Herr Brüggemann legte dar, dass das neue Schulgesetz und dessen Änderungen mit dem § 82 bewusst einen Weg eröffne, den Fortbestand kleiner, wohnortnaher Grundschulen zu sichern. Hintergrund sei die demografische Entwicklung. Der Weg, kleinere Schulen zukunftsfähig aufzu­stellen und ihnen eine weitgehende Bestandsgarantie zu vermitteln, sei wohl der Grundschul­verbund, in dem die kleinere Schule als Teilstandort geführt werden könne. Insofern habe der CDU-Antrag vom 17.05.2006 die Verwaltung nicht überrascht. Im Gegenteil habe die Verwal­tung zeitgleich auf Einladung erste Gespräche im Rahmen einer Arbeitsgruppe auf Ebene der Bezirksregierung geführt. Überrascht hingegen sei die Verwaltung von der Rücknahme des Antrages vom 31.05.2006 gewesen. Es sei aber nicht Aufgabe der Verwaltung, so Herr Brüggemann weiter, den überraschenden Sinneswandel politisch zu interpretieren und zu kommentieren. Die Rücknahme des Ursprungsantrages habe aber zu einer Reihe von Stellung­nahmen und Leserbriefen geführt, die seiner Meinung nach der Josefschule nicht helfen würden. Die Verwaltung habe in Telefonaten sowohl mit dem Schulleiter der Josefschule als auch mit der Schulpflegschaftsvorsitzenden und dem Vikar der Kath. Kirchengemeinde Heilige Familie erklärt, dass auch die Josefschule mit dem Ziel der Zukunftssicherung in das Gespräch einbe­zogen und mögliche Wege zur weitgehenden Bestandsgarantie erörtert werden sollen. Diese Zielsetzung sei seiner Erinnerung nach auch durchaus verstanden worden. Offensichtlich durch die für ihn nicht nachvollziehbare Rücknahme des CDU-Antrages sei, wie durch die öffentlichen Stellungnahmen deutlich werde, eine völlig andere Denkrichtung ausgelöst worden. Die Frak­tionsentscheidung habe dazu geführt, dass die Josefschule in der Bewertung interessierter Eltern Schaden nehmen könne.

 

Herr Brüggemann stellte ausdrücklich klar, dass die Schulverwaltung beabsichtige, mit der Erörterung über Grundschulverbünde zukunftssichernde Wege aufzuschließen. Dieses Ziel werde auch aus dem nachfolgenden Zitat aus einer von der Bezirksregierung gewünschten Situationsbeschreibung deutlich:

“....So sehe ich am Standort der Schule In der Mark in Heeren-Werve durch die Organisation eines Grundschulverbundes (Teilstandort) mit der in Heeren-Werve (Ortslage Heeren) gele­genen Brüder-Grimm-Schule die Chance einer Standortsicherheit über die bereits im Schulgut­achten beschriebenen Zeitachsen hinaus. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass sich gerade in der Ortslage Werve des Stadtteils Kamen-Heeren-Werve umfangreiche, im Rahmen des GEP-Verfahrens abgestimmte Wohnbauerwartungspotenziale befinden. Die werden – nach heutiger Einschätzung – mindestens die Demografieverluste in der Ortslage Werve wettmachen.

 

In der ersten Gesprächsrunde ist aus der Mitte der Diskutanten auch, festgemacht an einem Beispiel aus dem Hochsauerlandkreis, auf die Möglichkeit der Verbünde von Grundschulen mit gemischter Ausrichtung (Konfessionsschulen und Gemeinschaftsschulen) hingewiesen und auf die verschiedentlich formulierte konsensuale Begleitung der Landeskirche und/oder der zustän­digen Bistümer verwiesen worden. Das wohl auch vor dem Hintergrund, derartige Einrichtungen in Einzügigkeit über Grundschulverbünde in eine weitgehende Planungssicherheit zu führen. Mit dieser Zielsetzung bin ich gerne bereit, auch Situation und Perspektive der in der Innenstadt gelegenen städt. kath. Grundschule Josefschule zu erörtern, zumal – wie durch Herrn Schul­amtsdirektor Forthaus eingetragen – offensichtlich eine Nachbesetzung der mit dem neuen Schuljahr vakanten Leiterstelle nicht herzustellen ist.”

