Einleitend wies Herr Brüggemann darauf hin, dass von Seiten der Verwaltung die Zusage gegeben worden ist, die Gremien zeitnah über die Entwicklungen und Geschehnisse im Zusammenhang mit der ARGE Kreis Unna zu informieren. Dies sei in der Sitzung des Rates am 15.12.2005 und in der Sitzung des Familien- und Sozialausschusses im März 2006 erfolgt.

 

Er verwies überdies auf die Sitzung des Rates am 22.06.2006, in der insofern kein neuer Sach­stand vorgetragen werden konnte, als die Kommunen nach wie vor die sogenannte 10er Lösung präferierten mit dem Ziel, die Angebote aus einer Hand und unter einem Dach zu bündeln.

 

Zeitgleich zur Sitzung des Rates habe der Lenkungsausschuss getagt und das im Kern auch so beschlossen.

 

Daher erfolgt nunmehr die Information durch die Geschäftsführung der ARGE aus erster Hand.

 

Mit dem heutigen Bericht des Geschäftsführers der ARGE Kreis Unna soll dem Ausschuss der aktuelle Stand der Entwicklung der Reorganisation der ARGE Kreis Unna aufgezeigt werden.

 

Es sei bekannt, das es im Zusammenhang mit der Reorganisation der ARGE Kreis Unna stets das Anliegen der Stadt gewesen sei, das Beratungsangebot für die Kunden in der bisher ange­botenen Breite und Qualität aufrechtzuerhalten.

 

Herr Ringelsiep machte deutlich, dass man auf dem Weg der Reorganisation der ARGE mittler­weile weitergekommen sei. Durch Beschluss des Lenkungsausschusses vom 22.06.2006 ist das sogenannte 10-er-Modell als zukünftige Ausgestaltung der ARGE festgelegt worden. Dies bedeutet, dass in allen zehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor Ort die Arbeits­vermittlung, das Fallmanagement, der Arbeitgeberservice und die Leistungsgewährung zusammen an einem Standort angeboten wird.

 

Zusätzlich dazu gibt es in jedem der drei Bereiche Süd, Nord und Mitte jeweils ein Standort, in dem zusätzlich die Unterhaltsabteilung und der Außendienst angesiedelt ist und der zuständige Bereichsleiter seinen Sitz hat.

Für den Bereich Mitte wird Bergkamen Standort dieser Leistungen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.03.2006 beschlossen, die Führungsverantwortung in der ARGE zu übernehmen und besitzt nunmehr auch die kommunale Mehrheit im Lenkungs­ausschuss. Mit dieser Entwicklung ging einher, dass die Mindeststandards der Bundesagentur anerkannt werden und die Geschäftsführung gestärkt wird.

 

In der Sitzung des Kreistages am 05.09.2006 soll der Landrat beauftragt werden, eine Verein­barung zwischen der Agentur für Arbeit Dortmund, der Agentur für Arbeit Hamm, dem Kreis Unna, den Städten und Gemeinden des Kreises Unna und der ARGE über die Bereitstellung von Personal durch die Agenturen für Arbeit, dem Kreis und den ka. Städten und Gemeinden abzuschließen. Diese Vereinbarung war im Vorfeld mit den Vertretern kommunaler Personal­räte, des Personalrates des Kreises und der Personalräte der Agenturen für Arbeit Hamm und Dortmund erörtert worden.

 

Aufgrund des nunmehr vorliegenden Dienstüberlassungsvertrages ist es erforderlich geworden, den ARGE-Vertrag diesbezüglich anzupassen.

 

Im Wege der Reorganisation der ARGE sind auch die Führungsstrukturen zu ändern und an die Vorgaben der Refinanzierung durch den Bund anzupassen.

 

Vorgesehen sind für eine ARGE in der Größe des Kreises Unna sieben Führungskräfte. Diese setzen sich zusammen aus den beiden Geschäftsführern, den beiden Fachbereichsleitern für Markt und Integration bzw. Leistung und drei Bereichsleitern.

 

Die Bereichsleiter sind aufgrund einer Absprache zwischen der Bundesagentur und dem Kreis mit zwei Mitarbeitern aus dem kommunalen Bereich und einem Mitarbeiter der Bundesagentur zu besetzen.

 

Der Bereichsleiter für den Bereich Nord wurde durch die Stadt Lünen besetzt, die Bereichs­leitung Süd durch eine Mitarbeiterin der Bundesagentur. Im Wege eines Interessenbekundungs­verfahren ist die Besetzung der Bereichsleitung Mitte jetzt durch Herrn Gründken, einem kommunalen Mitarbeiter der Stadt Werne, erfolgt.

 

Zu der Personalentwicklung in Kamen führte Herr Ringelsiep aus, dass für Kamen ein Team­leiter für den Bereich Leistungsgewährung vorgesehen ist und diese Stelle mit einem Mitarbeiter der Stadt Kamen - Herrn Eichler – besetzt wird.

 

Im Bereich Markt und Integration ist ein Teamleiter für zwei Standorte (Kamen/Bergkamen) vorgesehen. Diese Aufteilung erfolgt aufgrund der Vorgabe des Kreistages, dass die Personal­kosten für das 10-er Modell nicht teuerer sein dürfen als für das 5-er Modell.

 

Die Verwirklichung von Unterhaltsansprüchen wird für den Bereich Mitte zentral in Bergkamen durchgeführt und soll jetzt möglichst zeitnah dort verwirklicht werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzsituation und den zu erwartenden Einnahmen im Bereich der Unter­haltsheranziehung wichtig.

