Entsprechend des Beschlusses der Planungs- und Umweltausschusses, so berichtet Herr Baudrexl, habe die Verwaltung die Fördermaßnahmen für die Umgestaltung des Bahnhofs­umfeldes bei den Fördergebern angemeldet. Damit werde eine entsprechende Platzierung und Einplanung in die einzelnen Förderprogramme erreicht.

 

Anhand eines Planes gab Herr Kühnert einen Überblick über die Planungen und ordnete die Förderbereiche entsprechend zu.

 

Im Anschluss daran erläuterte Herr Liedtke die als Tischvorlage verteilte Aufstellung zur Höhe der Kosten, der Förderung und des Eigenanteils getrennt nach Förderbereichen entsprechend des derzeitigen Sachstandes. Er wies nachdrücklich darauf hin, dass die Berechnungen auf Grundlage der derzeitigen Richtlinien und derzeit geltenden Fördersätze basieren. In Bezug auf den Bau eines neuen Parkhauses sei zu berücksichtigen, dass lediglich eine Förderung für die neu geschaffenen Parkplätze in Betracht käme, so dass die Förderquote in Bezug auf die Gesamtkosten relativ niedrig sei.

 

Herr Wiedemann gab zu bedenken, dass die Planungen in Bezug auf das Parkhaus nach derzeitigem Sachstand (durch den erheblichen Eigenanteil) gegebenenfalls überarbeitet werden sollten.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass die im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellte Rahmen­planung Bahnhofsumfeld Grundlage für die Anmeldung der Fördermaßnahmen und Platzierung waren. In diesem Zusammenhang sei auch das Projekt Parkhaus angemeldet worden. In dem Zeitraum zwischen Anmeldung der Fördermaßnahmen und Antragstellung seien nunmehr die Maßnahmen zu konkretisieren, Ideen zu entwickeln und ggf. Alternativen zu erarbeiten.

 

Herr Liedtke wies darauf hin, dass in Bezug auf den Erhalt des bestehenden Parkhauses mit einer umfangreichen Sanierung zu rechnen sei. Insofern sei hier eine detailliertere Betrach­tungsweise erforderlich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller teilte Herr Liedtke mit, dass die Sanierungskosten für das bestehende Parkhaus ebenfalls nicht förderfähig seien.

 

Herr Ebbinghaus erkundigte sich, ob die geplante P+R-Anlage neben dem Bahnhofsgebäude durch die Inanspruchnahme des RCG-Geländes erweiterungsfähig sei.

 

Herr Liedtke sah keine Möglichkeit, da das Gelände noch betrieblich genutzt werde. Des Weiteren reiche die Größe des Geländes der geplanten P+R-Anlage nicht aus, um z. B. ein weiteres Parkhaus darauf zu errichten.

 

Auf Anfrage von Herrn Kloß, ob im Bereich des jetzigen Busbahnhofes im Rahmen der erwogenen Bebauung eine Tiefgarage errichtet werden solle, teilte Herr Baudrexl mit, dass hier lediglich eine Tiefgarage für die Bewohner angedacht gewesen sei – keine P+R-Möglichkeit.

 

Herr Lipinski dankte Herrn Kühnert für seinen Vortrag.