Herr Baudrexl wies vorab darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst all­gemeine Informationen als Vorbereitung auf die Entscheidungsfindung und zur weiteren Dis­kussion dienen sollen. Über die im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde abzugebende Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergkamen und zur Aufstel­lung des Bebauungsplane würde in der folgenden Sitzung entschieden.

Sodann gab er einen Abriss über die Historie. Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre war abzusehen, dass sich der Bergbau immer stärker aus der Region zurückzog. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die Schaffung neuer Arbeitsplätze untersucht. Damit einhergehend sollten neue Gewerbegebiete geschaffen werden. Das entsprechende Gutachten wurde von der Stadt Kamen mit beauftragt und finanziert. In diesem Bericht gab es auch Vorschläge, die diese Fläche auf Bergkamener Gebiet als Gewerbegebiet vorsah. Im Jahre 1994 wurde die Fläche in den GEP, 20. Änderung, als Gewerbegebiet aufgenommen. Zunächst hatte die Stadt Berg­kamen das Vorhaben nicht weiter vorangetrieben. Zwischenzeitlich habe sich ein konkretes Ansiedlungsvorhaben ergeben und damit seien die weiteren Verfahrensschritte nunmehr von der Stadt Bergkamen eingeleitet worden.

 

Herr Liedtke führte weiter aus, dass die Stadt Kamen als Nachbargemeinde am weiteren Ver­fahren beteiligt werde. Der Geltungsbereich umfasse ein Gebiet von ca. 26 ha. Er stellte die Planungen vor. Im Rahmen der FNP-Änderung soll eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in eine Gewerbefläche umgewandelt werden. Im Einzelnen seien verschiedene Prüfschritte not­wendig, um eine Stellungnahme der Stadt Kamen u.a. zum lärmschutztechnisches Gutachten (Schutz der Wohngebiete), zur Erschließung (äußere Erschließung, Anbindung an die B 61) zu erarbeiten. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erläuterte er, dass die formale Beteili­gungsfrist zwar im Mai ablaufe, die Stadt Kamen jedoch die Zeit als nicht ausreichend beurteile, sowohl im Hinblick auf die umfangreiche Beurteilung als auch auf die parlamentarisch herbei­zuführende Entscheidungsfindung, und eine Fristverlängerung auch unter Berücksichtigung der Sitzungsfolge bei der Stadt Bergkamen beantragt habe. Hier wies Herr Liedtke darauf hin, dass auch während der weiteren öffentlichen Auslegung noch die Einbringung weiterer Bedenken und Anregungen der Stadt Kamen möglich sei.

 

Herr Hellekemper erkundigte sich nach der Gebäudehöhe sowie den Nutzen für die Stadt Kamen.

 

Herr Liedtke gab die Gebäudehöhe mit bis zu 20 m auf einem hängigen Gelände an, wobei eine genaue Analyse durch die Verwaltung noch vorzunehmen sei. Hinsichtlich des Nutzens sei diese Beurteilung der politischen Bewertung durch den Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen vorbehalten.

 

Herr Müller bat um Erläuterung der Ausweisung einer Verkehrsfläche im nord-östlichen Planbereich.

 

Herr Liedtke nahm an, dass es sich vermutlich über die Bestandssicherung für einen Wirtschaftsweg handele.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nieme, ob eine Anbindung über die Töddinghauser Straße geplant sei, wurde dies von Herrn Liedtke verneint.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Nieme über den Nutzen der im Plan dargestellten Becken.

 

Hier erklärte Herr Liedtke, dass diese für die Regenrückhaltung vorgesehen seien.

 

Zur Nachfrage des Herrn Nieme hinsichtlich des Verbleibs des vorhandenen Eichenwäldchens nahm Herr Liedtke an, dass dieses überplant bzw. entfernt würde, da dieses im Bebauungs­planentwurf nicht ausgewiesen sei.

