Sitzung: 21.09.2006 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 052/2006
Beschluss:
Beim Produkt 61.01.01 – Allgemeine Finanzwirtschaft – werden bei den Transferaufwendungen (Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.672.162,26 Euro genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Dyduch stellte fest, dass der Kreis in der Verpflichtung stehe, Spar- und Konsolidierungsbeiträge zu leisten. Eine Sparkommission beim Kreis habe ihre diesbezügliche Arbeit aufgenommen. Grundsätzlich sei nach gegenwärtigem Stand wohl nicht mit einer Steigerung der Kreisumlage im kommenden Jahr zu rechnen.
Herr Grosch erkundigte sich, ob die Hartz-4-Gesetzgebung im Ergebnis zu Kostenerhöhungen oder zu Entlastungen geführt habe.
Herr Baudrexl erläuterte, dass die Hartz-4-Aufwendungen in die Kreisumlage eingerechnet seien. Entlastet werde der kommunale Haushalt durch Personal- und Sachkostenerstattungen für das ARGE Personal. Im Ergebnis bleibe aber dennoch eine Belastung der Kommunen.