 

Aus diesen Formulierungen, zitiert aus einem offiziellen Schreiben der Stadt an die Bezirks­regierung, gehe eindeutig die Absicht der Schulverwaltung hervor.

 

Herr Brüggemann zitierte ferner auszugsweise aus dem Schulministerium vom 24.05.2006:

“Die Vertreter der ev. und kath. Kirche haben in der heutigen Anhörung des Landtages den Wunsch geäußert, Bekenntnisschulen als Teil eines Grundschulverbundes fortzuführen”.

 

Als Fazit stellte Herr Brüggemann fest:

 

-        An dieser Stelle würde die CDU/FDP-Landesregierung im Schulgesetz mit der Novellierung des § 82 einen auch kleinere Schulstandorte sichernden Weg öffnen.

 

-        Es ist richtig, dieses Angebot zu nutzen.

 

-        Es ist richtig, das auf die beiden kleineren Kamener Schulen prüfend und abwägend anzuwenden.

 

-        Es ist festzustellen, dass durch die Rücknahme des CDU-Antrages Unruhe in Schule und Schulumfeld mindestens der städt. kath. Grundschule Josefschule eingetragen worden ist.

 

-        Und das ist Anlass für die Schulverwaltung, in dieser Sitzung des Schul- und Sportaus­schusses die Inhalte und Chancen des neuen Schulgesetzes anzusprechen und auch als solche zu begreifen und zu nutzen.

 

Für die Verwaltung ergebe sich daraus die Perspektive, auch künftig an der Arbeitsrunde bei der Bezirksregierung teilzunehmen. Überdies sei beabsichtigt, die Chancen und die aus dem Schul­gesetz wachsenden Vorteile für die kleineren Schulen zu erörtern. Alles andere sei seines Erachtens nach vorwerfbar.

 

Herr Brüggemann bat abschließend die politischen Parteien im Schul- und Sportausschuss und insbesondere die CDU-Fraktion, diesen Weg politisch konstruktiv und im wohlmeinenden Sinne der Angebote des neuen Schulgesetzes zu nutzen. Gemeinsam sollte sensibel darauf geachtet werden, Missverständnisse zu vermeiden und mindestens keine weiteren zu produzieren. Die Verwaltung werde über die Gespräche von Fall zu Fall informieren.

 

Bei der Diskussion um Grundschulverbünde, stellte Frau Dyduch mit Bezug auf § 82 Abs. 3 Schulgesetz klar, gehe es im Kern um langfristige Perspektiven für kleinere Grundschulen. Die SPD-Fraktion habe verstanden und halte es für richtig, dass sich die Verwaltung diesen grund­sätzlichen Fragen für die Zukunft stellt und in einer Arbeitsgruppe auf Ebene der Bezirks­regierung mitarbeitet. Die Diskussion im Vorfeld schaffe Unsicherheiten für die Josefschule.

 

Herr Kissing hielt die Meinungen im Prinzip für nicht weit auseinander liegend. Die CDU-Fraktion habe den Antrag zurückgenommen, um keine Prüfrichtung vorzugeben. Die sich aus den vielen gesetzlichen Änderungen ergebenden Fragen sollten in Ruhe geprüft und bewertet werden. Die Prüfung sei Aufgabe der Verwaltung und solle im Rahmen des Gesetzes auch nicht in eine bestimmte Richtung gehen. Herr Kissing zeigte sich verwundert über die Bewertung des zurückgezogenen CDU-Antrages durch die Verwaltung. Für seine Fraktion gelte die besondere Aufmerksamkeit dem Elternwillen, so dass eine Lösung mit den Eltern gefunden werden sollte. Bevor Unsicherheiten entstünden, könnte zunächst die Intimität eines Arbeitskreises hilfreich sein. Herr Kissing sprach kurz die Problematik an, die auch seitens der Kirchen gesehen werde.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass erst durch die Rücknahme eines sinnhaften Antrages auch durch das Schulumfeld der städt. kath. Josefschule eine öffentlich falsche Bewertung erfolgt sei. Insofern sei der Verwaltung eine Richtigstellung der Abläufe wichtig.