3.1       Mitteilungen der Verwaltung

 

3.1.1    Mitgliederversammlung der ADU

Frau Dyduch referierte über die Mitgliederversammlung zur Neuorganisation der ADU e.V.
Ziel der Neuorganisation sei, die Beratung für legale und illegale Süchte unter einem Dach zusammenzuführen. In dem gesamten Suchthilfebereich seien das 22,51 Per­sonalstellen bei ca. 1.300 Klienten.
Zunächst werden die Träger, wie der Diakonie-Verbund, die Diakonie Schwerte und das DRK Lünen Mitglieder der ADU e.V. Daraus soll sich eine gGmbH mit allen Mit­arbeitern der Träger gründen. Zum 01.01.2007, allerdings wahrscheinlich eher im März oder April 2007, sollen dann alle Geschäfts- und Rechtsbeziehungen auf die neue Gesellschaft übergehen. Bis zum 31.12.2007 erfolge der Aufbau einheitlicher Struk­turen und Arbeitsprozesse, bis zum Jahr 2009 die Anpassung der Tarifstrukturen und die Definition eines gemeinsamen Leitbildes.
Die Vertragslaufzeit betrage zunächst 5 Jahre, wobei jährlich ein finanzielles Budget auszuhandeln sei. Die Träger erhalten die Fördermittel des Landes und setzen keine laufenden Eigenmittel ein. Ein weiteres Ziel sei die Bildung eines Fachbeirates aus Kommunen, Kreis Unna, Kreisgesundheitsamt und der Polizei.

Abschließend berichtete Frau Dyduch über die Finanzierung der ADU e.V. im Jahr 2007. Der Kreis Unna übernehme den vollen Anteil der bisherigen ADU-Finanzierung (incl. der bisherigen Mitgliedsbeiträge) aus der Kreisumlage. Für Kamen bedeute dies, dass für das Haushaltsjahr 2007 keine Mittel für die ADU bereitgestellt werden müssen. Der Kreis Unna zahle den bisherigen Zuschuss an den Diakonie-Verbund, das DRK und die Diakonie Schwerte. Die Kreisförderung schließe auch den Kontaktladen in Unna mit ein.
Auf der Mitgliederversammlung habe man außerdem eine notwendige Satzungs­änderung beschlossen. Mitglieder der ADU ab dem 01.01.2007 seien nur noch der Kreis Unna, die Städte Unna, Fröndenberg und die Gemeinden Holzwickede und Bönen.
Diese Satzungsänderung und die Neuorganisation der ADU wurden auf der Mitglieder­versammlung am 15.11.2006 einstimmig beschlossen.
Damit gebe es zukünftig eine finanzielle und organisatorische Sicherheit für die Drogen­hilfe im Kreis Unna.
Es sei ebenfalls beabsichtigt, Beratungsangebote vor Ort in den einzelnen Kreisstädten durch die neue gGmbH anzubieten.

3.1.2    Projektförderung

Herr Dunker bezog zunächst Stellung zu den abgelehnten Projektförderanträgen im Jahre 2006.
Für das Jahr 2006 seien alle Projekte unter den gleichen formellen Voraussetzungen angemeldet worden wie im Vorjahr. Von den 11 beantragten Projekten sei nur 1 Projekt bewilligt worden, alle anderen Anträge wurden abgelehnt. Seitens des Fachbereiches könne nicht abschließend beurteilt werden, welche Faktoren zur Ablehnung der Anträge geführt haben. Möglicherweise sei ein Faktor, dass anstatt der zugesagten 96 Mio. € nur 72 Mio. € Fördermittel ausgezahlt wurden. Die Bagatellgrenze für Projekte eines öffentlichen Trägers liege bei 12.500 € Landeszuschuss als Anteil von 70 %. Der Eigen­anteil der Kommune belaufe sich somit auf 30 %, so dass das Gesamtprojekt ein Volumen von ca. 18.000 € habe. Die förderungsfähigen Projekte waren aufgrund der erst im August eingegangenen Bescheide allerdings innerhalb des Zeitraumes 01.09. – 31.12.2006 durchzuführen. Ein Projekt dieser Größenordnung sei jedoch nur innerhalb eines Jahres durchzuführen, alles andere sei organisatorisch nicht machbar. Grund­sätzlich müssten Projekte sinnvoll zu organisieren sein.
Herr Dunker nahm Bezug auf das Projekt “Work & Fun”, welches als innovatives Projekt im Jahr 2005 gefördert, jedoch im Jahr 2006 nicht mehr vom Land NRW als förderungsfähig eingestuft wurde.
Für das Jahr 2007 wurden wiederum 7 Projekte beantragt, davon allerdings 5 Projekte über den Förderverein für Jugendhilfe. Über den Verein können aufgrund der hier geltenden Bagatellgrenze von 500 € realistische Projekte durchgeführt werden.

Unter anderem seien folgende Projekt für das Jahr 2007 geplant:

“JKC blue”
Hier werde versucht, Schulschwänzer aufzufangen und in Kooperation mit dem Fach­bereich Jugend, dem Jugendkulturcafe und in enger Absprache mit den Schulen und der Polizei, die Schulverweigerer wieder den Schulen zuzuführen bzw. andere Perspek­tiven aufzuzeigen.

“Spiel des Lebens”
Hierbei handele es sich um ein Reality-Game für Schüler aller weiterführenden Schulen in Kamen und darüber hinaus auch für Schüler anderer Kommunen, allerdings für diese gegen Gebühr.

