Beschluss:

 

Für die Erschließungsanlagen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 33 Ka-Me wird die Ablösung des Erschließungsbeitrages gem. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 09.03.1992 zugelassen.

 

Die Ablösebeträge werden wie folgt festgesetzt:

 

Erschließung:                                  29,77 € pro qm Nutzungsfläche


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Reich berichtete, dass man wegen der möglichen 2-geschossigen Bebaubarkeit von der Nutzungsfläche als Berechnungsgrundlage ausgehen müsse und nicht von der Grundstücks­fläche. Die Grundstücksfläche müsse mit dem Faktor 1,25 multipliziert werden. Von daher betrage der Ablösungsbetrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche 37,21 €. Im Bebauungsplan­gebiet Nr. 17 Ka-HW habe der Ablösungsbetrag 39,19 €/qm Grundstücksfläche betragen.

 

Auf die Bewerberzahl eingehend führte er aus, dass nach seiner Vermutung in diesem Jahr rd. 21 Käufer ein Grundstück in diesem Bebauungsplangebiet erwerben werden.

 

Auf Anfrage von Herrn Hasler erklärte Herr Reich, dass in der Vergangenheit alle Erwerber Ablösungsverträge unterzeichnet hätten.