Sitzung: 23.11.2006 Betriebsausschuss
Anhand einer Präsentation (liegt
dem Protokoll bei) stellte Herr Dr. Schulz die Änderungen der
Veranlagungsgrundsätze des Lippeverbandes vor. Er erläuterte, dass die
weiterentwickelten Veranlagungsgrundsätze des Lippeverbandes erstmalig für die
Veranlagung 2007 gelten würden und die Umstellung in zwei Schritten in den
Jahren 2007 und 2008 erfolge. Die für die Kommunen wichtigsten Änderungen seien
folgende:
Er erklärte, dass für die
Veranlagung 2007 erstmalig die vorläufigen Bescheide durch eine Mitteilung
ersetzt würden, die den Entwurf der Beitragsliste enthalte. Dadurch werde der
Verwaltungsaufwand gesenkt, ohne auf die Information über die voraussichtliche
Höhe der Beiträge zu verzichten.
Herr Dr. Schulz führte weiter aus,
dass die erste Stufe der neuen Regelung für die Schmutzwasserveranlagung in
Kraft treten würde. Für jede Kläranlage des Lippeverbandes werde die behandelte
Jahresschmutzwassermenge nach Messungen und rechnerisch nach der Zahl der
angeschlossenen Einwohner ermittelt (bis 2006 wurde die Belastungszahl
herangezogen). Im Regelfall erfolge die Veranlagung der Kommunen - wie bisher -
nach der Zahl der angeschlossenen Einwohner. Wenn die Jahresschmutzwassermenge
nach Messungen höher sei als die Wassermenge nach angeschlossenen Einwohnern,
werde mit der Veranlagungsformel ein Belastungszuschlag für die zusätzliche
Wassermenge ermittelt. Bisher wurde der Anteil an der Belastungszahl, der über
die angeschlossenen Einwohner hinausging, erst bei einer Überschreitung um
mehr als 20 % veranlagt. In Zukunft werde also vermieden, dass Belastungen im
Bereich zwischen der Einwohnerzahl und der 20 %-Grenze nicht veranlagt würden
und dass ein Beitragssprung von rd. 20 % im Abschnitt Abwasserbehandlung und
Klärschlammbeseitigung entstehen könne, wenn die Mehrbelastung einer Gemeinde
sich geringfügig - z.B. von 19 % auf 21 % - ändern würde. Die Belastungszahl
der Stadt Kamen sei leicht rückläufig. Dies habe seinen Ursprung in dem
Umschluss des Klärwerks Lünen-Sesekemündung, der für 2007 veranlagungsrelevant
sei. Zur Dämpfung “formelbedingter” Beitragssprünge (Umstellung der
Veranlagungsgrundsätze) würden für 2007 die Belastungszahlen mit denen des
Vorjahres gemittelt.
Für die Veranlagung 2008 entfalle
eine generelle Mitteilung, so Herr Dr. Schulz weiter. Darüber hinaus würden die
veranlagungsrelevanten Größen von “Bauflächen” (Flächen innerhalb im
Zusammenhang bebauter Ortsteile) auf befestigte, unbefestigte und - ggf. -
teilbefestigte Flächen umgestellt. Der Abgleich der beim Lippeverband, z.B. aus
Befliegungen, vorhandenen Daten mit den Angaben der Mitglieder erfolge im
ersten Halbjahr 2007 im Rahmen der Datenerhebung für die Veranlagung 2008.
Weiterhin würde die Veranlagung
der Gewässerkosten - mit Ausnahme der Kosten für die Rückführung von
Schmutzwasserläufen in einen naturnahen Zustand (früher: “Renaturierung”) -
durch Zusammenfassung von Nebenlaufgebieten vereinfacht.
Herr Dr. Schulz prognostizierte,
dass der Gesamtbeitrag 2007 der Stadt Kamen mit einer Entlastung bei den
Klärkosten und einer Mehrbelastung aus der Bautätigkeit zur Entflechtung des
Sesekegebietes (Abwasserkanäle und Renaturierung) mit einer leichten Steigerung
um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr in etwa stabil sei.
Herr Kühnapfel fragte,
warum die einwohnerspezifische Schmutzwassermenge für Kamen über dem üblichen
Durchschnitt liegen würde.
Herr Dr. Schulz antwortete,
dass auf Grund der anstehenden Entflechtungsmaßnahmen des Kanalnetzes in Kamen
die Zahl zukünftig rückläufig sei.
Herr Kissing fragte, ob die
Differenz der einwohnerspezifischen Schmutzwassermenge zum üblichen
Durchschnitt in Höhe von 161 Liter voll gebührenrelevant sei.
Herr Dr. Schulz verneinte
dies und erklärte, dass diese Menge multipliziert mit einem Faktor von 0,3
veranlagt würde.
Frau Dyduch bedankte sich
bei Herrn Dr. Schulz für seinen Vortrag. Dieser bot an, jederzeit für Fragen
zur Verfügung zu stehen.