Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 82 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) NRW die Bildung nachstehender Grundschulverbünde zum 01.08.2007:

 

a)    Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Brüder-Grimm-Schule mit             der Ge­meinschaftsgrundschule Schule In der Mark

 

b)    Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Südschule mit der Kath. Grund­schule Josefschule

 

Die Brüder-Grimm-Schule und die Südschule verändern sich in sogenannte Stammschu­len. Die Schule In der Mark und die Josefschule werden zum Teilstandort des jeweiligen Grundschulverbundes.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen.

3.       Die sofortige Vollziehung wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. Verwaltungsgerichtsordnung im öffentli­chen Interesse angeordnet.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen