Herr Eichler erläuterte das umgesetzte Raumkonzept. Hierdurch seien zurzeit sämtliche Sach­bearbeiter im Erdgeschoss angesiedelt. Die Sachbearbeitung erfolge nach dem Prinzip des Einheitssachbearbeiters. Durch die Vergabe von Terminen für die Kundenbetreuung träten nur sehr geringe Wartezeiten auf. Vom Zeitpunkt der Terminvergabe bis zur Leistungsbewilligung würden maximal 15 Tage vergehen.

Im Jahr 2006 ist die Zahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften um 150 gesunken.

Dies resultiere zu einem erheblichen Teil aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber seit dem 01.08.2006 die Hereinnahme der unter 25jährigen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern vor­schreibe. Weiterhin wurden Hilfeempfänger auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme anderer Hilfen verwiesen.

 

Herr Klemme fragte nach, um welche Hilfen es sich hier handle.

 

Herr Eichler führte aus, dass beispielsweise die Beantragung von Wohngeld häufig in Frage komme.

Einen enorm hohen Anteil von mehr als 50 % an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bilden die Singlehaushalte.

 

Herr Klemme erkundigte sich, wie viele Alleinerziehende Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen würden.

 

Herr Eichler konnte hierzu aufgrund noch nicht vollständiger Auswertungsmöglichkeiten aus dem Datenbestand keine Angaben leisten. Signifikant sei, dass der Anteil der Kinder an den in Kamen betreuten Personen steigend sei.

Betrachte man die Verweildauer der Leistungsempfänger im ALG II-Bezug, so falle auf, dass 60 % der Leistungsbezieher seit Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.2005 betreut würden.

Die im Jahr 2006 angefallenen Unterkunftskosten, die von der Stadt Kamen zu tragen sind, betrugen ca. 8.900.000 €.

 

Herr Klemme fragte nach, ob die von der Stadt Kamen zu tragenden Kosten der Unterkunft angestiegen seien.

 

Herr Ringelsiep verneinte dies. Unter anderem sei das durch die Tatsache begründet, dass der Bundeszuschuss zu den Kosten der Unterkunft angehoben worden sei. Die Kreisverwaltung Unna erarbeite weiterhin Regelungen, die zur Senkung der Unterkunftskosten beitragen sollen.

 

Frau Müller erkundigte sich, inwieweit im Rahmen der Hilfegewährung Mietnebenkosten übernommen würden.

 

Herr Eichler erklärte, dass diese im Rahmen der Richtlinien des Kreises Unna bis zu den vorgeschriebenen Obergrenzen übernommen werden.

 

(siehe auch beigefügte Anlage)