Nachdem Herr Kissing den Antrag erläuterte, wurde im Planungs- und Umweltausschuss das Instrumentarium “einfacher Bebauungsplan Alter Markt” eingehend diskutiert.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass auch bei Vorliegen eines einfachen Bebauungs­planes für den “Alten Markt” eine rechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB sowie eine Einbezie­hung des Denkmalschutzrechtes erfolgen müsse. Aufwand und Nutzen seien nicht verhältnis­mäßig. Die Abstimmungsgespräche mit dem Investor seien positiv zu bewerten. Insoweit seien Instrumentarien wie z. B. eine Veränderungssperre nicht zum Einsatz gekommen, die bei Konfliktfällen hätten angewendet werden können. Grundsätzlich solle die Qualität des “Alten Marktes” erhalten bleiben. Es wurde positiv bewertet, dass die Diskussion dieser Thematik unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten der Einflussnahme nunmehr zum Abschluss gekommen sei.

 

Herr Kissing zog aufgrund des Diskussionsergebnisses den Antrag zurück.