Anhand einer Präsentation (liegt dem Protokoll bei) stellte Herr Dr. Schulz die Änderungen der Veranlagungsgrundsätze des Lippeverbandes vor. Er erläuterte, dass die weiterentwickelten Veranlagungsgrundsätze des Lippeverbandes erstmalig für die Veranlagung 2007 gelten würden und die Umstellung in zwei Schritten in den Jahren 2007 und 2008 erfolge. Die für die Kommunen wichtigsten Änderungen seien folgende:

 

Er erklärte, dass für die Veranlagung 2007 erstmalig die vorläufigen Bescheide durch eine Mit­teilung ersetzt würden, die den Entwurf der Beitragsliste enthalte. Dadurch werde der Verwal­tungsaufwand gesenkt, ohne auf die Information über die voraussichtliche Höhe der Beiträge zu verzichten.

 

Herr Dr. Schulz führte weiter aus, dass die erste Stufe der neuen Regelung für die Schmutz­wasserveranlagung in Kraft treten würde. Für jede Kläranlage des Lippeverbandes werde die behandelte Jahresschmutzwassermenge nach Messungen und rechnerisch nach der Zahl der angeschlossenen Einwohner ermittelt (bis 2006 wurde die Belastungszahl herangezogen). Im Regelfall erfolge die Veranlagung der Kommunen - wie bisher - nach der Zahl der angeschlos­senen Einwohner. Wenn die Jahresschmutzwassermenge nach Messungen höher sei als die Wassermenge nach angeschlossenen Einwohnern, werde mit der Veranlagungsformel ein Belastungszuschlag für die zusätzliche Wassermenge ermittelt. Bisher wurde der Anteil an der Belastungszahl, der über die angeschlossenen Einwohner hinausging, erst bei einer Über­schreitung um mehr als 20 % veranlagt. In Zukunft werde also vermieden, dass Belastungen im Bereich zwischen der Einwohnerzahl und der 20 %-Grenze nicht veranlagt würden und dass ein Beitragssprung von rd. 20 % im Abschnitt Abwasserbehandlung und Klärschlammbeseitigung entstehen könne, wenn die Mehrbelastung einer Gemeinde sich geringfügig - z.B. von 19 % auf 21 % - ändern würde. Die Belastungszahl der Stadt Kamen sei leicht rückläufig. Dies habe seinen Ursprung in dem Umschluss des Klärwerks Lünen-Sesekemündung, der für 2007 veranlagungsrelevant sei. Zur Dämpfung “formelbedingter” Beitragssprünge (Umstellung der Veranlagungsgrundsätze) würden für 2007 die Belastungszahlen mit denen des Vorjahres gemittelt.

 

Für die Veranlagung 2008 entfalle eine generelle Mitteilung, so Herr Dr. Schulz weiter. Darüber hinaus würden die veranlagungsrelevanten Größen von “Bauflächen” (Flächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) auf befestigte, unbefestigte und - ggf. - teilbefestigte Flächen umgestellt. Der Abgleich der beim Lippeverband, z.B. aus Befliegungen, vorhandenen Daten mit den Angaben der Mitglieder erfolge im ersten Halbjahr 2007 im Rahmen der Daten­erhebung für die Veranlagung 2008.

 

Weiterhin würde die Veranlagung der Gewässerkosten - mit Ausnahme der Kosten für die Rück­führung von Schmutzwasserläufen in einen naturnahen Zustand (früher: “Renaturierung”) - durch Zusammenfassung von Nebenlaufgebieten vereinfacht.

 

Herr Dr. Schulz prognostizierte, dass der Gesamtbeitrag 2007 der Stadt Kamen mit einer Entlastung bei den Klärkosten und einer Mehrbelastung aus der Bautätigkeit zur Entflechtung des Sesekegebietes (Abwasserkanäle und Renaturierung) mit einer leichten Steigerung um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr in etwa stabil sei.

 

Herr Kühnapfel fragte, warum die einwohnerspezifische Schmutzwassermenge für Kamen über dem üblichen Durchschnitt liegen würde.

 

Herr Dr. Schulz antwortete, dass auf Grund der anstehenden Entflechtungsmaßnahmen des Kanalnetzes in Kamen die Zahl zukünftig rückläufig sei.

 

Herr Kissing fragte, ob die Differenz der einwohnerspezifischen Schmutzwassermenge zum üblichen Durchschnitt in Höhe von 161 Liter voll gebührenrelevant sei.

 

Herr Dr. Schulz verneinte dies und erklärte, dass diese Menge multipliziert mit einem Faktor von 0,3 veranlagt würde.

 

Frau Dyduch bedankte sich bei Herrn Dr. Schulz für seinen Vortrag. Dieser bot an, jederzeit für Fragen zur Verfügung zu stehen.