Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Energiesparkontrakting für die öffentlichen Gebäude und Anlagen der Stadt Kamen in Betracht kommt. Der Haupt- und Finanzausschuss ist objektbezogen über die Ergebnisse zu informieren.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kissing nahm erläuternd zu dem Antrag Stellung und hob die besondere Aktualität der Thematik des Energiesparens hervor, die mehr Bedeutung haben und mehr Berücksichtigung finden müsse. Alle städtischen Gebäude seien sukzessiv unter dem Gesichtspunkt möglicher Energieeinsparungspotenziale ab zu arbeiten.

 

Frau Dyduch wies in Bezug auf Energiesparkontrakting auf die gelungene Kooperation zwischen den Gemeinschaftsstadtwerken GSW und dem Krankenhaus hin. Dieses Modell, vermutete sie, könne für weitere städtische Gebäude erfolgreich praktiziert werden. Sie werde sich dem Antrag anschließen, wenn schrittweise der Gebäudebestand auf Energiesparpotenziale hin untersucht und über die Ergebnisse jeweils im Haupt- und Finanzausschuss oder an anderer Stelle entsprechend berichtet werde.

 

Herr Baudrexl sagte zu, in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses Zahlenmaterial über den Energieverbrauch der einzelnen Objekte vorzulegen. Ob und in welchem Umfang ein Energiesparkontrakting für weitere einzelne öffentliche Gebäude aufgrund wirtschaftlicher und ökologischer Vorteile in Betracht kommt, müsse bedarfsorientiert und anlassbezogen geprüft werden. Alle 66 Anlagen und 43 Heizungsanlagen komplett abzuarbeiten, sei nicht sinnvoll und nicht leistbar.

 

Herr Kühnapfel unterstützte den Antrag und hielt weitere Kontraktingmodelle unter der Voraussetzung, dass sie finanziell lohnenswert seien für begrüßenswert.