Herr Güldenhaupt verwies auf die Mitteilungsvorlage und erläuterte das Verfahrensschema zur Verwendung der Sportpauschale. Die Höhe der für Vereinsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel sei abhängig von der Höhe der jeweiligen Sportpauschale. Für das Jahr 2006 errechne sich der 20 %-ige Anteil von dem Betrag in Höhe von 123.428,00 €. Herr Güldenhaupt unterstrich, dass das Verfahren in enger Abstimmung mit dem Sportverband Kamen e.V. ent­wickelt worden sei und dankte für die konstruktive Mitarbeit.

 

Frau Dyduch bewertete die zwischen der Verwaltung und dem Sportverband erarbeitete Rege­lung als positiv und verwies auf ähnliche Richtlinien im Jugendbereich.

 

Auf ihre Frage nach der Information des Schul- und Sportausschusses sagte Herr Güldenhaupt einen jährlichen Bericht zu.

 

Seitens des Sportverbandes Kamen e.V. dankte Herr Töpfer für die Aufstellung dieser Richt­linie, die einerseits Planungssicherheit gebe, aber andererseits auch eine wichtige Entschei­dungshilfe darstelle. Anträge für das laufende Jahr lägen auch bereits vor. Im Jahr 2006 ver­längere sich die Antragsfrist aber vom 01.04. auf den 30.09., um den Vereinen noch aus­reichend Zeit für eine Antragstellung zu geben.

 

Bei der Richtlinie handele es sich, so Herr Güldenhaupt auf die Frage von Herrn Kissing nach dem formalen Status, um eine interne Verwaltungsrichtlinie.