Sitzung: 21.06.2006 Behindertenbeirat
3.1 Mitteilungen der Verwaltung
3.1.1 Herr Steffen beantwortete eine
Anfrage aus einer früheren Behindertenbeiratsitzung zu der Parkmöglichkeit von
Behinderten mit einem Grad der Behinderung von 70 % und dem Merkmal G im
Ausweis.
Durch einen ministeriellen Erlass wurde hierzu geregelt, das dieser
Personenkreis unter besonderen Bedingungen eine Parkerleichterung erhalten
können.
Das Versorgungsamt muss hierzu bestätigen, dass diese Personen nicht mehr als
einen Radius von 100 Metern ohne Hilfsmittel zurücklegen können.
Sollte diese Voraussetzung erfüllt sein, kann ein entsprechender Antrag beim
Bürgeramt gestellt werden.
Dieser Antrag wird dann an das Versorgungsamt weitergeleitet um diese Voraussetzung
zu bestätigen.
Aufgrund der Bestätigung des Versorgungsamtes erhält der Antragsteller einen
Ausweis, mit dem jedoch nicht die ausgewiesenen Parkplätze für Behinderte
(Ag-Vermerk im Ausweis) genutzt werden dürfen.
Es werden aufgrund des Ausweises folgende Parkerleichterungen gewährt:
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser ausgewiesenen Ladezeiten
- Reservierung von Parkflächen in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern, Bahnhöfen usw. (Allgemeinparkplätze) oder in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes (personenbezogene Einzelparkplätze)
Mit der Aushändigung dieses
Parkausweises erhält man ein Beiblatt, auf dem alle Parkerleichterungen
beschrieben sind.
3.1.2 Herr Brüggemann wies darauf hin,
dass im Herbst diesen Jahres die Fußballweltmeisterschaft der Behinderten
stattfindet und geplant ist, das 4 der teilnehmenden Mannschaften in der
Sportschule Kamen.Kaiserau untergebracht werden.
3.2 Anfragen
Anfragen ergaben sich nicht.