Online-Zeitung für Jugendliche
Geplant ist eine viersprachige Online-Zeitung als dauerhaftes Forum für den Austausch untereinander und Angebote (Suche/Biete) wie in einer normalen Zeitung.
Dieses Projekt sei, unabhängig von der Entscheidung des Landes, auch ein Projekt als Ergebnis der Gesprächskreise mit den Schülersprechern und den Vertretern der freien Träger. Die Kosten des Projektes belaufen sich auf ca. 17.900 €. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine Kombination mit den bereits bestehenden Internetseiten “wir-gemeinsam.de” und “dance-votum.de” erfolgen.

Abschließend stellte Herr Dunker noch kurz die für das Jahr 2007 geplanten Kinder- und Jugendfreizeiten vor. Zunächst sei wie im Jahre 2006 wieder eine Ferienfreizeit für Jugendliche nach Spanien geplant. Des Weiteren wird eine Kinderfreizeit nach Schloss Dankern im Emsland durchgeführt; diese zeichne sich durch ihren hohen Freizeitwert aus und sei bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt.
Die Teilnehmerkosten erhöhen sich in 2007 jedoch auf 410 € pro Person. Mit den Anmeldungen werde in Kürze begonnen.

3.1.3    Frühe Förderung von Kindern – Sonderprogramm des Landes

Herr Güldenhaupt berichtete über das Sonderprogramm des Landes zur Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Insgesamt seien 3 Anträge von Kindertageseinrichtungen für die Schaffung von räum­lichen Ressourcen für den Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen eingegangen. Mittlerweile seien Fördermittel für die Kindertageseinrichtung “Nistkasten” der AWO in Höhe von 18.837 € für den Umbau eines Ruhe- und Wickelraumes und 5.283 € für die Beschaffung von Einrichtungs­gegenständen bewilligt worden.
Das Sonderprogramm beinhalte ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 3,2 Mio. €, es seien allerdings beim LWL Anträge von insgesamt 8,7 Mio. € eingegangen, so dass zunächst die Kindertageseinrichtungen gefördert wurden, die bereits in der U3-Betreu­ung tätig sind. Ein weiteres Bewilligungskriterium sei die finanzielle Höhe der geplanten Baumaßnahmen gewesen. Um möglichst viele Kindertageseinrichtungen bedenken zu können, habe man zunächst kleinere Baumaßnahmen gefördert.
Der Fachbereich bedaure, dass nicht alle Förderanträge Berücksichtigung finden konnten.
Der Landschaftsverband habe jedoch bereits mitgeteilt, dass im Jahr 2007 voraus­sichtlich weitere Landesmittel für derartige Sonderprogramme zur Verfügung gestellt würden.

3.1.4    Frühwarnsysteme

Herr Gibbels berichtete über die geplanten Trägervereinbarungen im Sinne der §§ 8 a und 72 a SGB VIII zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen.
Hierbei sei die Vernetzung mit Institutionen, wie den Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Beratungsstellen, dem Kinderschutzbund etc. wichtig. Diese Institutionen seien angehalten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen niedriger anzusetzen, als das Kindeswohl, wobei Kamen bisher gut organisiert sei.
Ein großes Problem seien die Kinder unter 3 Jahren, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und der ASD bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf andere (Nachbarn etc.) angewiesen sei.
Bewährt habe sich das Modell “Kamener Praxis” durch eine enge Verzahnung mit dem Amtsgericht, den ansässigen Rechtsanwälten und Gutachtern als Voraussetzung für ein schnelleres Handeln zum Wohle der Kinder.
Der ASD habe außerdem einen Kontrakt mit dem Hellmig-Krankenhaus Kamen geschlossen.
Ziel sei, das Jugendamt direkt bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu infor­mieren, so dass ggf. umgehend eine Inobhutnahme des betroffenen Kindes erfolgen kann.

Herr Kampmann erklärte, dass das Schulgesetz die Schulen bereits jetzt schon ermächtige, Verdachtsfälle direkt und ohne Umwege dem örtlichen Jugendamt zu melden.

Herr Ritter fragte, inwieweit Qualifikationen seitens des Jugendamtes für die Leite­rinnen der Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung des Schutzauftrages vorgesehen seien, da das Personal unsicher sei, wie es sich in einem konkreten Verdachtsfall verhalten soll.

Herr Gibbels entgegnete, dass die Kindertageseinrichtungen auf einen einheitlichen Einschätzungsbogen zurückgreifen können, der in einer gemeinsamen Leiterinnen­besprechung vorgestellt werde. Vorgesehen sei, dass jeder Träger eine Fachkraft vorhalten soll. Dies könnten jedoch z.B. auch Mitarbeiter von Beratungsstellen sein.


3.2       Anfragen

Herr Kaminski nahm Bezug auf das von Herrn Dunker vorgestellte Projekt “JKC blue” und fragte, ob ein solches Projekt auch auf Kreisebene installiert werden soll.

Herr Dunker teilte mit, dass es sich bei dem vorgestellten Projekt um ein Pilotprojekt handele, bei dem man auf keine Erfahrungen zurückgreifen könne. Ziel sei zunächst, Schulschwänzer zu erreichen, ihnen Raum anzubieten und Konzepte zu entwickeln, wie diese Schüler wieder der Schule zugeführt werden können. Es ist angedacht, das Projekt erst im Stadtgebiet zu erproben, bevor ein kreisweites Angebot gemacht werden könne.

Herr Kampmann teilte mit, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aufgrund der großen Schulmüdigkeit der Schüler erwünscht sei. Man biete bereits Langzeitpraktika an, bei denen die Schüler abwechselnd eine Woche arbeiten gehen und eine Woche die Schule besuchen. Wer nicht zur Schule gehe, der dürfe auch nicht arbeiten.
Die Landesregierung habe jedoch durch die im Schulrechtsänderungsgesetz fest­gelegten Ordnungsmaßnahmen den Druck auf die Schulschwänzer und deren Familien erhöht.