Herr Peske gab einen Sachstandsbericht zum Antrag der SPD-Fraktion im Jugendhilfeaus­schuss vom 07.12.2004 über die Einrichtung von Kindernotinseln im Kamener Stadtgebiet.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der kreisweiten Durchführung des Projektes gab der Kreis Unna auf einer Veranstaltung durch Landrat Makiolla bekannt, dass der Kreis für alle Kommunen eine entsprechende Vereinbarung mit der Stiftung “Hänsel und Gretel” in Karlsruhe geschlossen habe und nunmehr als Koordinator zur Verfügung stehe.

 

Die Arbeiterwohlfahrt habe sich mittlerweile bereit erklärt, die organisatorischen Arbeiten im gesamten Stadtgebiet zu übernehmen. Mitarbeiter der Ortsverbände suchen die Geschäftsleute auf, fragen die Bereitschaft ab, lassen sich die sog. “Partnervereinbarung” unterschreiben und verteilen das erforderliche Material an die Geschäftsleute. Mittlerweile liege eine Liste mit 25 Geschäften und Institutionen vor.

Über die Grundschullehrer sollen Schüler über die Möglichkeiten und Hilfsangebote der Not­inseln informiert werden, damit sie im Falle einer Hilfebedürftigkeit wissen, wie sie sich verhalten können.

 

Herr Peske stellte außerdem den Verfahrensablauf im Falle eines Anrufes durch die Notinsel­partner beim Jugendamt vor.

Das Jugendamt kann von den Notinselpartnern während der Öffnungszeiten direkt unterrichtet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes können sich die Rat suchenden Geschäftsinhaber oder deren Mitarbeiter an die Feuer- und Rettungswache der Stadt Kamen wenden. Von dort aus werde veranlasst, dass sich ein Mitarbeiter des Jugendamtes unverzüg­lich mit dem Anrufer in Verbindung setzt. Eine Nachfrage bei den Jugendämtern, die die Kinder­notinseln bereits eingeführt haben, ergab, dass die Fälle, in denen die Geschäftsinhaber oder Mitarbeiter die betroffenen Kinder nicht abschließend versorgen konnten, eher gering waren. Sollte dennoch ein solcher Fall eintreten, wird ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind in seine Obhut nehmen.

Kann das Kind nicht in die Obhut seiner Eltern zurückgegeben werden, weil diese nicht zu erreichen oder nicht zu ermitteln sind, kann das Kind in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Schutzstelle so lange betreut werden, bis die Eltern ermittelt oder erreicht werden konnten.

 

Herr Theis fügte hinzu, dass mittlerweile 18 abgeschlossene Vereinbarungen vorlägen und noch 30 weitere Geschäfte und Institutionen auf der Liste stünden.

 

Frau Bartosch erklärte, dass sie sich freue, dass der Antrag der SPD-Fraktion zum Wohle der Kinder nun umgesetzt werde und hoffe, dass sich die Kamener Kaufmannschaft umfangreich beteiligen werde. Sie richtete ein Dankeschön an die bisherige gute Beteiligung der Kamener Geschäftsleute.

 

Frau Dyduch bemerkte abschließend, sie sei froh, dass nun eine kreisweite Einführung der Kindernotinseln zum Wohle der Kinder gelungen sei.