Sitzung: 05.06.2007 Wirtschaftsausschuss
2.1 Mitteilungen der Verwaltung
Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.
2.2 Anfragen
Herr Kissing kam auf eine Anfrage im Planungs- und Umweltausschuss vom
15.03.07 und auf die Antwort der Verwaltung im letzten Wirtschaftsausschuss
hinsichtlich der Vertragsgestaltung der Grundstückskaufverträge zurück. Er
kritisierte die Antwort, weil der im Frühjahr verschickte Entwurf noch die alte
Fassung bezüglich der Verpflichtung der Käufer zu einem Gasanschluss hatte. Er
vermutete daher, dass die Verwaltung die Entwürfe erst nach seiner Anfrage
geändert habe. Er stellte die Frage, wie viel Käufer die alte Fassung erhalten
haben, welche Bebauungsplangebiete dies betreffe und ob in bereits vermarkteten
Bebauungsplangebieten die Regelung nachträglich geändert werden könne.
Herr Reich antwortete, dass die ersten Vertragsentwürfe am 15.12.2006 an
die Kaufinteressenten verschickt wurden. Daraufhin haben einige
Kaufinteressenten gebeten, die Formulierung zur Verpflichtung zum Gasanschluss
zu ändern. Die Verwaltung sei dieser Bitte nachgekommen und habe am 15.03.2007
allen Kaufinteressenten neue Vertragsentwürfe übersandt. Die ursprüngliche
Fassung sei im Interesse der GSW formuliert worden, die erhebliche
Investitionen zur Gasversorgung tätige.
Herr Reich wies darauf hin, dass in den anderen von der Stadt vermarkteten
Baugebieten im Einzelfall die betreffende Regelung geändert wurde. Eine
generelle Änderung in allen Baugebieten sei nicht möglich.
Herr Hasler fand es trotz der Interessen der GSW bedenklich, die
Kaufinteressenten hinsichtlich der Energiewahl zu binden. Er erkundigte sich
nach der Wertbezifferung, die in dieser Regelung angewandt werde.
Herr Reich informierte, dass jede zusätzliche Vereinbarung in einem
Grundstückskaufvertrag für die Gebührenberechnung wertmäßig beziffert sein
müsse.
Herr Kissing bemerkte, dass ein Umdenken hinsichtlich dieser Bestimmung
bei der Verwaltung entstanden sei. Er fühle sich aber nicht hinreichend
informiert. Bei der Beantwortung seiner Anfrage sei nicht der ganze Sachverhalt
wiedergegeben worden.