 

Herr Diederichs-Späh befürchtete eine höhere verkehrliche Belastung für die Bereiche Methler (Hilsingstraße, Mühlenstraße, Westicker Straße) sowie Südkamen (Richtung A 1). Er erkundigte sich, in wie weit die Zunahme von Lkw-Verkehren vermieden werden könne.

 

Herr Baudrexl informierte, dass die Unterlagen für die Beurteilung der Stadt Kamen erst seit wenigen Tagen vorliegen würden. Im Einzelnen seien durch die Verwaltung u. a. die zugrunde gelegten Gutachten noch zu prüfen und auszuwerten. Es solle ein Logistik-Gewerbe angesiedelt werden, womit man den Standortvorteil durch die Autobahnanbindung nutze. Die Frage nach einer Entwicklung der Verkehrsströme sei nach seiner Meinung berechtigt. Zurzeit sei die Belastung für Kamen nicht abschätzbar.

 

Herr Kloß wies auf den Verlust des Naherholungsgebietes für die Anwohner Töddinghauser Straße/Lüner Höhe hin. Seiner Meinung nach war der Erhalt des Naherholungsbereiches ein Ziel der Stadt Kamen. Dieses Ziel solle von Kamener Seite weiter verfolgt werden. Die Stellung­nahme solle dies entsprechend aufarbeiten. Die Stadt Kamen solle alles tun, um das Gewerbe­gebiet an dieser Stelle zu vermeiden.

 

Herr Lipinski bewertete die Äußerung von Herrn Kloß als problematisch, da der GEP eine Gewerbeansiedlung zulasse. Dem GEP habe die Stadt Kamen damals zugestimmt.

 

Herr Baudrexl erwiderte, dass, unabhängig von der politische Bewertung, die Aufgabe der Verwaltung nunmehr darin bestünde, die erhaltenen Unterlagen auszuwerten. Im Rahmen der 20. Änderung des GEP sei die Fläche als Gewerbefläche ausgewiesen worden. Die ange­sprochenen Sorgen und Ängste der Anwohner seien bekannt. Die Interessen der Stadt Kamen sollen in die Stellungnahme aufgenommen und vertreten werden. Die Verwaltung werde die Stellungnahme fachlich fundiert vorbereiten und in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses diesem zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Herr Madeja erkundigte sich, ob durch die Höhe des Lärmschutzwalls die Sichtbeziehungen zwischen Gewerbegebiet und Wohnbebauung unterbrochen würden.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass hier die Auswertung abzuwarten sei; aufgrund der Topographie werde eine Terrassierung notwendig werden. Zurzeit seien die Verhältnisse schwer zu bewerten.

 

Herr Eckardt bedrückte die Vorstellung, dass die zukünftige Eingangssituation von Kamen durch ein so monumentales Gebäude geprägt werde.

 

Frau Schneider teilte mit, dass ihre Fraktion das Gewerbegebiet an dieser Stelle ablehne. Sie bezeichnete die Planung als gigantisch und hoffe auf eine ablehnende Stellungnahme der Stadt Kamen. Eine besondere Beeinträchtigung sehe sie auch für den gesamten Stadtteil Methler.

 

Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass Informationen zu einem 2. BA bereits über die Presse bekannt wurden und bat um eine Beurteilung einer solchen Realisierung.

 

Herr Baudrexl erläuterte, dass das planungsrechtliche Verfahren anlaufe, die Stadt Bergkamen mit einem Investor verhandele und weitere Aussagen dazu derzeit nicht getroffen werden könnten.

 

Herr Nieme brachte sein Bedauern zum Ausdruck, dass ein Gewerbegebiet auf einem land­schaftlich so schönen Grundstück errichtet werden solle. Er erkundigte sich, ob Kamen eine Ersatzfläche für die Gewerbeansiedlung anbieten könne.

 

Auch auf Kamener Gebiet seien Ansiedlungsbemühungen im Logistikbereich vorhanden, so erklärte Herr Baudrexl. Die WFG begleite und aquiriere Flächen für Logistikansiedlungen. Dort seien auch Standortalternativen bekannt.