Beschluss:

 

Der Beschluss vom 14.12.1995, geändert durch die Beschlüsse vom 19.09.1996 und 11.12.1997, wird unter Punkt 2 “Personalleistungen” mit Wirkung vom 01.10.1999 wie folgt geändert:

 

Die Fraktionen erhalten eine Kostenpauschale zur Deckung ihres Aufwandes für Personal der Fraktionsgeschäftsführung, die mit 1,75 Wochenarbeitsstunden je Ratsmitglied fest­gesetzt werden.

 

Es wird folgender Punkt 4 “Einheitlichkeit der Geldleistungen” angefügt:

 

Pauschalen für Personalkosten und Sachkosten sind einheitliche Geldleistungen. Nicht verbrauchte Anteile der Pauschale für Personalkosten können für Sachleistungen eingesetzt werden bzw. für höhere Personalkosten können auch die Anteile der Pauschale für Sach­kosten herangezogen werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen