2.1     Mitteilungen der Verwaltung

Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.


2.2     Anfragen

Herr Kissing kam auf eine Anfrage im Planungs- und Umweltausschuss vom 15.03.07 und auf die Antwort der Verwaltung im letzten Wirtschaftsausschuss hinsichtlich der Ver­tragsgestaltung der Grundstückskaufverträge zurück. Er kritisierte die Antwort, weil der im Frühjahr verschickte Entwurf noch die alte Fassung bezüglich der Verpflichtung der Käufer zu einem Gasanschluss hatte. Er vermutete daher, dass die Verwaltung die Entwürfe erst nach seiner Anfrage geändert habe. Er stellte die Frage, wie viel Käufer die alte Fassung erhalten haben, welche Bebauungsplangebiete dies betreffe und ob in bereits vermark­teten Bebauungsplangebieten die Regelung nachträglich geändert werden könne.

Herr Reich antwortete, dass die ersten Vertragsentwürfe am 15.12.2006 an die Kauf­interessenten verschickt wurden. Daraufhin haben einige Kaufinteressenten gebeten, die Formulierung zur Verpflichtung zum Gasanschluss zu ändern. Die Verwaltung sei dieser Bitte nachgekommen und habe am 15.03.2007 allen Kaufinteressenten neue Vertrags­entwürfe übersandt. Die ursprüngliche Fassung sei im Interesse der GSW formuliert worden, die erhebliche Investitionen zur Gasversorgung tätige.
Herr Reich wies darauf hin, dass in den anderen von der Stadt vermarkteten Baugebieten im Einzelfall die betreffende Regelung geändert wurde. Eine generelle Änderung in allen Baugebieten sei nicht möglich.
Herr Hasler fand es trotz der Interessen der GSW bedenklich, die Kaufinteressenten hin­sichtlich der Energiewahl zu binden. Er erkundigte sich nach der Wertbezifferung, die in dieser Regelung angewandt werde.

Herr Reich informierte, dass jede zusätzliche Vereinbarung in einem Grundstücks­kaufvertrag für die Gebührenberechnung wertmäßig beziffert sein müsse.

Herr Kissing bemerkte, dass ein Umdenken hinsichtlich dieser Bestimmung bei der Verwaltung entstanden sei. Er fühle sich aber nicht hinreichend informiert. Bei der Beantwortung seiner Anfrage sei nicht der ganze Sachverhalt wiedergegeben worden.