Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB abzugebende Stellungnahme.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen


Mit Bezug auf die Diskussion der Bergkamener Pläne während der letzten Ausschusssitzung stellte Herr Baudrexl den aktuellen Verfahrensstand dar. Im Rahmen der gesetzlich vorge­schriebenen Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange sei die Stadt Kamen aufgefordert worden, eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben, die nun mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Diskussion gestellt werde.

 

Für die SPD-Fraktion stellte Herr Krause zunächst heraus, dass man den rechtlichen Rahmen des Verfahrens akzeptieren müsse und dass viele Punkte aus der öffentlichen Diskussion in der Vorlage Berücksichtigung gefunden hätten. Die SPD habe sich schon früh um einen intensiven Austausch mit den Anwohnern bemüht und halte es nach wie vor für unglücklich, dass die aktuellen Pläne für das Ostfeld entgegen früherer Planungen deutlich an Volumen zugelegt hätten. Die ursprüngliche Planung habe hier nur kleinteiliges Gewerbe auf 25 ha vorgesehen. Heute werde man mit 20 m hohen Hallen auf einem ca. 35 ha großen Areal konfrontiert.

 

Herr Kühnapfel lehnte die vorgelegte Planung für den Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld grundsätzlich ab. Der angekündigten Zahl neuer Arbeitsplätze (ca. 700) traue man nicht.

Vielmehr gehe man von einem Konzentrationseffekt aus, der an anderen Standorten den Abbau von Arbeitsplätzen bedeute. Er erwarte auch erhebliche Verkehrsprobleme und eine deutliche Mehrbelastung der Lünener Straße (B 61). Ein Gewerbepark dieser Kategorie sei ohne Bahn­anschluss nicht zeitgemäß. In der Stadt Bergkamen gebe es ausreichend andere Flächen, die sich für die Ansiedlung eines Großlogistikers eigneten . So z.B. ehem. Bergbauflächen, die auch über einen Bahnanschluss verfügten.

 

Klimatisch negativ wirkten sich die großen Hallen aus, die westlich, in Hauptwindrichtung, der Lüner Höhe vorgelagert wären und eine Frischluftschneise blockierten. Auch die Feinstaub­immissionen seien nicht ausreichend berücksichtigt. Er kritisierte auch die Zerstörung eines Naherholungsbereiches und weithin sichtbare Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Den Umweltbericht bewertete Herr Kühnapfel als mangelhaft. So gebe es laut Naturschutzbund (NaBu) in diesem Bereich einen Bestand von mindestens 18 verschiedenen Vogelarten. In dem Wäldchen mit hohem Totholzanteil habe er den Großen Abendsegler, eine besonders ge­schützte Fledermausart, identifiziert. Nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz dürfe das Wäldchen daher nicht zerstört werden. Er werde den Kreis Unna hierüber informieren.

Herr Kühnapfel sprach sich für eine Änderung des Regionalplanes (früher: Gebietsentwick­lungsplan - GEP) aus.

 

Herr Kissing wies darauf hin, dass Gewerbeansiedlungsflächen in der Nähe eines Autobahn­anschlusses gerade für Logistikunternehmen attraktiv seien. Auch die Schaffung neuer Arbeits­plätze sei für die Region ein bedeutendes Argument.

Die Stellungnahme der Verwaltung in dem formalen Verfahren werde geteilt. Politisch bewerte seine Fraktion das Vorhaben anders. Bei dem Besuch eines Entlassjahrgangs der Gesamt­schule habe er erfahren, dass nur 15 % der Schüler einen Ausbildungsplatz hätten. In der Abwägung sei diese Information ein deutliches Zeichen für die Ansiedlung von Gewerbe.

 

Für die Bürgergemeinschaft lehnte Herr Kloß die Vorlage ab und sprach sich gegen den geplanten Gewerbepark aus. Er hob hervor, dass er nicht gegen die Arbeitsplätze votiere, sondern den Anwohnerschutz im Mittelpunkt sehe.

 

Im Anschluss ergab sich eine durch Herrn Kloß ausgelöste, kontrovers geführte Diskussion im Zusammenhang mit einer früheren Stellungnahme der Stadt Kamen im Rahmen der GEP-Änderung 1994. Herr Kloß erntete für seine Darstellung Kritik aus dem Ausschuss und von der Verwaltung.

 

Herr Hellekemper wies auf Festsetzungen und Ziele des Landschaftsplanes in diesem Bereich hin.

 

Herr Liedtke verwies an dieser Stelle auf die Zuständigkeit des Kreises Unna, der ebenfalls an dem Verfahren beteiligt sei.