 

Die räumliche Situation für Kamen ist noch nicht abschließend entschieden, da hier das Angebot der Stadt Kamen, das gesamte Leistungsangebot in den Räumlichkeiten des Rathauses durch­zuführen, und der drohende Leerstand des Gebäudes der Bundesagentur am Ostring gegen­einander abzuwägen sind.

 

Hier ist es die Aufgabe der Geschäftsführung, in den nächsten 4 Wochen eine Lösung zu finden. Derzeit gibt es jedoch noch keine Entscheidung in die eine oder andere Richtung.

 

Herr Brüggemann führte hierzu aus, dass die Stadt Kamen ein hohes Interesse daran hat, das Beratungsangebot im Rathaus anzubieten.

 

Bei einer Entscheidung für einen Standort sei mit einzubeziehen, was preiswert und insbe­sondere was operativ vernünftig ist. Selbstverständlich seien die wirtschaftlichen Argumente nicht zu vernachlässigen.

 

Er machte nochmals deutlich, dass die Nutzung der Räumlichkeiten im Rathaus bereits zum 01.10.2006, eventuell sogar eher, möglich sind.

 

Herr Ringelsiep stellte deutlich heraus, dass die eigentliche Aufgabe der ARGE die Betreuung der Kunden sei. In der letzten Zeit sei man jedoch mehr mit sich selbst und der Organisation beschäftigt gewesen und es sei an der Zeit, die Beschlüsse des Kreistages und Lenkungsaus­schusses jetzt umzusetzen, damit man sich endlich der eigentlichen Arbeit widmen könne.

 

Er führte an, dass es sich bei der ARGE um eine Einrichtung mit einem jährlichen Umsatz von 285 Millionen Euro handle und daher eine vernünftige Organisation wichtig ist. Derjenige, der die Verantwortung habe, müsse auch das Recht der Organisationshoheit haben.

 

Insgesamt sagte Herr Ringelsiep, dass die ARGE im statistischen Vergleich der Summe der passiven Leistung eigentlich ganz gut dastehe. Die Steigerung der Kosten liege hier im ein­stelligen Bereich.

 

Zu dem Vorwurf, dass im letzten Jahr Eingliederungsmittel verfallen seien, führte er aus, dass aus Sicht des Bundes nicht entscheidend sei, wer wie viel Geld ausgegeben habe, sondern ob die verausgabten Mittel sinnvoll ausgegeben worden sind. Vor diesem Hintergrund erhält die ARGE Kreis Unna für dieses Jahr weitere Mittel in Höhe von 1,4 Millionen Euro.

 

Zu dem Problem der Integration machte er darauf aufmerksam, dass der Arbeitsmarkt zurzeit sehr unbefriedigend sei. Er erwarte jedoch einen geringen Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Im Bereich der Leistungsgewährung sei der Abgang von Leistungsempfängern höher als der Zugang von Neufällen gewesen.

 

Frau Müller fragte, welche Projekte mit den zusätzlichen Mittel von 1,4 Millionen Euro geplant seien.

 

Herr Ringelsiep erläuterte hierzu, dass das geplante Eingliederungsbudget nicht zu 100 %, sondern aufgrund der gesamten Kostenentwicklung nur zu 85 % ausgezahlt würde. Diese Streichpläne würden einen Fehlbetrag in Höhe von 5 Millionen Euro ausmachen. Durch die zusätzliche Zahlung von 1,4 Millionen Euro sei lediglich der Fehlbetrag geringer.

 

Der Einsatz von Eingliederungsmitteln soll vor allem im Bereich der unter 25-Jährigen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen verwandt werden. Insbesondere sei hier daran gedacht, mit einer 18-monatigen Kostenbeteiligung von 50 % Ausbildungsplätze zu schaffen. Zudem soll überbetriebliche Ausbildung finanziert werden.

 

Frau Mann fragte an, ob Herr Ringelsiep Wertangaben zu der Integrationsquote machen könne.

 

Herr Ringelsiep verwies diesbezüglich auf die Zielwertvorgaben. Im Bereich der passiven Leistungen sei als Zielwert eine Ausgabenverminderung von 3 % vorgesehen. Vor dem Hinter­grund der allgemeinen Kostenentwicklung dieser Leistungen kann hier jedoch bestenfalls ein Wert von +/- 0 erreicht werden.

 

Der Zielwert der Integrationsrate sei bei 10 % festgelegt worden, wobei dieser Zielwert im Bereich der Erwachsenen voll erreicht sei, im Bereich der Jugendlichen gäbe es noch ein Manko. Im Bundesvergleich sei man zwar im Zielwert, man habe hier jedoch die eigenen Vorgaben nicht erreichen können.

 

Als Anlage der Niederschrift werden die Controllingdaten der ARGE beigefügt.

 

Herr Brüggemann machte nochmals deutlich, dass die ARGE-Geschäftsführung auf eine starke Transparenz setze. Dies zeige sich auch durch den heutigen erneuten Bericht im Familien- und Sozialausschuss.

 

Er stellte klar, das die Führungsverantwortung für das operative Geschäft zwar an die Geschäftsführung abgegeben worden sei, man aber im Wege der Revision die weitere Entwicklung im Blick behalten werde.

 

Zudem werde es auch in Zukunft Berichte der Geschäftsführung der ARGE im Familien- und Sozialausschuss geben.