Sitzung: 06.03.2007 Straßenverkehrsausschuss
5.1 Mitteilungen der Verwaltung
Mitteilungen der Verwaltung lagen nicht vor.
5.2 Anfragen
5.2.1
Herr Wilhelm verwies auf den Punkt “Mitteilungen der
Verwaltung” in der Anlage der Einladung zur jetzigen Sitzung des
Straßenverkehrsausschuss.
Es sei mitgeteilt worden, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h pro Stunde auf einem Teilbereich der Straße
Werver Mark abgelehnt habe, wo bisher eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70
km/h ausgeschildert sei.
Seines Erachtens sei dies nicht so zutreffend, da ab dem Ortsausgangsschild am
Werver Platz in Fahrtrichtung Südkamen auf den ersten 100 Metern 100 km/h
gefahren werden könne. Erst anschließend sei dann eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ausgeschildert.
Seine Anregung habe darauf abgezielt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
70 km/h bzw. 50 km/h bereits ab Ortsausgangsschild ausgeschildert werde.
Von Herrn Brüggemann wurde hierzu erwidert, dass dieses überprüft und in
der Anlage zur Niederschrift beantwortet werde.
5.2.2
Ferner unterrichtete Herr Wilhelm die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses darüber, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahme in
der Ortsdurchfahrt der Straße Werver Mark noch einige Straßenbenennungsschilder
sowie Hinweise auf Hausnummern fehlten. Er habe eine Liste zusammengestellt,
auf der die fehlenden Hinweisschilder aufgeführt seien.
Von Herrn Brüggemann wurde Herr Wilhelm gebeten, die Liste an Herrn
Koßmann weiter zu leiten, um sie jeweils den zuständigen Fachbereichen zuleiten
zu können.
5.2.3
Weiterhin ging Herr Wilhelm auf die vom Kreis Unna
aufgrund der Gefahrgutverordnung erlassenen Allgemeinverfügung zur Bestimmung
des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern ein. Seines Erachtens
würden einige in der Allgemeinverfügung genannten Straßen für die Beförderung
von gefährlichen Gütern nicht benötigt, weil andere Möglichkeiten bestünden.
Er frage an, warum die Allgemeinverfügung nicht im Straßenverkehrsausschuss
erörtert werden könne, obwohl die Kreisverwaltung Unna die Verwaltung für das
Stadtgebiet Kamen um Abgabe einer Stellungnahme ersucht habe.
Herr Brüggemann erklärte, dass nicht jedes Thema auch zwangsläufig im
Ausschuss zu erörtern sei.
Im angesprochenen Fall handele es sich um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung.
5.2.4
Herr Knop erfragte, ob
1. der Radweg nahe des Jägerweges und der Straße Hohes Feld für Radfahrer sicherer gestaltet werden könnte; und ob
2. der
Einmündungsbereich des Jägerweges wie der der Straße Hohes Feld auf die
Wasserkurler Straße für den Radverkehr verkehrlich verbessert werden könnten.
Herr Stahlhut verwies zu 1. darauf, dass es sich bei
dem Radweg entlang des Körnebaches um einen Schotterweg handele, welcher wohl
öfters begradigt werden müsse.
Herr Brüggemann ergänzte hierzu, dass über den Radweg entlang des
Körnebaches demnächst im Planungsausschuss eine Erörterung erfolgen werde.
Zu der Anfrage zu 2. teilte er mit, dass zur Verkehrssicherheit von Radfahrern
und Fußgängern im Einmündungsbereich des Jägerweges ein Verkehrsspiegel
angebracht worden und für den Verkehr aus der Straße Hohes Feld ein weiterer
Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Wasserkurler
Straße vorhanden sei.
5.2.5
Herr Kaminski verwies auf einen Presseartikel
bezüglich der Forderung nach einem Kreisverkehr im Kreuzungsbereich
Einsteinstraße/Lindenallee/Lortzingstraße/Robert-Koch-Straße. Er richte daher
eine Anfrage an die SPD- sowie die CDU-Fraktion, ob diese denn den Bau eines
Kreisverkehrs in diesem Bereich als erste Priorität wünschten.
Herr Stahlhut verwies in diesem Zusammenhang auf die vorliegende
Prioritätenliste und teilte mit, dass der Wunsch nach dem Bau eines
Kreisverkehrs in diesem Kreuzungsbereich in der Liste nicht auf den vorderen
Plätze rangiere.
5.2.6
Weiterhin ging Herr Kaminski - wie bereits in der
Sitzung am 21.03.2006 - auf den vorhandenen Fußgängerüberweg über die
Lortzingstraße ein. Seines Erachtens sei seine letzte Anfrage nicht ausreichend
beantwortet worden.
Zu dieser Anfrage betonte Herr Brüggemann, dass er es in der letzten Sitzung
schon so verstanden habe, dass der Fußgängerüberweg über die
Lortzingstraße gemeint gewesen sei. Er habe dies auch entsprechend beantwortet.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei die vorhandene Ausstattung von den
Beteiligten der Signalschau so festgelegt worden. Die Ausstattung entspreche
in etwa der des Fußgängerüberweges am Ostring.
5.2.7
Ferner wies Herr Kaminiski darauf hin, dass er in der
letzten Sitzung um Überprüfung gebeten habe, ob von der Verwaltung ein
Verkehrsspiegel an der Beethovenstraße zur besseren Übersicht auf die
Robert-Koch-Straße angebracht werde.
Herr Brüggemann führte hierzu aus, dass dies bereits in der letzten
Sitzung beantwortet worden sei.
5.2.8
Frau Middendorf unterrichtete die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses darüber, dass ihr mitgeteilt worden sei, dass ein
Teilbereich der Fahrbahn der Wasserkurler Straße zwischen T-Kreuzung Afferder
Straße/Massener Straße und Kreuzung Jägerweg/Hohes Feld von Arbeiten des
Lippeverbandes beschädigt worden sei.
Der Lippeverband plane, ein Teilstück der Wasserkurler Straße rechts und links
der Brücke auszubessern.
Für den übrigen Bereich sei, wie ihr ebenfalls mitgeteilt wurde, eine
Verständigung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Lippeverband
vereinbart worden.
Sie bitte die Verwaltung zu klären, welche Bereiche der Wasserkurler Straße
verbessert würden und wann dies geschehen werde.
Herr Brüggemann sagte eine Überprüfung und eine Beantwortung durch die
Anlage der Niederschrift zu.
5.2.9
Herr Grod wies auf eine Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Elsa-Brandström-Straße/Märkische
Straße/Mittelstraße hin.
Pkw würden häufig vor dem in der Nähe der Kreuzung auf der Mittelstraße
gelegenen Schreibwarengeschäft parken, wodurch eine schlechte Einsicht von der
Elsa-Brandström-Straße in die Mittelstraße entstünde. Es böte sich an, hier ein
Haltverbot auszuschildern, wie es bereits an der Elsa-Brandström-Straße
ausgeschildert sei.
Von der Verwaltung wurde eine entsprechende Überprüfung zugesagt.