Sitzung: 26.04.2007 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 012/2007
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 82 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) NRW die Bildung nachstehender Grundschulverbünde zum 01.08.2007:
a) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Brüder-Grimm-Schule mit der Gemeinschaftsgrundschule Schule In der Mark
b) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Südschule mit der Kath. Grundschule Josefschule
Die Brüder-Grimm-Schule und die
Südschule verändern sich in sogenannte Stammschulen. Die Schule In der Mark
und die Josefschule werden zum Teilstandort des jeweiligen Grundschulverbundes.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem.
§ 81 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg
einzuholen.
3. Die sofortige Vollziehung wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen