Sitzung: 26.04.2007 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 011/2007
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz:
- Die maximale Zügigkeit der Kamener Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2008/09 wie folgt festgelegt:
Glückaufschule 2-zügig
Friedrich-Ebert-Schule 3-zügig
Diesterwegschule 2-zügig
Eichendorffschule 2-zügig
Jahnschule 2-zügig
Schulverbund Kamen-Heeren-Werve 3-zügig
(Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig)
Schulverbund Kamen-Mitte 3-zügig
(Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig)
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in
begründeten Einzelfällen an der Friedrich-Ebert-Schule, Diesterwegschule und
Jahnschule einen weiteren Zug zuzulassen.
Der Schul- und Sportausschuss ist zu informieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen