Sitzung: 13.06.2006 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 038/2006
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. § 233 (1) sowie § 244 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Satz 2141, 1998 I Satz 137), zuletzt geändert durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau),
1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;
2.
den Bebauungsplan Nr. 33 Ka-Me “Am langen
Kamp/Meckeweg” gem. § 2 (1) sowie
§ 10 (1) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997,
BGBl. I, S. 2141) als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorliegenden Plan
ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Hinsichtlich der im Plangebiet festgestellten Altablagerungen fragte Herr Diederichs-Späh, ob ähnliche Erkenntnisse für das Umfeld vorlägen.
Herr Liedtke erklärte, dass ihm in unmittelbarer Nähe zum Bebauungsplangebiet keine Verdachtsflächen bekannt seien. Die für Altlasten und Bodenschutz zuständige und katasterführende Behörde sei der Kreis Unna.