Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 Ka-Me “Auf dem Pastoratsfelde”, Gemarkung Methler, Flur 9, Flurstücke 373, 374, 375, 376, 377 und 378 teilweise gem. § 2 (1) BauGB i.d.F. der Bek. Vom 23.9.2004 (BGBl. I S.2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen