Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 Ka-Me “Auf dem Pastoratsfelde”, Gemarkung Methler, Flur 9, Flurstücke 373, 374, 375, 376, 377 und 378 teilweise gem. § 2 (1) BauGB i.d.F. der Bek. Vom 23.9.2004 (BGBl. I S.2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Liedtke wies auf einen redaktionellen Fehler in der Beschlussvorlage hin und bat um Änderung wie folgt:

 

“Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt nördlich der Westicker Straße an der Germaniastraße und hat eine Größe von insgesamt ca. 1,4 ha.”

 

Diese Korrektur hat keine Auswirkungen auf die Beschlussfassung, da der Lageplan das Bebauungsplangebiet eindeutig angibt.

 

Herr Baudrexl gab eine ausführliche Information zur vorliegenden Beschlussvorlage. Er wies darauf hin, dass die ev. Kirchengemeinde bereits seit mehreren Jahren das Thema “Alten­gerechtes Wohnen in Methler” mit Vertretern aus Politik und Verwaltung diskutiert hat. Insge­samt sei die Versorgungssituation im Kreis Unna als sehr gut zu bezeichnen. In Methler sei jedoch noch kein geeignetes Angebot. Aufgrund der demografischen Entwicklung und dem Bestreben, neue Wohnformen für die ältere Bevölkerung zu entwickeln, sei das Projekt sinnvoll und angemessen. Nach derzeitigem Stand wird die ev. Kirchengemeinde als “Motor” für das Projekt die erforderliche Fläche zur Verfügung stellen. Projektpartner für die Umsetzung sind das Perthes-Werk sowie die WBG Lünen. Der derzeitige Projektstand lässt eine zeitnahe Realisierung erwarten. Für den Bereich liegt noch kein Bebauungsplan vor. Das für die weitere Umsetzung erforderliche Baurecht sei noch zu schaffen – deshalb der Aufstellungsbeschluss. Die Verwaltung könne mit dem Verfahren für die Aufstellung des entsprechenden Bebauungs­planes beginnen. Dabei würden in Abstimmung mit dem Investor die notwendigen städtebau­lichen Aspekte (z. B. Erhaltung der dörflichen Strukturen) Berücksichtigung finden. Die Über­legungen zur architektonischen Gestaltung seien noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob eine Erweiterung des Bebauungsplangebietes vorge­sehen sei und welches vorrangige Ziel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 Ka-Me habe.

 

Herr Baudrexl nahm Bezug auf den Flächennutzungsplan der Stadt Kamen, der dort weitere Flächen für Wohnbebauung vorsehe. Derzeit bestünde jedoch kein Handlungsbedarf, das Bebauungsplangebiet um eine Wohnbebauung zu erweitern, da derzeit noch die Vermarktung von Grundstücken in 2 Baugebieten (BPlan 17 Ka-HW + BPlan 33 Ka-Me) erfolge. Aufgrund des Handlungsdrucks beschränke sich der Bebauungsplan auf das Projekt “Seniorengerechtes Wohnen – Betreutes Wohnen”, welches auch das vorrangige Ziel sei. Die weitere Entwicklung in Bezug auf eine sich ggf. anschließende Wohnbebauung sei noch offen und vom weiteren Bedarf abhängig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zum weiteren zeitlichen Ablauf erläuterte Herr Baudrexl, dass dies noch nicht weiter konkretisiert werden könne. Die städtebaulichen Vorstel­lungen seien noch abzustimmen. Insgesamt solle eine möglichst zügige Umsetzung erfolgen.

 

Herr Krause begrüßte das Projekt sowie die zeitnahe Umsetzung und bezeichnete es insge­samt als eine Bereicherung für den Stadtteil Methler, da dort nunmehr auch ein Angebot für Senioren und Seniorinnen geschaffen werde.

 

Auch Herr Kühnapfel sprach sich für den Aufstellungsbeschluss aus, bat jedoch um einen sensiblen Umgang mit der Planung in Bezug auf das Landschafts- und Dorfbild.

 

Herr Liedtke informierte zum Sachstand, dass zunächst für die Anfertigung eines Feld­vergleiches, der für die Erstellung einer Plangrundlage benötigt werde, die erforderlichen Vermessungsarbeiten erfolgen.