Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor des “Bauvorhabens Rieder” Gespräche zu führen, mit dem Ziel, die äußere Gestaltung des Objektes zu überarbeiten.


Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.


Herr Hasler erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Zusammenfassend stellte er fest, dass die Planung und der Baukörper nicht auf die Zustimmung seiner Fraktion stoße. Des Weiteren zeigte er sich irritiert über die Aussage der Verwaltung, dass das Benehmen mit dem West­fälischen Amt für Denkmalpflege hergestellt worden sei.

Er wies weiter auf die bereits in der vorangegangenen Sitzung des Planungs- und Umwelt­ausschusses geäußerte Kritik hin, dass bei einem solchen Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung, welches an stadtprägender Stelle vorgesehen sei, eine umfassendere Information mit entsprechender Vorlaufzeit und differenzierte Ausweisung als Tagesordnungspunkt erwartet werde. Die rechtliche Situation in Bezug auf die Entscheidungsgrundlage (Beurteilung nach § 34 BauGB) bewerte er als unglücklich und nicht ausreichend. Er sehe vielmehr die Erfordernis, weitere planungsrechtliche Instrumente einzusetzen, wie die Aufstellung eines Bebauungs­planes, eine Veränderungssperre oder aber eine Gestaltungssatzung für den gesamten Alten Markt. Dieses solle jedoch im Einzelnen noch geprüft werden. Ebenfalls die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen wirtschaftlichen und gestalterischen Aspekten sehe er für erforderlich, so dass dieses Projekt weiter zu diskutieren sei. Darüber hinaus schließe sich seine Fraktion inhaltlich der laufenden Bürgerinitiative zum Neubau Rieder an.

 

Zunächst erläuterte Herr Baudrexl, dass die Verwaltung das Westfälische Amt für Denkmal­pflege frühzeitig in die Planungen mit einbezogen habe, dies noch nicht als förmliches Verfahren mit Benehmensherstellung zu bewerten sei. Der Tagesordnungspunkt “Bauvorhaben im Stadt­gebiet” sei ein ordentlicher und vollwertiger Tagesordnungspunkt, zu dem ein Bauvorhaben wie Ersatzbau Rieder zuzuordnen sei. Der Verwaltung lagen die Unterlagen zudem erst 3 – 4 Wochen vor der vorangegangenen Sitzung vor, der aktuelle Planungsstand sei jeweils vorge­stellt worden. Die Zwischenzeit sei für eine intensive Bauberatung genutzt worden. Die Bau­substanz lasse einen Erhalt des Gebäudes nicht zu. Der Investor habe frühzeitig das Gespräch mit der Verwaltung gesucht. Ziel sei es, einen Baukörper zu entwickeln, der sowohl städtebau­lich als auch wirtschaftliche Akzeptanz finde. Es stelle sich nicht die Frage der Verhinderung des Projektes, sondern es solle vielmehr eine konstruktive Problemlösung erreicht werden. Gerade im Bereich des Alten Marktes finde man keine einheitliche Bebauung vor. Der Abstimmungs­prozess, in dem auch die Vorschläge des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege eingearbeitet wurde, sei noch nicht abgeschlossen. Der Dialog mit allen Beteiligten sei noch in vollem Gange. Auch die CDU-Kritik werde in die Gespräche mit dem Investor mit einfließen. Nachdem der Investor einen formellen Bauantrag einreichen wird, werde die Verwaltung auch die denkmal­rechtliche Entscheidung als untere Denkmalbehörde mit Einbeziehung der Fachlichkeit des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege treffen. Die Architektur werde wiederum im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt. Der anschließende Abstimmungsprozess solle jedoch zum Ziel haben, etwas zu entwickeln, was allen Seiten gerecht werde. Die Möglichkeit, planungs­rechtliche Instrumente einzusetzen, sei zu diskutieren, diese sollten jedoch nicht zu “Bauverhin­derungsinstrumenten” werden. Die Verwaltung sei an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert.

 

Herr Liedtke verdeutlichte, dass sich zahlreiche Änderungen bei Gestaltungsdetails zwischen­zeitlich ergeben hätten und stellte die derzeitig aktuellen Pläne vor. Die Planung entwickle sich immer weiter und sei noch nicht abgeschlossen.

 

Frau Schneider begrüßte es, dass die Thematik erneut aufgegriffen wurde. Ihrer Ansicht nach sei der Erhalt des Gebäudes einem Investor nicht zuzumuten. Für sie sei die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs denkbar, in den die Instrumente der Stadtplanung mit einbezogen werden könnten.

 

Herr Stoltefuß wies auf die Bedeutung des Alten Marktes als Standort für Denkmäler sowie als Gesamtensemble hin. Seiner Meinung nach nehme der Neubau nach derzeitigem Planungs­stand keine vorhandenen Elemente auf. Insbesondere das Staffelgeschoss und die Dachform bewertete er als störend. Daher halte er derzeit eine denkmalrechtliche Erlaubnis für nicht denkbar.

 

Herr Hasler kritisierte, dass die Verwaltung den Eindruck erweckt habe, dass der Abstimmungs­prozess mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege bereits abgeschlossen sei.

 

Herr Nieme bewertete positiv, dass die Verwaltung einen Investor gefunden habe, der gesprächsbereit sei. In dem jetzigen Entwurf seien für ihn Gestaltungsähnlichkeiten mit dem Alten Rathaus erkennbar.

 

Herr Kloß stimmte den Ausführungen von Herrn Stoltefuß und Herrn Hasler zu. Nach Auffas­sung der BG-Fraktion passe die Planung nicht an den Standort. Er zeigte sich dankbar für die Darstellung, dass der Dialog noch fortgesetzt werde.

 

Herr Lipinski verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf das Protokoll der letzten Ausschusssitzung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Eckardt, ob das Denkmalamt die Gebäudehöhe akzeptiert habe, erläuterte Herr Liedtke, dass eine Reduzierung des Staffelgeschosses in der Höhe vorge­nommen worden sei, so dass jetzt die Proportionen angepasst seien.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach dem weiteren zeitlichen Ablauf.

 

Herr Baudrexl betonte, dass eine Baugenehmigung nicht vor nochmaliger Vorstellung der aktuellen Planungen sowie Diskussion des Vorhabens im Planungs- und Umweltausschuss erteilt werde. Die mehrheitliche Auffassung sei abzuwarten. Eine konkrete Aussage zur Zeitschiene könne er nicht treffen.

 

Herr Stoltefuß räumte ein, dass eine grundsätzliche Orientierung an der Dachform des Alten Rathauses machbar sei (Vollgeschoss mit Walmdach).

 

Herr Lipinski bewertete die Einbringung des Antrages an sich als problematisch, da sich dieser an sich erübrige, denn die Verwaltung arbeite ja bereits seit langem, wie eingehend erläutert, in dieser Form mit dem Investor zusammen und die Abstimmungsgespräche seien noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Hasler bestand darauf, dass über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt werde.

 

Herr Lipinski ließ über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.