Sitzung: 28.11.2006 Jugendhilfeausschuss
3.1 Mitteilungen der Verwaltung
3.1.1 Mitgliederversammlung
der ADU
Frau Dyduch referierte über die Mitgliederversammlung zur
Neuorganisation der ADU e.V.
Ziel der Neuorganisation sei, die Beratung für legale und illegale Süchte unter
einem Dach zusammenzuführen. In dem gesamten Suchthilfebereich seien das 22,51
Personalstellen bei ca. 1.300 Klienten.
Zunächst werden die Träger, wie der Diakonie-Verbund, die Diakonie Schwerte und
das DRK Lünen Mitglieder der ADU e.V. Daraus soll sich eine gGmbH mit allen Mitarbeitern
der Träger gründen. Zum 01.01.2007, allerdings wahrscheinlich eher im März oder
April 2007, sollen dann alle Geschäfts- und Rechtsbeziehungen auf die neue
Gesellschaft übergehen. Bis zum 31.12.2007 erfolge der Aufbau einheitlicher
Strukturen und Arbeitsprozesse, bis zum Jahr 2009 die Anpassung der
Tarifstrukturen und die Definition eines gemeinsamen Leitbildes.
Die Vertragslaufzeit betrage zunächst 5 Jahre, wobei jährlich ein finanzielles
Budget auszuhandeln sei. Die Träger erhalten die Fördermittel des Landes und
setzen keine laufenden Eigenmittel ein. Ein weiteres Ziel sei die Bildung eines
Fachbeirates aus Kommunen, Kreis Unna, Kreisgesundheitsamt und der Polizei.
Abschließend berichtete Frau Dyduch über die Finanzierung der ADU e.V. im Jahr
2007. Der Kreis Unna übernehme den vollen Anteil der bisherigen
ADU-Finanzierung (incl. der bisherigen Mitgliedsbeiträge) aus der Kreisumlage.
Für Kamen bedeute dies, dass für das Haushaltsjahr 2007 keine Mittel für die
ADU bereitgestellt werden müssen. Der Kreis Unna zahle den bisherigen Zuschuss
an den Diakonie-Verbund, das DRK und die Diakonie Schwerte. Die Kreisförderung
schließe auch den Kontaktladen in Unna mit ein.
Auf der Mitgliederversammlung habe man außerdem eine notwendige Satzungsänderung
beschlossen. Mitglieder der ADU ab dem 01.01.2007 seien nur noch der Kreis
Unna, die Städte Unna, Fröndenberg und die Gemeinden Holzwickede und Bönen.
Diese Satzungsänderung und die Neuorganisation der ADU wurden auf der
Mitgliederversammlung am 15.11.2006 einstimmig beschlossen.
Damit gebe es zukünftig eine finanzielle und organisatorische Sicherheit für
die Drogenhilfe im Kreis Unna.
Es sei ebenfalls beabsichtigt, Beratungsangebote vor Ort in den einzelnen
Kreisstädten durch die neue gGmbH anzubieten.
3.1.2 Projektförderung
Herr Dunker bezog zunächst Stellung zu den abgelehnten Projektförderanträgen
im Jahre 2006.
Für das Jahr 2006 seien alle Projekte unter den gleichen formellen
Voraussetzungen angemeldet worden wie im Vorjahr. Von den 11 beantragten
Projekten sei nur 1 Projekt bewilligt worden, alle anderen Anträge wurden
abgelehnt. Seitens des Fachbereiches könne nicht abschließend beurteilt werden,
welche Faktoren zur Ablehnung der Anträge geführt haben. Möglicherweise sei ein
Faktor, dass anstatt der zugesagten 96 Mio. € nur 72 Mio. € Fördermittel
ausgezahlt wurden. Die Bagatellgrenze für Projekte eines öffentlichen Trägers
liege bei 12.500 € Landeszuschuss als Anteil von 70 %. Der Eigenanteil der
Kommune belaufe sich somit auf 30 %, so dass das Gesamtprojekt ein Volumen von
ca. 18.000 € habe. Die förderungsfähigen Projekte waren aufgrund der erst im
August eingegangenen Bescheide allerdings innerhalb des Zeitraumes 01.09. –
31.12.2006 durchzuführen. Ein Projekt dieser Größenordnung sei jedoch nur
innerhalb eines Jahres durchzuführen, alles andere sei organisatorisch nicht
machbar. Grundsätzlich müssten Projekte sinnvoll zu organisieren sein.
