Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.


Abstimmungsergebnis:  bei 3 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Frau Werning erklärte, dass weiteren verkaufsoffenen Sonntagen nicht zugestimmt werde, weil das sei mit qualitativen Verschlechterungen der Arbeitszeiten im Handel verbunden sei und überwiegend Frauen und Mütter treffe, und das gerade am Muttertag.

 

Diesen Grund zur Ablehnung konnte Frau Dyduch nicht nachvollziehen. Sie entgegnete, dass der Sonntag im Konsens mit allen Beteiligten, insbesondere den Gewerbetreibenden zuvor abgestimmt worden sei. Überdies müsse über die allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht festgemacht an diesem einzelnen Beispiel, sondern generell debattiert werden.

 

Herr Sostmann bestätigte, dass auf einstimmigen Wunsch des Heimat- und Verkehrsvereins die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntag an dem Tag des Frühlingsmarktes in der Innenstadt vorgeschlagen werde. Aus den Abstimmungsgesprächen sei ihm bekannt, dass auf den Einsatz von Müttern mit Konfirmationskindern verzichtet werde.

 

Herr Kühnapfel unterstrich die grundsätzliche Haltung gegen verkaufsoffene Sonntage. Sonntage seien Familientage, der Muttertag habe unabhängig vom Kommerz in vielen Familien eine besondere Bedeutung.

 

Herr Ebbinghaus schlug vor, die Erfahrungen dieses verkaufsoffenen Tags abzuwarten.