3.1         Mitteilungen der Verwaltung

 

3.1.1      Herr Steffen beantwortete eine Anfrage aus einer früheren Behindertenbeiratsitzung zu der Parkmöglichkeit von Behinderten mit einem Grad der Behinderung von 70 % und dem Merkmal G im Ausweis.
Durch einen ministeriellen Erlass wurde hierzu geregelt, das dieser Personenkreis unter besonderen Bedingungen eine Parkerleichterung erhalten können.

Das Versorgungsamt muss hierzu bestätigen, dass diese Personen nicht mehr als einen Radius von 100 Metern ohne Hilfsmittel zurücklegen können.

Sollte diese Voraussetzung erfüllt sein, kann ein entsprechender Antrag beim Bürger­amt gestellt werden.

Dieser Antrag wird dann an das Versorgungsamt weitergeleitet um diese Voraus­setzung zu bestätigen.

Aufgrund der Bestätigung des Versorgungsamtes erhält der Antragsteller einen Aus­weis, mit dem jedoch nicht die ausgewie­senen Parkplätze für Behinderte (Ag-Vermerk im Ausweis) genutzt werden dürfen.

Es werden aufgrund des Ausweises folgende Parkerleichterungen gewährt:

 

-            Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung

-            Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen ein ein­geschränktes Halteverbot angeordnet ist

-            Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser ausgewiesenen Ladezeiten

-            Reservierung von Parkflächen in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern, Bahn­höfen usw. (Allgemeinparkplätze) oder in der Nähe der Wohnung oder des Arbeits­platzes (personenbezogene Einzelparkplätze)

 

Mit der Aushändigung dieses Parkausweises erhält man ein Beiblatt, auf dem alle Park­erleichterungen beschrieben sind.

3.1.2      Herr Brüggemann wies darauf hin, dass im Herbst diesen Jahres die Fußballwelt­meisterschaft der Behinderten stattfindet und geplant ist, das 4 der teilnehmenden Mannschaften in der Sportschule Kamen.Kaiserau untergebracht werden.

3.2         Anfragen

Anfragen ergaben sich nicht.