Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.


Herr Baudrexl wies auf die von Herrn Rudert bereits angesprochenen Unterschiede zwischen Jahresabschluss und Betriebsabrechung hin. Wie mit der ausgewiesenen Unterdeckung des Jahres 2005 verfahren werde, werde zu gegebener Zeit entschieden.

 

Frau Hartig erkundigte sich, weshalb trotz einer Veranschlagung von 4.800,00 € für Schädlings­bekämpfungsmaßnahmen der Betrag in der Betriebsabrechnung mit Null ausgewiesen sei.

 

Herr Jungmann erklärte, dass die Stadtentwässerung Kamen erstmals im Jahr 2006 alleinig für die Schädlingsbekämpfung zuständig sei, in 2005 habe letztmals die Stadt Kamen die entsprechenden Kosten getragen.

 

Herr Schneider fragte nach der Zuführung zu den Urlaubs- und Pensionsrückstellungen.

 

Herr Hermani antwortete, bei der Zuführung handele es sich um den als Aufwand zu buchenden Pensionsanspruch, den der Mitarbeiter des Eigenbetriebs sich im abgelaufenen Jahr erworben habe. Die Zuführung erhöhe den Pool der Bilanzposition “Rückstellungen für Pensionen”. Der Bilanzansatz der “Rückstellungen für Pensionen” werden durch einen Versicherungs­mathematiker jährlich zum 31.12. mathematisch neu ermittelt.

 

Herr Rudert erklärte hierzu, bei der Pensionsrückstellung handele es sich nicht um Bar­vermögen, welches angesammelt werde, sondern um die in der Vermögensübersicht aus­gewiesene Verpflichtung des Eigenbetriebs zur späteren Auszahlung von Pensionsleistungen.