Herr Dunker nahm Bezug auf das Projekt “Work & Fun”, welches als
innovatives Projekt im Jahr 2005 gefördert, jedoch im Jahr 2006 nicht mehr vom
Land NRW als förderungsfähig eingestuft wurde.
Für das Jahr 2007 wurden wiederum 7 Projekte beantragt, davon allerdings 5
Projekte über den Förderverein für Jugendhilfe. Über den Verein können aufgrund
der hier geltenden Bagatellgrenze von 500 € realistische Projekte durchgeführt
werden.
Unter anderem seien folgende Projekt für das Jahr 2007 geplant:
“JKC blue”
Hier werde versucht, Schulschwänzer aufzufangen und in Kooperation mit dem Fachbereich
Jugend, dem Jugendkulturcafe und in enger Absprache mit den Schulen und der
Polizei, die Schulverweigerer wieder den Schulen zuzuführen bzw. andere Perspektiven
aufzuzeigen.
“Spiel des Lebens”
Hierbei handele es sich um ein Reality-Game für Schüler aller weiterführenden
Schulen in Kamen und darüber hinaus auch für Schüler anderer Kommunen,
allerdings für diese gegen Gebühr.
Online-Zeitung für Jugendliche
Geplant ist eine viersprachige Online-Zeitung als dauerhaftes Forum für den
Austausch untereinander und Angebote (Suche/Biete) wie in einer normalen
Zeitung.
Dieses Projekt sei, unabhängig von der Entscheidung des Landes, auch ein
Projekt als Ergebnis der Gesprächskreise mit den Schülersprechern und den
Vertretern der freien Träger. Die Kosten des Projektes belaufen sich auf ca.
17.900 €. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine Kombination mit den bereits
bestehenden Internetseiten “wir-gemeinsam.de” und “dance-votum.de” erfolgen.
Abschließend stellte Herr Dunker noch kurz die für das Jahr 2007 geplanten
Kinder- und Jugendfreizeiten vor. Zunächst sei wie im Jahre 2006 wieder eine
Ferienfreizeit für Jugendliche nach Spanien geplant. Des Weiteren wird eine
Kinderfreizeit nach Schloss Dankern im Emsland durchgeführt; diese zeichne sich
durch ihren hohen Freizeitwert aus und sei bei Kindern und Jugendlichen sehr
beliebt.
Die Teilnehmerkosten erhöhen sich in 2007 jedoch auf 410 € pro Person. Mit den
Anmeldungen werde in Kürze begonnen.
3.1.3 Frühe
Förderung von Kindern – Sonderprogramm des Landes
Herr Güldenhaupt berichtete über das Sonderprogramm des Landes zur
Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Insgesamt seien 3 Anträge von Kindertageseinrichtungen für die Schaffung von
räumlichen Ressourcen für den Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter von
unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen eingegangen. Mittlerweile seien
Fördermittel für die Kindertageseinrichtung “Nistkasten” der AWO in Höhe von
18.837 € für den Umbau eines Ruhe- und Wickelraumes und 5.283 € für die
Beschaffung von Einrichtungsgegenständen bewilligt worden.
Das Sonderprogramm beinhalte ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 3,2 Mio. €, es
seien allerdings beim LWL Anträge von insgesamt 8,7 Mio. € eingegangen, so dass
zunächst die Kindertageseinrichtungen gefördert wurden, die bereits in der
U3-Betreuung tätig sind. Ein weiteres Bewilligungskriterium sei die
finanzielle Höhe der geplanten Baumaßnahmen gewesen. Um möglichst viele
Kindertageseinrichtungen bedenken zu können, habe man zunächst kleinere
Baumaßnahmen gefördert.
