Bezüglich des Antrages auf Einrichtung getrennter Abbiegespuren auf der Lüner Höhe teilte die Verwaltung mit, dass von der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung gesehen werde, dass die Einrichtung von Abbiegespuren den abfließenden Verkehr in diesem Einmündungsbereich optimieren werde.

Es handele sich zwar nur um eine geringe Optimierungsmaßnahme, die aber gleichwohl hilfreich sei, einen besseren Abfluss des Kfz-Verkehrs zu gewährleisten. Die Maßnahme könne mit ei­nem geringen Kostenaufwand verwirklicht werden.

 

Herr Feld merkte an, dass er sich bereits mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt habe, damit diese die Markierung so plane, dass diese von Bussen überfahren werden könne.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Herr Kaminski sah ein ähnliches Abbiegeproblem im T-Kreuzungsbereich Lünener Straße/ Lintgehrstraße. Hier werde durch Linksabbieger in die Lünener Straße das Einbiegen von Fahr­zeugen von der Lünener Straße in die Lintgehrstraße behindert. Seines Erachtens solle dort ebenfalls eine durchgezogene Linie aufgetragen werden.

 

Von der Verwaltung wurde eine entsprechende Überprüfung zugesagt.

 

Unter Hinweis auf die Ausführungen vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Herrn Kaminski von Herrn Stahlhut Gelegenheit gegeben, zu dem Antrag der Fraktion Bürgergemeinschaft Stellung zu nehmen.

 

Eingangs bedankte sich Herr Kaminski dafür, dass die Thematik des Antrages der Fraktion Bürgergemeinschaft in der Sitzung vorgestellt werden könne. Herr Kaminski belegte folgende Punkte:

 

-                      Im Einzelnen solle der Einmündungsbereich Töddinghauser Straße /Hilsingstraße/ Lüne­ner Straße erweitert werden, damit ein Kreisverkehr angelegt werden könne.

-                      Im Zusammenhang hiermit müsse die Töddinghauser Straße baulich erweitert werden, damit sie alle Verkehrsarten aufnehmen könne.

-                      Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger auf der Lünener Straße sei der Einbau von Querungshilfen im Bereich Ford Schewe bis zum Technopark angezeigt.
In Frage käme hier insbesondere der Bereich westlich der Einmündung der Lint­gehrstraße und/oder der Einfahrt zum Lidl-Discounter.

-                      Das beantragte Nachtverbot für Lkw über 7,5 t tatsächlichem Gesamtgewicht auf der Lünener Straße sei ebenfalls mit Blick auf das Gewerbegebiet an der Lüner Höhe zum Schutz der Anwohner im Antrag aufgenommen worden.

-                      Die Zulassung des Radverkehrs auf dem Gehweg der Lüner Höhe würde ebenfalls von Bürgern gefordert und der Verkehrssicherheit für Radfahrer dienen.

-                      Weiterhin halte die Fraktion Bürgergemeinschaft eine Verbreiterung der Wilhelm-Bläser-Straße ab Einmündung Mühlenstraße bis zum Industriegebiet Hemsack für angezeigt.

 

Aus den genannten Gründen solle die Verwaltung diese Antragspunkte prüfen.

 

Herr Stahlhut wies ebenfalls auf die Ausführungen vor Beginn des Einstiegs in die Tagesord­nung hin und merkte an, dass hier die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses ein großes Entgegenkommen gezeigt hätten, um der Fraktion Bürgergemeinschaft Gelegenheit zu geben, die Antragspunkte zu erörtern, obwohl die Mitglieder keine Gelegenheit zur Vorbereitung gehabt hätten.

Anschließend bat er die Verwaltung um Stellungnahme zum Antrag bzw. zum Vortrag des Herrn Kaminski.

 

Herr Brüggemann nahm zu den Antragspunkten und zu dem Vortrag des Herrn Kaminski Stel­lung.

 

Bzgl. des beantragten Kreisverkehres wies er darauf hin, dass in diesem Fall nicht über das Kamener Stadtgebiet, sondern über Bergkamener Stadtgebiet geredet werde. Ein ent­sprechen­der Antrag müsse daher auch an das örtlich zuständige Parlament gerichtet werden.

 

Die Planung einer Südtangente (Wilhelm-Bläser-Straße) wäre wenig sinnvoll, da die Lünener Straße als Bundesstraße und die Westicker Straße als Kreisstraße für die Aufnahme des Ver­kehrs ausreichend dimensioniert seien.

 

Zu den beantragten Querungshilfen für Fußgänger im östlichen Teil der Lünener Straße stellte er klar, dass hier bereits eingehende Überprüfungen vor wenigen Monaten stattgefunden hätten. An diesen Überprüfungen seien Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, des Straßen­verkehrsamtes des Kreises Unna, der Kreispolizeibehörde Unna, der Polizeiinspektion Nord und ein Vertreter der Stadtverwaltung Kamen beteiligt gewesen. Die Fachleute hätten eindeutig nach Begutachtung und der Erörterung der Bereiche festgestellt, dass die Errichtung weiterer Que­rungshilfen als die bisherigen keinen Sinn machten, da sie nur von sehr wenigen Fußgängern angenommen würden.

 

Eine Bündelung des Fußgängerverkehres sei nicht möglich.

 

Weiterhin sei zuletzt im Jahre 2003 die Zulassung des Radverkehrs auf den Gehwegen der Lü­nener Straße überprüft und hierzu seitens der Verwaltung auch eine Aussage getroffen worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger könne auf dem größten Teil der Gehwege der Lünener Straße Radverkehr nicht zugelassen werden, weil die Gehwegbreiten wechselten, Treppen und andere Hindernisse in die Gehwege ragten.

 

Um die Verkehrssicherheit für Rad fahrende Schulkinder der weiterführenden Schulen zu erhö­hen, konnten im Teilbereich der Lünener Straße von der Weddinghofer Straße bis zur Kreuzung Hochstraße / Lünener Straße / Westring die Gehwege geöffnet werden, weil hier eben keine Gefährdung der Verkehrssicherheit gesehen worden sei.

 

Zum beantragten Nachtverbot für den Schwerlastverkehr auf der Lünener Straße merkte Herr Brüggemann an, dass dieses ebenfalls nicht möglich sei, weil es sich um eine Bundesfernstraße mit überregionaler Verkehrsbedeutung handele. In einem solchen Fall müsse Realitätsnähe gewahrt bleiben, auch wenn dieses für die Anwohner der Lünener Straße schmerzlich sei, was er auch nachempfinden könne.

 

Herr Stahlhut merkte zur Verkehrssituation auf der Lünener Straße an, dass diese Situation für die Bürger nicht optimal sei. Wie allerdings die Anfang des Jahres im Ausschuss vorgestellten Prüfungen ergeben hätten, könne an der Situation zurzeit nichts geändert werden.

 

Eine Abstimmung über den Antrag erfolgte nicht. Der Antrag ist erledigt.