Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Kamen stimmt einer Beteiligung der GSW GmbH an der ehw-Kraftwerksbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu.

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen beteiligt sich in Höhe von 600.00,00 €, entspricht 16,67 %, an der ehw-Kraftwerksbeteiligungsgesell­schaft mbH & Co. KG mit einem Kommanditkapital von 3,6 Mio. €.

Der Gesellschaftsvertrag im Entwurf wurde vorgelegt.

2.       Der Rat der Stadt Kamen stimmt einer Übernahme von Anteilen der GSW Gemein­schaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen an der ehw-Beteiligungs­verwaltungsgesellschaft mbH zu.

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen beteiligt sich in Höhe von 4.200 €, entspricht 16,67 %, an der ehw-Beteiligungsverwaltungsgesell­schaft mbH mit einem Stammkapital von 25.200,00 € als Komplementärin der KG.

Der Gesellschaftsvertrag im Entwurf wurde vorgelegt.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Herr Baudrexl erläuterte die Rechtslage und die gängige Verfahrensweise bei mittelbaren Beteiligungen. Insbesondere sei aufgrund der besonderen Rechtskonstellation des interkommunalen Versorgungsunternehmens auf einen Beteiligungsbeschluss des Rates bisher verzichtet worden. Dazu habe es Übereinstimmung bei den Städten Kamen, Bergkamen und Bönen, der zuständigen Bezirksregierung und der Kommunalaufsicht Kreis Unna gegeben. Über mittelbare Beteiligungen dieser Art habe die Gesellschafterversammlung der GSW als vom Rat legitimiertes, interkommunal handelndes Gremium entscheiden dürfen, obwohl die Gemeindeordnung grundsätzlich einen Beschluss vorsehe. An dieser Auffassung werde im übrigen festgehalten, bis Rechts- und Verfahrensfragen mittelbarer Beteiligungen in interkommunaler Trägerschaft eindeutig geklärt sind. Aufgrund der Vielzahl der Projektbeteiligten im vorliegenden Fall liege hier die örtliche Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Münster. Er verdeutlichte, dass durch das bislang prakti­zierte Verfahren das Gesamtprojekt nicht gefährdet werden solle. Insofern werde sich der Rechtsauffassung der Bezirksregierung Münster angeschlossen, die einen Ratsbeschluss verlangt.

 

Herr Kühnapfel machte in seiner Stellungnahme klar, dass er aus ökologischen Gründen einer Beteiligung der GSW an Kohlekraftwerken nicht vertreten könne. Dies stelle einen absoluten Angriff auf den Klimaschutz dar. Darüber hinaus würden Investitionen in einem solchen Energie­bereich gebunden, der weniger umweltfreundlich sei. Betriebswirtschaftlich sei die Beteiligung der GSW an einem Kohlekraftwerk ebenfalls sehr riskant, da in Zukunft mit steigenden Kosten für die CO²-Reduzierung zu rechnen sei. Daher solle die GSW sich bei ihren Beteiligungen auf Anlagen beschränken, die auf fortschrittliche, erneuerbare Energien setzten.

 

Herr Wiedemann nahm für die SPD-Fraktion Stellung und erklärte, dass durch die Beteiligung der GSW an dem Kohlekraftwerk Herne V der Strombezug sicher gestellt werde. Grundsätzlich befürworte er einen Energiemix, jedoch würde durch diese Beteiligung der Mehrbedarf gedeckt. Daher stimme seine Fraktion für den Beschluss.

 

Herr Grosch befürwortete einerseits die Unabhängigkeit der GSW in Sachen Stromerzeugung. Auf der anderen Seite sei der Bau eines Kohlekraftwerkes ökologisch jedoch nicht zu vertreten. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeige, dass auch in Zukunft Kohlekraftwerke hohe CO²-Emissionen ausstoßen würden und die von der Bundesregierung angestrebten Klimaziele nicht mehr erreicht würden. Er wies auf die regionale Belastung durch den Bau des Kraftwerkes und die Unvereinbarkeit mit den Klimazielen der EU hin.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass der energiepolitische Aspekt nicht außer acht gelassen werden dürfe. Er wies auf die Abhängigkeit vieler kommunaler Stadtwerke hin. Die GSW dürfte nicht ausschließlich an die Preise der großen Stromerzeuger gebunden sein. Durch einen Mix an Bezugsmöglichkeiten werde die GSW unabhängiger in ihrer eigenen Preisbildung.

 

Herr Kaminski gab zu bedenken, dass auch Gaskraftwerke ökologisch nicht vorteilhafter seien, da bei der Förderung von Gas der Schadstoffanteil sehr hoch sei. Er verdeutlichte, dass moder­ne Kohlekraftwerke weniger Emissionen verursachen und somit effizienter sind. Seiner Meinung nach würde es nicht viele Alternativen zur Kohleverbrennung geben. Daher befürworte er die Beteiligung der GSW an einem Kohlekraftwerk.

 

Herr Knop unterstrich, dass das öffentliche Interesse darin bestehe, Strom zu wettbewerbs­fähigen Preisen angeboten zu bekommen. Ein Energiemix sei ratsam, da auf Kohlekraftwerke in Zukunft nicht verzichtet werden könne. Die Entscheidung einer Beteilung der GSW an einem Kohlekraftwerk würde von ihm mitgetragen.

 

Herr Kühnapfel hielt es für den falschen Weg, nur auf ein Kohlekraftwerk zu setzen. Vielmehr sei es sinnvoll, auch in Techniken wie der erneuerbaren Energie zu investieren, die hohe Wir­kungsgrade aufweisen.

 

Herr Kissing zeigte auf, dass es bei der GSW darum ginge, im Rahmen der üblichen Markt­möglichkeiten den Energiebezug zu sichern und zu günstigen Konditionen einzukaufen. Ein anderer Gesichtspunkt sei das nationale Energiekonzept. Die bereits bestehenden Kohlekraft­werke hätten andere Wirkungsgrade und höheren Schadstoffausstoss. Jedes neu erbaute Koh­lekraftwerk verbessere jedoch die Ökobilanz . Auch habe man im regenerativen Bereich nur in einer bestimmten Größenordnung eine geringe Chance am Markt. Daher sei man gezwungen, auch weiterhin fossile Energieträger einzusetzen.

 

Herr Grosch wiederholte erneut seine Meinung, einen sinnvollen Energiemix im Hinblick einer Emissionsreduzierung zu fördern, um einer drohenden Klimakatastrophe entgegen zu treten.