Mitteilungen

 

LogFactory

 

Herr Bürgermeister Hupe berichtete, dass das zuständige Landesministerium die Übernahme des Contents der LogFactory durch die Fraunhofer Gesellschaft akzeptiert. Das Ziel der Liquidation werde somit erreicht. Dass es nicht zur Insolvenz komme, sei in einer insgesamt enttäuschenden Entwicklung ein positiv zu wertendes Ergebnis, insbesondere im Hinblick auf evtl. noch offene Forderungen der TECHNOPARK KAMEN GmbH.

 

 

Anfragen

 

Aufhebung Tariftreuegesetz

 

Herr Grosch verwies auf die im Oktober erfolgte Aufhebung des 2003 eingeführten Tariftreue­gesetzes durch die Landesregierung, die u.a. damit begründet wurden, dass sich angeblich rd. 70 % der Städte und 96 % der Kreise bei öffentlichen Vergaben ohnehin nicht an die gesetzliche Pflicht einer entsprechenden Prüfung der Unternehmen gehalten hätten. Er fragte an, ob die Stadt der Gesetzespflicht in der Vergangenheit nachgekommen sei und wie die Verwaltung in Zukunft sicherstellen werde, öffentliche Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die sich an geltendes Tarifrecht halten.

 

Herr Baudrexl versicherte die bisher uneingeschränkte Beachtung des Tariftreuegesetzes. Wie künftig verfahren werde, werde derzeit diskutiert.

 

 

Auswirkung der Privatisierung von Sozialwohnungen (Wohneigentum der LEG)

 

Herr Grosch nahm Bezug auf die beabsichtige Privatisierung der seines Wissens nach über 450 Wohnungen der LEG und Ruhr-Lippe-Gesellschaft in Kamen. Proteste und Unterschriften­aktionen gegen diese Absicht der Landesregierung habe die GAL unterstützt. Zu befürchten seien erhebliche Auswirkungen auf den Bestand und die Versorgung mit sozialem Wohnraum in der Stadt.

Er bat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

 

Ø      Hat die Stadt Kamen nach der Veräußerung des Wohnungsbestands noch ein Belegungs­recht?

 

Antwort: Ja; Sofern es sich bei den veräußerten Wohnungen um öffentlich-geförderte Woh­nungen handelt, gelten weiterhin die sich hieraus ergebenden Beschränkungen bei der Vermietung

 

Ø      Anzahl der Wohneinheiten (vor und nach dem Verkauf), für die ein Belegungsrecht besteht?

 

Antwort: Die Ruhr-Lippe-Wohnungsgesellschaft verfügt zurzeit über 481 Wohnungen in Kamen, hiervon sind zurzeit noch 460 Wohnungen in der öffentlichen Bindung. Zum 31.12.2006 werden jedoch insgesamt 210 Wohnungen aus der Bindung fallen, weil hierfür die öffentlichen Mittel im Jahr 1996 vorzeitig zurückgezahlt worden sind und somit Ende 2006 die gesetzlich vorgesehene Nachwirkungsfrist von 10 Jahren beendet ist. Mit Ablauf des Jahres 2009 werden nochmals 40 Wohnungen nach Ablauf der Nachwirkungsfrist aus der Bindung fallen. Die LEG hat z.Zt. einen Wohnungsbestand von 36 Wohnungen in Kamen, wobei hiervon 12 Wohnungen öffentlich gefördert sind. Die Anzahl der öffentlichen geförderten Wohnungen beträgt somit Anfang 2007 insgesamt 262 Wohnungen.

 

Ø      Kann der Bedarf an sozialem Wohnraum nach dem Verkauf noch gedeckt werden?

 

Antwort; ja; siehe Antwort zu 1 - die Veräußerung hat keine rechtlichen Auswirkungen 

 

Ø      Welche Bindungen bestehen für öffentlich-geförderten Wohnraum?

 

Antwort; Bindungen bestehen bis zur vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Förderung, bei vorzeitiger Rückzahlung besteht eine Nachwirkungsfrist von 10 Jahren, längstens jedoch bis zum Ablauf der ordentlichen Rückzahlungsfrist. 

 

Ø      Ist der Käufer im Falle der Privatisierung zur tlw. oder vollständigen Rückzahlung der öffent­lichen Wohnungsbaudarlehen verpflichtet?

 

Antwort; nein – Die Veräußerung an Private ändert nichts am Rechtscharakter

 

Ø      Wie hoch sind die finanziellen Ausfälle bei der Stadt Kamen durch den Wegfall der Fehl­belegungsabgabe nach der Privatisierung der Sozialwohnungen?

 

Antwort; keine finanziellen Ausfälle

 

Herr Bürgermeister Hupe sagte eine detaillierte Bearbeitung und Beantwortung der Anfragen mit dem Protokoll zu. Grundsätzlich stellte er fest, dass die Veräußerung der rd. 250 Wohnungen der Landesentwicklungs- und Ruhr-Lippe-Gesellschaft nur dann zu einem kommunalen Problem werde könne, wenn die Vertragsgestaltung Konditionsänderungen für die Mieter bewirke.

Die Förderung mit öffentlichen Wohnungsbaudarlehen sei solange nicht in Frage zu stellen, wie die damit verbundenen Auflagen erfüllt würden.

 

Mit Verweis auf das inzwischen aufgehobene Fehlbelegungsgesetz bat Herr Hasler ergänzend um Ermittlung und Gegenüberstellung der Personal-, Sach- und Materialkosten und der aus der Fehlbelegungsabgabe im vergangenen Jahr tatsächlich realisierten Einnahmen.

 

Herr Bürgermeister Hupe gab zu bedenken, dass die Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen als Pflichtaufgabe wahrgenommen worden seien. Er bat dies zu berücksichtigen.