Beschluss:

 

Beim Produkt 61.01.01 – Allgemeine Finanzwirtschaft – werden bei den Transferaufwendungen (Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.672.162,26 Euro genehmigt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch stellte fest, dass der Kreis in der Verpflichtung stehe, Spar- und Konsolidierungs­beiträge zu leisten. Eine Sparkommission beim Kreis habe ihre diesbezügliche Arbeit aufge­nommen. Grundsätzlich sei nach gegenwärtigem Stand wohl nicht mit einer Steigerung der Kreisumlage im kommenden Jahr zu rechnen.

 

Herr Grosch erkundigte sich, ob die Hartz-4-Gesetzgebung im Ergebnis zu Kostenerhöhungen oder zu Entlastungen geführt habe.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass die Hartz-4-Aufwendungen in die Kreisumlage eingerechnet seien. Entlastet werde der kommunale Haushalt durch Personal- und Sachkostenerstattungen für das ARGE Personal. Im Ergebnis bleibe aber dennoch eine Belastung der Kommunen.