Der Fachbereich bedaure, dass nicht alle Förderanträge Berücksichtigung finden
konnten.
Der Landschaftsverband habe jedoch bereits mitgeteilt, dass im Jahr 2007 voraussichtlich
weitere Landesmittel für derartige Sonderprogramme zur Verfügung gestellt
würden.
3.1.4 Frühwarnsysteme
Herr Gibbels berichtete über die geplanten Trägervereinbarungen im Sinne
der §§ 8 a und 72 a SGB VIII zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen.
Hierbei sei die Vernetzung mit Institutionen, wie den Kindertageseinrichtungen,
Schulen, Krankenhäusern, Beratungsstellen, dem Kinderschutzbund etc. wichtig.
Diese Institutionen seien angehalten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
niedriger anzusetzen, als das Kindeswohl, wobei Kamen bisher gut organisiert
sei.
Ein großes Problem seien die Kinder unter 3 Jahren, die keine
Kindertageseinrichtung besuchen und der ASD bei einem Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung auf andere (Nachbarn etc.) angewiesen sei.
Bewährt habe sich das Modell “Kamener Praxis” durch eine enge Verzahnung mit
dem Amtsgericht, den ansässigen Rechtsanwälten und Gutachtern als Voraussetzung
für ein schnelleres Handeln zum Wohle der Kinder.
Der ASD habe außerdem einen Kontrakt mit dem Hellmig-Krankenhaus Kamen
geschlossen.
Ziel sei, das Jugendamt direkt bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu
informieren, so dass ggf. umgehend eine Inobhutnahme des betroffenen Kindes
erfolgen kann.
Herr Kampmann erklärte, dass das Schulgesetz die Schulen bereits jetzt
schon ermächtige, Verdachtsfälle direkt und ohne Umwege dem örtlichen Jugendamt
zu melden.
Herr Ritter fragte, inwieweit Qualifikationen seitens des Jugendamtes
für die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung des Schutzauftrages vorgesehen seien, da
das Personal unsicher sei, wie es sich in einem konkreten Verdachtsfall
verhalten soll.
Herr Gibbels entgegnete, dass die Kindertageseinrichtungen auf einen
einheitlichen Einschätzungsbogen zurückgreifen können, der in einer gemeinsamen
Leiterinnenbesprechung vorgestellt werde. Vorgesehen sei, dass jeder Träger
eine Fachkraft vorhalten soll. Dies könnten jedoch z.B. auch Mitarbeiter von
Beratungsstellen sein.
3.2 Anfragen
Herr Kaminski nahm Bezug auf das von Herrn Dunker
vorgestellte Projekt “JKC blue” und fragte, ob ein solches Projekt auch auf
Kreisebene installiert werden soll.
Herr Dunker teilte mit, dass es sich bei dem vorgestellten Projekt um ein
Pilotprojekt handele, bei dem man auf keine Erfahrungen zurückgreifen könne.
Ziel sei zunächst, Schulschwänzer zu erreichen, ihnen Raum anzubieten und
Konzepte zu entwickeln, wie diese Schüler wieder der Schule zugeführt werden
können. Es ist angedacht, das Projekt erst im Stadtgebiet zu erproben, bevor
ein kreisweites Angebot gemacht werden könne.
Herr Kampmann teilte mit, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem
Jugendamt aufgrund der großen Schulmüdigkeit der Schüler erwünscht sei. Man
biete bereits Langzeitpraktika an, bei denen die Schüler abwechselnd eine Woche
arbeiten gehen und eine Woche die Schule besuchen. Wer nicht zur Schule gehe,
der dürfe auch nicht arbeiten.
Die Landesregierung habe jedoch durch die im Schulrechtsänderungsgesetz festgelegten
Ordnungsmaßnahmen den Druck auf die Schulschwänzer und deren Familien erhöht.