leisten. Des Weiteren sei eine Qualifizierung für Frauenhausfrauen, die Schaffung von Teilzeit-Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsanteil sowie Integrationskurse für Migrantinnen, in denen der Sprachkurs um einen berufswahlorientierenden Anteil ergänzt werden soll, vorgesehen.

 

Frau Schwerdtfeger erklärte, dass es für Volkshochschulen schwierig sei, bei einem Höchst­satz von 3,79 € pro Stunde eigene Maßnahmen anzubieten und durchzuführen. Des Weiteren wies sie daraufhin, dass in der Vergangenheit wiederholt Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Sprachkursen aufgefordert wurden, diese abzubrechen und andere Maßnahmen zu besuchen, obwohl es dringend angezeigt gewesen wäre, diese Kurse zur Verbesserung der Sprach­kenntnisse erst zu beenden.

 

Herr Neuhaus gab Frau Schwerdtfeger recht, dass ein frühzeitiges Ausscheiden aus einem Integrationskurs nicht sinnvoll sei und auch nicht im Interesse der ARGE liege. Ziel der ARGE sei es, arbeitslose Menschen schnell in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren und dazu sei der Abschluss eines Integrationskurses, zu denen Migrantinnen und Migranten auch verpflichtet werden, unabdingbar. Er hoffe, das es sich hierbei nur um einen Einzelfall handele und bat Frau Schwerdtfeger, bei derartigen Vorkommnissen und Unstimmigkeiten sich direkt mit der verant­wortlichen Projektleitung oder auch mit ihm in Verbindung zu setzen. Zu dem Stundensatz von 3,79 € erklärte Herr Neuhaus, dass es unrealistisch sei, dass dieser Betrag erhöht werde. Es lasse sich im Kreis Unna auch kein Trägersterben feststellen, so dass davon auszugehen sei, dass die kreisweiten Träger mit diesem Stundensatz arbeiten können. Er stimmte Frau Schwerdtfeger zu, dass das Vergaberecht im SGB II schwierig sei. Die ARGE arbeite aber daran, diese Schwierigkeiten auszuräumen, um mit den Volkshochschulen mehr zusammen­arbeiten zu können.

 

Herr Plümpe erkundigte sich nach dem Stand der Gleichstellung innerhalb der ARGE.

 

Herr Neuhaus gab hierzu an, dass die ARGE aktuell die Stelle einer Gleichstellungsbeauf­tragten besetzen wolle und für diese Funktion auch seine Kollegin Tina Riedel in Frage komme.