Herr Gibbels hielt ein ausführliches Referat anhand einer Powerpoint-Präsentation zum Thema “Vernachlässigung / Misshandlung von Kindern und Jugendlichen – Umsetzung des Schutz­auftrages des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport gem. § 8 a und § 72a SGB VIII”. Er berichtete, dass er bislang fast 24 Jahre als Sozialarbeiter bei der Stadt Kamen tätig sei und in dieser Zeit schon häufiger mit schweren Misshandlungen und sogar mit Todesfällen von Babys und Kindern konfrontiert gewesen wäre.

Um allen KollegInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD / Bezirksdienstsozialarbei­terInnen) einheitliche und gleich bewertbare Handlungsansätze in diesem sensiblen Arbeits­bereich an die Hand geben zu können, sei vom ASD-Leiter Arbeitskreis auf Kreisebene im Herbst 2004 ein Konzept entwickelt worden, wonach nunmehr eine kreisweit einheitlich Arbeitsrichtlinie möglich ist (Anlage 1).

 

Herr Gibbels betonte, dass das seit den 01.10.2005 geltende Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK - Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) für alle SozialarbeiterInnen des ASD klare, gesetzliche Handlungsanweisungen beinhalte. In dem Zusammenhang stellte er einige Bearbeitungsbögen (Anlage 2) aus dem Konzept zur Umsetzung des KICK vor.

 

Frau Scharrenbach fasste zusammen, dass frühzeitige Hilfen in diesem Arbeitsbereich not­wendig und gesetzlich normiert seien. Sie regte an, die Arbeitsansätze des Konzeptes auch für Kinder- und Jugendeinrichtungen zugänglich zu machen, sowie für die Offene Ganztagsschule und für Ärzte und Krankenhäuser zu nutzen.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich darüber hinaus, ob Daten von durchgeführten Vorsorge­untersuchungen von Kleinkindern im Kreis Unna abrufbar seien, um deren Inanspruchnahme ersehen zu können. Ergänzend hinterfragte sie, ob Eltern bei Maßnahmen die im Rahmen des KICK notwendig würden, Kostenersatz leisten müssten.

 

Herr Peske wies darauf hin, dass Eltern im Rahmen ihres Einkommens zu Kostenbeteiligung bei Maßnahmen herangezogen werden könnten und würden.

 

Herr Gibbels ging auf die Anregungen von Frau Scharrenbach bezüglich der Ausweitung der Konzeptansätze und der Vorsorgeuntersuchungsdaten ein und erklärte, dass diese für Kinder­tageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule und Kinderärzte geplant seien, jedoch zur Zeit noch nicht umgesetzt würden. Hinsichtlich der Weitergabe von ärztlichen Daten verwies er auf die evtl. Möglichkeit, diese über die Krankenkassen kontrollieren zu lassen.

 

Frau Dr. Krumme führte an, dass Kamen im kreisweiten Vergleich der Vorsorgeuntersuchungs­daten nicht gut dastünde. Sie kündigte für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Bericht als Vorlage zu den angefragten Daten an.

 

Herr Gibbels wies in diesem Zusammenhang auf die gute Zusammenarbeit des ASD mit den Kinderärzten hin.

 

Herr Weber erkundigte sich nach Interessengemeinschaften von Eltern, denen Kinder entzogen worden seien.

 

Herr Gibbels erklärte, dass ihm solche Interessengemeinschaften aus der Literatur bekannt seien, jedoch in Kamen nicht existierten.

 

Frau Dyduch sprach die Zusammenarbeit mit dem Vormundschafts- und Familiengericht an und betonte, dass die Vorgehensweise von Richtern manchmal als sehr vorsichtig zu bewerten sei.

 

Herr Gibbels stellte heraus, dass durch die Anwendung der “Kamener Praxis” die Zusammen­arbeit mit den Richtern des Amtsgerichtes Kamen wesentlich verbessert wurde (in Anlehnung an das “Cochemer Modell”).