Zu diesen Tagesordnungspunkten wurde Herr Dipl.-Kfm. Jörg Lehnerdt, BBE Unternehmens­beratung GmbH, Köln, als Referent eingeladen. Zunächst wurde Herr Lehnerdt von Herrn Lipinski begrüßt.

 

Eingangs wies Herr Baudrexl darauf hin, dass das erste Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet vor nunmehr 6 Jahren beschlossen wurde. Es handelte sich um das erste regionale Einzelhandelskonzept in Nordrhein-Westfalen. Daran mitgewirkt haben 21 Städte und Gemeinden (Bergkamen, Bochum, Bönen, Castrop-Rauxel, Datteln, Dortmund, Fröndenberg, Hagen, Hamm, Herdecke, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna, Waltrop, Werl, Werne, Wetter u. Witten), die gemeinsam mit dem Einzelhandelverband, fünf Industrie- und Handelskammern, drei Kreisen und der Bezirksregierung Arnsberg dieses Konzept erarbeitet haben. Es sollte als Grundlage dienen, die Investitionen des Handels an städtebaulich geeignete Standorte zu lenken. Die beteiligten Kommunen haben damit eine Möglichkeit erhalten, sich auszutauschen und abzustimmen. Zwischenzeitlich sind mit Hattingen und Herne zwei weitere Städte hinzugekommen. Aktualisierungen der Daten zur Bevölkerungs- und Kaufkraftentwick­lung sowie die Entwicklung neuer Aspekte zu planerischen Ansätze machte eine Fortschreibung erforderlich. Mit dieser Sitzung soll der heutige Sachstand zum Regionalen Einzelhandelskon­zept für das östliche Ruhrgebiet, Fortschreibung 2006, vorgestellt werden. Eine Druckversion liegt derzeit noch nicht vor, werde jedoch zu gegebener Zeit nachgeliefert.

Das zwischenzeitlich für Kamen ebenfalls erstellte innerstädtische Einzelhandelsgutachten sei mit dem vorliegenden regionalen Einzelhandelskonzept kompatibel. Nach Beschluss des regionalen Einzelhandelskonzeptes würden noch weitere parlamentarische Beratungen und Beschlussfassungen zum Kamener Einzelhandelskonzept folgen.

Die in der Mitteilungsvorlage zu TOP 2 angesprochenen Änderungen der landesplanerischen Zielvorgaben zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung verdeutlichen u. a. die Notwendigkeit der Definition der Versorgungsbereiche.

 

Herr Lehnerdt gab anhand einer Präsentation einen ausführlichen Bericht zum “Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche”. Diese Präsen­tation ist als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Frau Dyduch, welche Auswirkungen die demografische Entwicklung auf die Zentrendefinition und damit die Nahversorgungsbereiche habe, erläuterte Herr Lehnerdt, dass das regionale Einzelhandelskonzept einen Rahmen vorgebe. Bei Planungen sei die rückläufige Mobilität der älteren Bevölkerung zu berücksichtigen. Die im Konzept ausgewiesenen Qualitäts­standards für nahversorgungsrelevante Anbieter sollten Berücksichtigung finden. Es sei jedoch zu beachten, das Planvorhaben unterhalb der Großflächigkeit und Einzelstandorte ohne überört­liche Auswirkungen bleiben und deshalb der kommunalen Planungshoheit unterliegen. Insge­samt ersetze das regionale Einzelhandelskonzept nicht das kommunale Einzelhandelskonzept, sondern stelle lediglich eine Ergänzung dazu dar.

 

Herr Kissing erkundigte sich, ob es bei den beteiligten Kommunen abweichende Meinungen in Bezug auf den Zentrenbegriff gebe.

 

Herr Lehnerdt erläuterte, dass vom Grundsatz her Verständnis für die Schaffung und Stärkung gesunder Stadtstrukturen bestehe und eine Förderung der Haupt- und Nebenzentren getragen werde. Es seien nur gelegentlich Versuche eines Ausbruchs zu verzeichnen (z. B. Factory-Outlet-Center in Hagen).

 

Auf Nachfrage von Herrn Kissing zur Ansiedlung von Einzelhandel unter 500 m² Verkaufsfläche erläuterte Herr Lehnerdt, dass diese in Zentren nur in Nischen funktionieren würden. Konzepte diesbezüglich für den ländlichen Raum würden sich tragen. Insgesamt sei dies betriebswirt­schaftlich vorsichtig anzugehen.

 

Die Mitteilungsvorlage zur Änderung der landesplanerischen Zielvorgaben zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Ergänzend führte Herr Lehnerdt dazu aus, dass die Grundidee der Stärkung der Zentren als Handels-, Arbeits- und Wohnstandorte voll getragen werde. Die Probleme sehe er in den Detailregelungen des Entwurfs zu § 24 a LEPro (Landesentwicklungsprogramm). Bei diesen Vorgaben sei es problematisch die Belange des regionalen Einzelhandelskonzeptes einfließen zu lassen. Regionale Absprachen würden dadurch in Frage gestellt. Die Sortimentsliste soll flächendeckend für alle Versorgungsbereiche übernommen werden. Dies stelle eine nicht tragbare Pauschalierung dar. Insgesamt hoffe er, dass Belange des regionalen Einzelhandels­konzeptes stärker berücksichtigt werden können und die hierzu geäußerte Kritik noch einfließen werde.

 

Herr Lipinski bedankte sich bei Herrn Lehnerdt für den informativen Vortrag.