Frau Keil machte darauf aufmerksam, dass im Bereich Kämerstraße/ Reckhof der dortige Döner-Imbiss Bestuhlung auf dem Gehweg aufgebaut hat, der ein Begehen des Gehweges für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte an dieser Stelle nicht zulässt.

 

Herr Gödecker wies darauf hin, dass sich die Situation im Bereich des italienischen Restaurants am Markt ähnlich darstellt und auch hier der freie Durchgang in diesem Bereich durch die Außengastronomie behindert wird.

 

Frau Keil erläuterte, dass sie erfahren habe, dass Senioren Schläge und ähnliche Misshand­lungen zu erleiden haben und fragte an, wer diesbezüglich Ansprechpartner im Rathaus sei.

 

Herr Brüggemann erläuterte, dass hier der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), der beim Jugendamt der Stadt Kamen angesiedelt ist, für die Überprüfung derartiger Vorfälle zuständig ist.

 

Herr Hunsdiek führte nochmals an, dass bereits in mehreren Sitzungen des Behinderten­beirates eine Querungshilfe an der Weststraße in Höhe der Firma KiK gefordert worden ist, hier jedoch noch nichts erfolgt ist.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass bezüglich der Einrichtung von Querungshilfen die Richtlinien des Landesrecht zu berücksichtigen sind und hier aufgrund der Enge der Fahrbahn eine Querungshilfe in diesem Bereich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zulässig ist.

 

Herr Hunsdiek merkte an, dass hier die Verkehrssituation verstärkt von der Polizei beobachtet werden sollte, damit an dieser Stelle nicht zusätzlich noch Fahrzeuge parken.

 

Herr Brüggemann machte darauf aufmerksam, dass die regelmäßige Beobachtung der Ver­kehrssituation ein Problem der Personaldichte bei der Polizei und hier keine permanente Kon­trolle möglich sei. Hinzu kommt noch die oft hemdsärmelige Verhaltensweise der Lieferanten, deren moralische Grundeinstellung zu dem Thema Parkbehinderung nicht unbedingt beeinflusst werden kann. Es werden hier zwar regelmäßig Gespräche des zuständigen Beamten des Bezirks- und Ermittlungsdienstes, Herr Bernhard Büscher, mit dem Lieferantenpersonal geführt, die aber nicht immer zu einem nachhaltigen Erfolg führen.

 

Herr Gödecker wies darauf hin, dass die Versorgungsämter in der bisherigen Form aufgelöst und die Bearbeitung der Anträge zukünftig in die Fläche gegeben werden soll. Diese beab­sichtigte Auflösung der bestehenden Strukturen sei problematisch, da die Gefahr besteht, dass das notwendige Fachwissen in den einzelnen Nebenstellen nicht vorgehalten werden kann.

Er würde begrüßen, wenn hier ein Bericht zu den Plänen des Versorgungsamtes im Behin­dertenbeirat erfolgen würde.

 

Herr Brüggemann sagte hierzu, dass grundsätzlich nichts gegen die Pläne, die Versorgungs­ämter in die Fläche zu geben, einzuwenden sei, da hierdurch eine räumliche Nähe zu den Antragstellern herbeigeführt wird. Wichtig sei, dass dort die gleiche fachliche Beratung erfolgen kann, wie in den bisherigen Strukturen.

 

Zu dem Bericht im Behindertenbeirat sagte er zu, dass in der Niederschrift zu dieser Sitzung eine entsprechende Information erfolgt.

 

Die Entwicklungen in diesem Bereich sind noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig wird auf die beigefügte Presseerklärung aus dem Innenministerium verwiesen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein Vertreter des Kreises Unna in den Behindertenbeirat eingeladen, um darzulegen, wie die Umsetzung dieser Aufgabe im Kreis Unna erfolgen soll.